Brüssel setzt Turudić unter Druck

Institutional activity continues at scale while public confidence in the judiciary remains critically low.
Bildkomposition · tobriefNur 27 Prozent der kroatischen Bürger und 28 Prozent der Unternehmen halten die Justiz ihres Landes für unabhängig. Das steht im Rechtsstaatsbericht 2026 der Europäischen Kommission, der am 17. Juli veröffentlicht wurde (Kommission, Index.hr). Die Kommission kommt zugleich zu dem Befund, Korruption sei in Kroatien weiterhin „weit verbreitet“, auch wenn die Staatsanwaltschaften aktiv Verfahren führten. Der Bericht beschreibt damit ein bekanntes Muster: Die Institutionen arbeiten, doch das Vertrauen in sie ist schwach. Erzwingen kann Brüssel eine Lösung damit nicht.
Beschäftigte Staatsanwälte, leeres Vertrauen
Das Kroatien-Kapitel liest sich nicht wie die Diagnose eines institutionellen Zusammenbruchs. Antikorruptionsstellen existieren, Ermittler und Staatsanwälte bringen Fälle voran. Das Problem liegt in der Lücke zwischen formaler Aktivität und öffentlicher Glaubwürdigkeit. Genau dort ist das wichtigste Instrument der Kommission begrenzt: Der Rechtsstaatsmechanismus besteht aus Dialog, Empfehlungen und Nachverfolgung, nicht aus verbindlichen Anordnungen (Kommission).
Die Kommission räumt selbst ein, dass die Umsetzung früherer Empfehlungen in der EU nachgelassen habe (Kommission). Hinzu kommt: Aus den Befunden des Rechtsstaatsberichts folgt nicht automatisch eine Kürzung von EU-Mitteln (EU Perspectives).
Vor dem EU-Beitritt hat Brüssel deutlich mehr Hebel. Es kann Verhandlungen verlangsamen und Reformen zur Bedingung machen. Die FAZ hat denselben Berichtszyklus am Beispiel Serbiens beschrieben, wo schlechte Rechtsstaatsnoten den Weg des Kandidatenlandes weiter beeinflussen (FAZ). Nach dem Beitritt wird das Instrumentarium enger. Die EU kann Gelder nicht schon deshalb einfrieren, weil Gerichte wenig Vertrauen genießen. Sie muss darlegen, dass Rechtsstaatsmängel die ordnungsgemäße Verwaltung von EU-Haushaltsmitteln konkret gefährden (Verordnung 2020/2092, CER).
Auch Artikel 7, das schärfste Verfahren der EU, mit dem einem Mitgliedstaat Stimmrechte entzogen werden können, setzt eine politische Einigkeit unter den Regierungen voraus, die bisher gegen keinen Mitgliedstaat erreicht wurde. Niedrige Vertrauenswerte für Gerichte lösen solche Mechanismen eben nicht von selbst aus.
Der Streit darüber, wer EU-Betrug verfolgt
Ein EU-Instrument kann allerdings selbst Verfahren führen. Die Europäische Staatsanwaltschaft, kurz EUStA, ermittelt und klagt Straftaten an, die den EU-Haushalt betreffen, sofern der Mitgliedstaat an ihr teilnimmt (EUStA-Verordnung). Kroatien gehört dazu. Die EUStA kann das allgemeine Misstrauen gegenüber kroatischen Gerichten nicht beheben. Sobald EU-Geld betroffen ist, verfügt sie aber über eine rechtliche Durchgriffsmacht, die dem jährlichen Rechtsstaatsbericht fehlt.
Genau darüber ist nun ein Konflikt entstanden. Das kroatische Verfassungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union, also das Luxemburger Höchstgericht der EU, um Klärung gebeten, wo die Zuständigkeit der EUStA endet und jene der kroatischen nationalen Staatsanwaltschaft DORH beginnt. Die Kommission hat sich in das Verfahren eingeschaltet und argumentiert, Kroatiens Generalstaatsanwalt Ivan Turudić könne bei der Entscheidung über diese Grenze nicht als unabhängig und unparteiisch gelten (Telegram.hr).
Verfassungsblog, eine deutsche Plattform für Verfassungsrecht, wertet den Streit als Warnsignal dafür, was geschieht, wenn ein nationales Strafverfolgungssystem die EU-Staatsanwaltschaft aus einem Mitgliedstaat heraus zurückdrängt (Verfassungsblog).
Der Kern ist leicht zu übersehen, aber politisch erheblich. Sollten kroatische Institutionen den Zugriff der EUStA über nationale verfassungsrechtliche Verfahren erfolgreich verengen, hätten andere teilnehmende Staaten ein Muster für ähnliche Schritte. Der einzige Strafverfolgungsarm der EU würde dann in der Praxis von jenen nationalen Systemen abhängig, die er kontrollieren soll.
Was Brüssel kann und was nicht
Die Fakten tragen kein Bild einer akuten Sanktionskrise. Kroatien zeigt vielmehr eine strukturelle Grenze der EU-Rechtsstaatspolitik: Ein Mitgliedstaat kann über Jahre sehr niedrige Vertrauenswerte in die Justiz und anhaltende Korruptionsprobleme aufweisen, während die Kommission dies dokumentiert und Reformen empfiehlt. Durchsetzen kann Brüssel seine Linie erst dann, wenn das Problem EU-Geld, EU-Recht oder die Zuständigkeit der EUStA berührt. Der bloße Verlust demokratischen Vertrauens im Inneren reicht dafür nicht.
Der Zuständigkeitsstreit um die EUStA liegt nun beim Gerichtshof in Luxemburg. Sein Urteil wird klären, ob der einzige europäische Strafverfolgungsarm in einem Mitgliedstaat voll arbeiten kann, dessen obersten Staatsanwalt die Kommission für belastet hält. Die Antwort kommt aus Luxemburg. Die praktische Kooperation wird Zagreb leisten müssen.
Details about this article
- Model:
- claude-opus-4-6
- Generated:
- 7/18/2026, 2:34:15 AM
- Pipeline run:
- eu_pipeline_20260718_005005
- Watermark:
- SynthID (Google's invisible watermark)
- Human review:
- None before publication