Acht Staaten verstetigen Schengen-Ausnahme

Europe’s temporary border checks settle into the landscape.
Bildkomposition · tobriefAn jedem Werktag pendeln mehr als 200.000 Menschen aus Frankreich, Belgien und Deutschland nach Luxemburg zur Arbeit (STATEC). Auf der Strecke Trier-Wasserbillig fahren viele von ihnen nur wenige Kilometer an jenem Ort vorbei, an dem fünf Regierungen 1985 das Schengener Abkommen unterzeichneten. Der Kern dieses Versprechens war ein Europa ohne Passkontrollen an den Binnengrenzen. Mit der deutschen Entscheidung, die Kontrollen an allen neun Landgrenzen bis Mitte März 2027 zu verlängern, wird dieses Versprechen ausgerechnet dort erneut eingeschränkt, wo es entstanden ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt informierte die Europäische Kommission am 18. August über die Verlängerung. Berlin verweist auf irreguläre Migration und auf den Druck an den EU-Außengrenzen (Yahoo/Reuters, Europäische Kommission). Betroffen sind sämtliche deutschen Landgrenzen: zu Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Dänemark, der Schweiz, Tschechien und Polen. Die Kontrollen laufen seit September 2024. Sie ändern nicht die Visaregeln, wohl aber den Alltag auf Straßen, in Zügen und Fernbussen, also genau jene Grenzbewegungen, die im Schengen-Raum eigentlich unsichtbar werden sollten.
Acht Regierungen, ein Muster
Deutschland steht damit nicht allein. Acht Schengen-Staaten halten inzwischen wieder Kontrollen an Binnengrenzen aufrecht: Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen und Schweden (Europäische Kommission). Österreich verlängert seine Kontrollen seit der Migrationskrise von 2015 immer wieder. Frankreich hält seit den Anschlägen vom November 2015 daran fest.
Polen zeigt, wie sich diese Logik selbst verstärkt. Warschau kontrolliert seinerseits an den Grenzen zu Deutschland und Litauen; die Maßnahme wurde bis Oktober 2026 verlängert (ddb24). Die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk verteidigt Schengen nicht mit der Sprache offener Grenzen, sondern stellt gesicherte Grenzen als Säule nationaler Sicherheit dar. Polen ist also zugleich von der deutschen Verlängerung betroffen und Teil derselben Entwicklung. Das macht Widerstand im Rat der EU, in dem die Mitgliedstaaten über Gesetzgebung verhandeln, politisch schwierig: Gerade jene Staaten, die Grund zur Beschwerde hätten, kontrollieren selbst.
Was die Kommission sagen kann und was sie stoppen kann
Der Schengener Grenzkodex, also die EU-Verordnung für den passkontrollfreien Reiseverkehr, erlaubt Binnengrenzkontrollen nur vorübergehend und nur als „letztes Mittel“ bei einer ernsten Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit (EUR-Lex). Eine Reform von 2024 verlängerte die Höchstdauer auf zwei Jahre, gestückelt in Sechsmonatsblöcke. Regierungen haben damit mehr Spielraum, Kontrollen fortzuführen und sie dennoch als vorübergehend zu bezeichnen. Der Europäische Gerichtshof entschied allerdings in Verfahren zu den langjährigen österreichischen Kontrollen, Mitgliedstaaten dürften Fristen nicht dadurch umgehen, dass sie dieselbe Bedrohung immer wieder neu anmelden. „Vorübergehend“ muss eben eine rechtliche Bedeutung behalten.
Die Instrumente der Kommission greifen langsam. Sie kann Meldungen prüfen, Stellungnahmen zur Verhältnismäßigkeit abgeben und am Ende ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, also das formale Verfahren, mit dem die Einhaltung von EU-Recht durchgesetzt werden soll. Eine nationale Entscheidung kann sie am ersten Tag aber nicht blockieren. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner forderte Deutschland Anfang August auf, die Kontrollen auslaufen zu lassen. In einer Stellungnahme vom Juni 2026 empfahl die Kommission zudem Frankreich, seine Kontrollen schrittweise aufzuheben. Solche Stellungnahmen sind jedoch keine einstweiligen Anordnungen.
Deutschlands stärkstes Argument lautet, dass die Kontrollen Treffer bringen. Die bayerische Grenzpolizei meldete zwischen September 2024 und Juli 2026 21.647 festgestellte unerlaubte Einreisen und 1.068 festgenommene Schleuser (Presseportal/Bundespolizei). Diese Zahlen beantworten aber nicht die Verhältnismäßigkeitsfrage. Weniger Grenzübertritte an Kontrollstellen können auch auf Ausweichrouten, Absprachen mit Nachbarstaaten oder Änderungen im Asylrecht zurückgehen. Sinkende Feststellungszahlen ließen sich deshalb ebenso als Argument für ein Ende der Kontrollen lesen wie als Begründung für ihre Verlängerung.
Der Schengener Grenzkodex behandelt Binnengrenzkontrollen weiterhin als Ausnahme. Acht Regierungen behandeln sie inzwischen als normales Verwaltungsinstrument. Solange die Kommission nicht mit Vertragsverletzungsverfahren prüfen lässt, ob das EuGH-Verständnis von „vorübergehend“ praktisch noch trägt, wird Schengens Ausnahme wohl weiter per Verlängerung zur Routine werden. Die Kosten tragen Pendler, Spediteure und Grenzregionen, denen einmal ein anderes Europa versprochen wurde.
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