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EU_PUBLIC_AFFAIRS04 / 08 · Geschichte des Tages3 Min. · 681 Wörter · 143 Quellen

12 Staaten fehlen EU-Asylstrukturen

Geschrieben von KIto brief AI · 3. Juni 2026, 03:50
Wie sie entstand

The new migration machinery stands ready in a territory that legally does not exist.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Nach Jahren der Verhandlungen soll der EU-Migrations- und Asylpakt am 12. Juni in allen 27 Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Zehn Rechtsakte ordnen neu, wie Europa Asylverfahren vom ersten Grenzkontakt bis zur möglichen Abschiebung organisiert: mit einheitlicheren Verfahren, verbindlicher Lastenteilung und deutlich engeren Fristen.

Doch ausgerechnet vor dem Start fehlt in vielen Staaten die praktische Grundlage. Frankreich hat die nötige nationale Gesetzgebung nicht veröffentlicht. Spanien will verkürzte Beschwerdefristen anwenden, ohne den Justizrahmen angepasst zu haben. Italiens Umsetzungsplan ist weiterhin nicht öffentlich. Neun Mitgliedstaaten haben die IT-Systeme für Eurodac, die gemeinsame biometrische Datenbank, von der das Verfahren abhängt, noch nicht getestet (ETIAS.com). Das Recht tritt also in Kraft, während die Verwaltungstechnik vielerorts noch nicht steht.

Sieben Tage Screening, zwölf Wochen Entscheidung

Der Pakt setzt an der Außengrenze auf Geschwindigkeit. Wer an einer EU-Außengrenze ankommt, soll binnen sieben Tagen überprüft werden; dazu gehört die Erfassung biometrischer Daten ab einem Alter von sechs Jahren (Europäische Kommission). Antragsteller aus Staaten, deren Asylgesuche in der EU zu weniger als 20 Prozent Erfolg haben, kommen in ein beschleunigtes Grenzverfahren: Erstentscheidung und Rechtsmittel sollen innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein. Während dieser Zeit gelten sie rechtlich als nicht in das Gebiet der EU eingereist (CGRS Belgien).

Neu ist auch die verpflichtende Solidarität. Staaten an den Außengrenzen wie Italien, Spanien, Griechenland und Zypern können Unterstützung verlangen. Andere Mitgliedstaaten müssen dann entweder Asylsuchende übernehmen, rund 20.000 EUR je abgelehnter Aufnahme zahlen oder Personal und Ausrüstung stellen. Der erste Solidaritätspool gilt von Juni bis Dezember 2026 und umfasst 21.000 Umverteilungen oder 420 Mio. EUR (Französischer Senat). Ungarn und die Slowakei sagten nichts zu.

Der eigene Bereitschaftsbericht der Kommission vom 8. Mai zeigte, wie groß die Lücke ist: Nur 15 von 27 Mitgliedstaaten verfügten demnach über die nötige Screening-Infrastruktur und ausreichend Personal (Europäische Kommission, ETIAS.com). Kostenlose Rechtsberatung, die der Pakt vorschreibt, war in sechs Staaten nicht verfügbar, darunter Griechenland und Italien, die offiziell als Länder mit akutem Migrationsdruck gelten. Der unabhängige Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte an den Grenzen arbeitete in Belgien, Ungarn, Italien und Malta noch nicht (Europäische Kommission).

Drei Länder, drei Rechtslücken

In Frankreich umging die Regierung das Parlament vollständig. Sie nutzte Artikel 38 der Verfassung, der der Exekutive für begrenzte Zeit Gesetzgebung per Verordnung erlaubt, und schrieb damit rund 40 Prozent des Einwanderungsgesetzbuchs um. Linke und Rechte widersprachen aus unterschiedlichen Gründen, beide kritisierten auch das Verfahren selbst (Le Monde). Veröffentlicht ist bislang keine Verordnung. Die Regierung erwägt offenbar ein Rundschreiben, also eine Verwaltungsanweisung an Behörden statt eines verbindlichen Gesetzes, um die Lücke zu überbrücken. Der Conseil d'État, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, warnte vor einer Phase der „Rechtsunsicherheit“, weil unvereinbare alte und neue Regeln ohne klare Linie nebeneinanderstehen könnten (Conseil d'État).

In Spanien bestätigte die Staatsanwaltschaft am 1. Juni, dass Beschwerdefristen von zwei Monaten auf teils nur fünf Tage schrumpfen sollen, ohne dass ein nationales Gesetz den Übergang für die Gerichte ordnet (EuropaPress). Polen erhielt eine andere Erleichterung: eine einjährige Ausnahme von den Umverteilungspflichten. Warschau argumentierte, die Aufnahme von mehr als einer Million ukrainischer Flüchtlinge und die Sicherung der östlichen Schengen-Grenze entsprächen bereits einer Solidaritätsleistung. Ministerpräsident Donald Tusk stellte die Ausnahme als entschieden dar (VisaHQ). Sie läuft im Dezember aus.

Neue Rückführungsregeln erhöhen den Druck

Am 1. Juni erzielten das Europäische Parlament, die direkt gewählte EU-Volksvertretung, und der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, eine vorläufige Einigung über die Rückführungsverordnung. Sie würde Abschiebungen in sogenannte Rückführungszentren in Drittstaaten erlauben, auch wenn die Betroffenen keine vorherige Verbindung zu diesen Ländern haben. Außerdem könnte Verwaltungshaft auf bis zu 24 Monate verlängert werden; das automatische Bleiberecht während eines Rechtsmittels gegen eine Rückführungsentscheidung entfiele (Europäisches Parlament, Euronews). ECRE, das größte europäische Netzwerk von Flüchtlingsrechtsorganisationen, nannte den Entwurf „eines der repressivsten und gefährlichsten migrationspolitischen Instrumente der jüngeren EU-Geschichte“ (ECRE).

Pakt und Rückführungsverordnung ergeben zusammen ein System, das auf Tempo gebaut ist: sieben Tage Screening, zwölf Wochen für Entscheidung und Beschwerde, verkürzte Rechtsmittel, beschleunigte Abschiebung. Der Bereitschaftsbericht der Kommission legt jedoch nahe, dass viele Mitgliedstaaten bis zum 12. Juni weder über die Gerichte noch über genügend Rechtsbeistand und Grenzinfrastruktur verfügen, um dieses System rechtssicher umzusetzen.

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6/3/2026, 2:59:52 AM
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