Chatkontrolle bleibt trotz 314 Gegenstimmen

The procedural weight of an empty seat turns absence into a mandate.
Bildkomposition · tobriefDie EU ringt seit Jahren darum, wie sie Kinder vor sexualisierter Gewalt im Netz schützen kann, ohne die Vertraulichkeit privater Kommunikation auszuhöhlen. Nun hat das Europäische Parlament über eine Übergangsregel abgestimmt, die Tech-Unternehmen weiterhin erlaubt, nicht verschlüsselte Nachrichten freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Eine Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten wollte diese Regel kippen: 314 stimmten dagegen, 276 dafür, 17 enthielten sich (Greens/EFA, La Voix de France). Trotzdem bleibt sie in Kraft. In dieser Verfahrensphase brauchte das Parlament nämlich die absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten, also 361 Stimmen, um den Text zurückzuweisen. Jeder leere Platz wirkte damit faktisch wie Zustimmung. Der Streit über die sogenannte Chatkontrolle dreht sich inzwischen nicht mehr nur um Scans, sondern darum, wie die EU befristete Eingriffe verstetigt, wenn das eigentliche Gesetz blockiert ist.
Was die Erlaubnis umfasst
Konkret geht es um die Verordnung 2021/1232, eine befristete Ausnahme vom europäischen Datenschutz- und Kommunikationsschutz. Normalerweise dürfen Anbieter Nachrichteninhalte nicht einfach prüfen. Die Ausnahme erlaubt Diensten wie Microsoft, Google und Meta, freiwillig nach bekannten Missbrauchsbildern und nach Mustern mutmaßlicher Kontaktanbahnung zu suchen, sofern der Anbieter die Inhalte technisch noch lesen oder verarbeiten kann (EUR-Lex, CADE Project).
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste bleiben ausgenommen. Das Parlament änderte den Text so, dass jede Kommunikation geschützt ist, auf die Verschlüsselung „angewandt wird, angewandt wurde oder angewandt werden wird“ (European Parliament LIBE). WhatsApp und Signal fallen damit weiter nicht unter den Rahmen. Webmail- und Cloud-Nachrichtendienste, bei denen Anbieter Zugriff auf Inhalte behalten, bleiben dagegen erfasst (The European Post, RTVE).
Neu ist diese Erlaubnis nicht. Sie galt erstmals 2021 und lief am 4. April 2026 aus, nachdem frühere Verlängerungsversuche steckengeblieben waren. Der Rat der EU, in dem die nationalen Regierungen sitzen, brachte den Text im Juli wieder auf den Weg und leitete ihn an das Parlament weiter. Die Verlängerung gilt nun bis April 2028.
Wie die Abstimmungsregel zur eigentlichen Nachricht wurde
Das Parlament befand sich in der sogenannten zweiten Lesung. In dieser Phase kann es einen Ratsstandpunkt nur mit absoluter Mehrheit aller Abgeordneten ablehnen. Diese Schwelle schützt die Position des Rates: Eine knappe Beteiligung oder eine zersplitterte Opposition reicht eben nicht, um den Text zu stoppen. Juristisch ist das Verfahren sauber. Politisch führte es hier aber dazu, dass eine Maßnahme überlebte, obwohl die Mehrheit der tatsächlich abstimmenden Abgeordneten sie ablehnte, weil 129 Mitglieder fehlten oder nicht abstimmten.
Hinzu kam ein Dringlichkeitsverfahren des Rates, das den Zeitplan verdichtete und den Spielraum des Parlaments für Änderungen oder eine längere Debatte begrenzte (CADE Project, Greens/EFA). Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage sprach von einem politischen Manöver (Digitalcourage). Der Vorwurf ist politisch relevant, auch wenn die Verfahrensregeln eingehalten wurden. Denn ein rechtmäßiger Ablauf kann trotzdem eine schwache demokratische Verantwortlichkeit erzeugen, wenn die Hürde zur Ablehnung den Status quo schützt.
Das dauerhafte Gesetz, auf das sich niemand einigen kann
Die Übergangserlaubnis wird immer wieder verlängert, weil die EU sich auf eine dauerhafte Regelung nicht verständigen kann. Die Europäische Kommission legte 2022 einen umfassenden Verordnungsvorschlag vor, der Risikobewertungen und mögliche Anordnungen zum Scannen für Online-Dienste vorsieht (Commission proposal). Dieser Vorschlag steckt fest. Am umstrittensten ist das sogenannte Client-Side-Scanning: Dabei würde ein Gerät Nachrichten prüfen, bevor die Verschlüsselung sie unlesbar macht. Die Verschlüsselung würde formal nicht gebrochen, aber praktisch umgangen.
Im Rat zeigt sich, wie unterschiedlich die Regierungen Kinderschutz und Kommunikationsfreiheit gewichten. Dänemark drängte während seiner EU-Ratspräsidentschaft auf einen härteren Ansatz (Frihedsbrevet). Eine von Deutschland und Polen angeführte Gruppe von Staaten, stark genug für eine Sperrminorität, stoppte das dauerhafte Vorhaben vor der Sommerpause (EDRi). Deutschlands eigene Linie ist dabei gespalten: Berlin akzeptierte die Wiederherstellung freiwilliger Scans unter Schutz der Verschlüsselung, während die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden jede Form von Client-Side-Scanning grundsätzlich ablehnten (BfDI, Zeit). Diese Spaltung zeigt, dass Deutschland das dauerhafte Gesetz zwar blockieren kann, aber keine stabile Alternative anbietet. In Polen bezeichneten digitale Bürgerrechtsstimmen selbst die freiwillige Erlaubnis als gefährlich, weil sie Nutzer unter Verdacht stelle und Anbieter zu einer „privaten Polizei“ mache (Onet/OKO.press).
Die fehlende Evidenz lässt beiden Seiten Raum für Behauptungen, die sie nicht belegen müssen. Befürworter sagen, jede Unterbrechung der Scans gefährde wichtige Hinweise auf Kindesmissbrauch. Kritiker warnen vor Fehlalarmen und davor, Strafverfolgung faktisch an private Unternehmen auszulagern (Euronews, 24.hu). Eine transparente, EU-weite Prüfung der Trefferqualität, der Fehlerquoten und der tatsächlichen Strafverfolgungsergebnisse gibt es nicht. Die EU hat die Erlaubnis nun zweimal verlängert, ohne von einer Seite belastbare Nachweise zu verlangen. Die Ausnahme für Verschlüsselung ist ein echter Erfolg für Datenschützer. Zugleich normalisiert die EU eine dauerhaft befristete Ausnahme von der Vertraulichkeit der Kommunikation, verlängert durch eine Regel, die Abwesenheit in Zustimmung verwandelte. Vor der nächsten Frist im April 2028 müssen Kommission, Rat und Parlament öffentlich darlegen, was freiwilliges Scannen tatsächlich bewirkt.
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- 7/23/2026, 1:51:40 AM
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