Shells 45%-Klimaziel vor Gericht

European courts confirm a legal duty to the climate, but binding targets remain elusive.
Bildkomposition · tobriefDer Klimaschutz ist in Europa längst nicht mehr nur Sache von Parlamenten und Regierungen. Immer häufiger müssen Gerichte klären, ob Unternehmen für ihre Emissionen rechtlich einstehen müssen. Der niederländische Hoge Raad hörte am 22. Mai die mündliche Verhandlung in Milieudefensie gegen Shell, einem Verfahren, das zeigen dürfte, ob Richter einem Konzern konkrete CO₂-Minderungsziele vorschreiben können. Gerichte in fünf europäischen Rechtsordnungen haben inzwischen anerkannt, dass fossile Unternehmen eine rechtliche Klimaschutzpflicht tragen. In eine verbindliche Prozentvorgabe hat sie bisher kein Gericht übersetzt.
Die Anordnung, mit der alles begann
Im Jahr 2021 verpflichtete ein Bezirksgericht in Den Haag Shell, seine weltweiten CO₂-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. Erfasst waren auch indirekte Emissionen, die entstehen, wenn Kunden Shell-Produkte verbrennen. Grundlage war die ungeschriebene Sorgfaltspflicht im niederländischen Zivilrecht, Artikel 6:162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Noch nie zuvor hatte ein Gericht einem Unternehmen ein konkretes Klimaziel auferlegt.
Im November 2024 hob das Berufungsgericht die Anordnung auf. Die Richter bestätigten zwar, Shell treffe eine klimaschutzbezogene Sorgfaltspflicht. Sie sahen aber keinen wissenschaftlichen Konsens dafür, einem einzelnen Unternehmen eine bestimmte Minderungsquote zuzuweisen. Wenn Shell allein seine Verkäufe kürze, verlagere sich die Produktion schlicht zu Wettbewerbern, argumentierte das Gericht. Der Hoge Raad, das niederländische Kassationsgericht, prüft nun nur noch, ob die Vorinstanzen das Recht korrekt angewandt haben. Eine beratende Stellungnahme wird bis Ende 2026 erwartet, die endgültige Entscheidung Anfang 2027.
Europas Gerichte erkennen die Pflicht an, ziehen aber keine harte Linie
Der niederländische Streit steht nicht allein. In Deutschland bestätigte das Oberlandesgericht Hamm im Mai 2025, dass der Energiekonzern RWE grundsätzlich für Klimaschäden in Tausenden Kilometern Entfernung haften könne. Die konkrete Klage wies es aber wegen der tatsächlichen Voraussetzungen ab. In Frankreich entscheiden Gerichte am 25. Juni, ob TotalEnergies seine Produktionsstrategie nach dem Pariser Klimaabkommen ausrichten muss. Grundlage ist das französische Sorgfaltspflichtgesetz von 2017; die Verhandlung begann im Februar 2026. Auch in Italien und der Schweiz haben Gerichte die Zuständigkeit für Klimaklagen gegen Unternehmen grundsätzlich bejaht (Lexxion, Morgan Lewis), ohne konkrete Anordnungen zu erlassen.
Damit entsteht ein rechtliches Zwischenstadium: Die Pflicht der Unternehmen, Klimarisiken zu berücksichtigen, ist auf dem Papier anerkannt. Was diese Pflicht praktisch verlangt, bleibt offen.
Das Problem hätte weniger Gewicht, wenn das EU-Recht eine klare Leitplanke böte. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, also die EU-Richtlinie von 2024 zu Nachhaltigkeitspflichten großer Unternehmen in ihren Lieferketten, wurde im Februar 2026 deutlich abgeschwächt. Der verpflichtende Klimatransitionsplan wurde gestrichen, ebenso die zivilrechtlichen Haftungsregeln. Der Anwendungsbereich wurde auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. EUR Umsatz verengt; erfasst wären damit weniger als 1.000 Unternehmen in der EU. Weil der europäische Rahmen damit ausgehöhlt ist, landet die Durchsetzung faktisch wieder bei nationalen Gerichten.
Was Shell während des Rechtsstreits tut
Shell argumentiert, der Konzern nehme Klimaschutz ernst, Gerichte sollten aber nicht in die Unternehmensstrategie hineinregieren. Die Kapitalallokation spricht für andere Prioritäten. Im Jahr 2024 gab Shell rund 12,7 Mrd. Dollar für Öl- und Gasförderung aus, 2,5 Mrd. Dollar für erneuerbare Energien und 22,5 Mrd. Dollar für Ausschüttungen an Aktionäre. Der Vorstandsvorsitzende stellte im Februar 2026 öffentlich das Netto-null-Ziel des Unternehmens für 2050 infrage.
Milieudefensie, der niederländische Ableger von Friends of the Earth, wartet das Urteil des Hoge Raad nicht ab. Die Organisation reichte im April 2026 eine neue Klage ein und verlangt, Shell solle Investitionen in neue Öl- und Gasfelder stoppen. Die veränderte Strategie ist aufschlussreich: weniger Streit über Emissionsprozente, mehr Angriff auf konkrete Investitionsentscheidungen.
Was nun folgt
Das Urteil zu TotalEnergies am 25. Juni könnte noch vor der niederländischen Entscheidung kommen und erstmals eine verbindliche gerichtliche Anordnung schaffen, die Unternehmensproduktion direkt mit Klimazielen verknüpft. Das LSE Grantham Research Institute zählte 2024 weltweit 226 neue Klimaklagen, wobei Unternehmen häufiger zu Beklagten werden. In allen fünf europäischen Rechtsordnungen existiert inzwischen eine Klimapflicht für Unternehmen. Welche operative Konsequenz sie hat, hat aber weder ein Gericht noch der Gesetzgeber belastbar definiert.
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- 5/23/2026, 3:20:29 AM
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