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EU_PUBLIC_AFFAIRS17 / 18 · Geschichte des Tages3 Min. · 745 Wörter · 14 Quellen

Ungarns Vergaben bleiben überteuert

Geschrieben von KIto brief AI · 3. Juli 2026, 10:40
Wie sie entstand

The procurement system remains formally sealed even as the public budget flows through it.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Ungarn hat seine Integritätsbehörde geschaffen, um Brüssel zu zeigen, dass das Land Korruptionsrisiken bei EU-Geldern selbst kontrollieren könne. Nun liefert ausgerechnet diese Behörde eine Diagnose, die für die Regierung in Budapest unbequem ist: Überhöhte Preise im öffentlichen Beschaffungswesen seien kein Randproblem einzelner Verfahren, sondern im System angelegt. Selbst korrekt abgewickelte Ausschreibungen können demnach zu Ergebnissen führen, bei denen öffentliche Mittel unnötig teuer vergeben werden.

Für die Europäische Kommission verschiebt sich damit der Prüfmaßstab. Es geht weniger darum, ob Ungarn die geforderten Gesetze beschlossen hat, sondern ob diese Regeln EU-Gelder tatsächlich schützen.

Saubere Verfahren, undichte Kassen

Der Konflikt zwischen Brüssel und Budapest folgt seit Jahren einem bekannten Muster. Die Kommission beanstandet Defizite, die ungarische Regierung beschließt neue Regeln, anschließend wird geprüft, ob die formalen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung der Integritätsbehörde stört dieses Verfahren, weil sie nicht nur Gesetzeslücken beschreibt, sondern die Funktionsweise des Marktes selbst.

Nach ihrer Einschätzung können formale Compliance, überhöhte Referenzpreise, schwacher Wettbewerb und wiederkehrende Gewinner nebeneinander bestehen. Ein Vergabeverfahren kann also den Regeln entsprechen und trotzdem öffentliche Mittel unnötig belasten.

Genau an dieser Stelle greifen die EU-Instrumente zum Schutz des Haushalts. Die Konditionalitätsverordnung erlaubt Einschränkungen von Zahlungen, wenn Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze den EU-Haushalt „hinreichend unmittelbar“ beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen (eur-lex.europa.eu). Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten entscheiden, nutzte dieses Instrument im Dezember 2022 und fror Mittelzusagen für drei ungarische Programme aus der Kohäsionspolitik ein. Diese Fonds sollen ärmere Regionen fördern; im Fall Ungarns ging es um Risiken bei Vergaben und Korruption (consilium.europa.eu, ec.europa.eu).

Ein Jahr später hielt die Kommission die Maßnahmen aufrecht. Sie könne nicht feststellen, dass die Risiken für den EU-Haushalt „vollständig beseitigt“ seien, obwohl Ungarn gesetzliche und institutionelle Schritte unternommen habe (commission.europa.eu). Der Befund der Integritätsbehörde liefert nun ein ungarisches Argument dafür, warum diese Vorsicht wohl berechtigt war.

Drei Instrumente, drei Prüfmaßstäbe

Brüssel kann Zahlungen auf drei Wegen zurückhalten. Jeder Weg folgt einem eigenen rechtlichen Test, den die Kommission erfüllen muss.

Die Konditionalitätsverordnung verlangt eine Verbindung zwischen Rechtsstaatsproblemen und Risiken für den EU-Haushalt. Maßnahmen zu beschließen oder aufzuheben, erfordert eine qualifizierte Mehrheit im Rat; größere Länder haben dabei mehr Gewicht, einzelne Regierungen können das Verfahren aber nicht allein blockieren. Das Instrument ist damit juristisch und politisch zugleich.

Die Kontrollen der Kohäsionsfonds funktionieren leiser. Nach der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen kann die Kommission Zahlungen unterbrechen, Rückforderungen verlangen oder künftige Zuweisungen kürzen, wenn sie schwere Mängel bei der Verwaltung von EU-Mitteln feststellt (eur-lex.europa.eu). Dafür braucht sie keine Abstimmung im Rat. Belastbare Prüfungsergebnisse können genügen.

Als dritter Weg kommt die Aufbau- und Resilienzfazilität hinzu, der EU-Fonds nach der Pandemie, meist RRF genannt. Ungarns Plan enthält rechtsstaatliche „Super-Meilensteine“. Das bedeutet: Beschlossene Reformen reichen nicht aus, wenn ihre Umsetzung nicht überzeugt (commission.europa.eu). Die Frist im August 2026, nach der ungenutzte Mittel gestrichen werden können, setzt Brüssel zusätzlich unter Zeitdruck, weil die Kommission weniger Spielraum hat, die tatsächliche Wirkung der Reformen über längere Zeit zu beobachten (cer.eu).

Der ungarische Fall bleibt dabei nicht isoliert. Das Europäische Parlament hat die Kommission bereits aufgefordert zu prüfen, ob ähnliche Haushaltsinstrumente auch gegen die Slowakei eingesetzt werden sollten, weil es dort ebenfalls Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit gibt (zpravy.aktualne.cz).

Was die Kommission noch braucht

Der Bericht ist ein Beleg, aber kein Automatismus. Er friert keine Mittel ein und gibt auch keine Zahlungen frei. Die Kommission muss die Feststellungen der Behörde zunächst mit den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen verbinden, bevor sich eine konkrete Zahlungsentscheidung ändert.

Eine strukturelle Diagnose ist dafür hilfreich. Noch wichtiger wären allerdings prüfbare Zahlen: der Anteil von Ausschreibungen mit nur einem Bieter, belastbare Vergleiche überhöhter Preise, die Konzentration von Aufträgen bei wenigen Unternehmen. Solche Daten würden aus einer plausiblen Systemkritik ein stärkeres haushaltsrechtliches Argument machen.

Hinzu kommt die fiskalische Lage Ungarns. Das Haushaltsdefizit könnte nach Berichten von ANP und Reuters selbst bei zufließenden EU-Milliarden über 7 Prozent bleiben (nieuws.nl). Weitere Einschränkungen erhöhen damit den Druck auf den Staatshaushalt, schützen aus Sicht Brüssels aber zugleich die Integrität des EU-Budgets.

Die eigentliche Ironie liegt in der Institution selbst. Ungarn hat die Integritätsbehörde aufgebaut, um seinen EU-Partnern zu zeigen, dass das System sich selbst kontrollieren könne. Nun liefert diese Behörde den bislang wohl detailliertesten Befund aus dem Land selbst, dass genau dieses System nicht zuverlässig funktioniert. Ob die Kommission daraus eine rechtlich belastbare Entscheidung macht oder den Bericht nur zu den vielen bekannten Bedenken legt, wird zeigen, wie weit die EU ihre Haushaltsregeln tatsächlich in politische Konsequenzen übersetzen kann.

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7/3/2026, 10:39:26 AM
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