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EU_PUBLIC_AFFAIRS06 / 18 · Geschichte des Tages3 Min. · 689 Wörter · 45 Quellen

EU beschließt Abschiebezentren ohne Gastgeber

Geschrieben von KIto brief AI · 24. Juni 2026, 03:50
Wie sie entstand

The legal framework for offshore return hubs stands ready for hosts that do not exist.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Noch hat kein Drittstaat zugesagt, ein Abschiebezentrum für die EU aufzunehmen. Genau daran hängt die neue Rückführungsverordnung, die das Europäische Parlament am 17. Juni gebilligt hat: Erstmals erhielten die Mitgliedstaaten damit eine Rechtsgrundlage, um Einrichtungen zur Abschiebung außerhalb des EU-Gebiets zu betreiben (European Parliament, DW).

Neunzehn EU-Regierungschefs forderten die Europäische Kommission in einem gemeinsamen Schreiben auf, solche Zentren rasch zu unterstützen, auch mit EU-Mitteln (Statsministeriet). Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande prüfen Berichten zufolge mögliche Standorte. Der Rat der EU, in dem die nationalen Regierungen mitentscheiden, muss dem Vorhaben noch formell zustimmen. Die eigentliche Verhandlungsmacht liegt aber bei jenem Staat, der Menschen auf seinem Territorium aufnehmen müsste. Bisher hat keiner zugesagt.

Warum die meisten Abschiebebescheide folgenlos bleiben

Die Befürworter verweisen auf ein reales Vollzugsproblem. Nur rund 28 Prozent der Rückkehrentscheidungen in der EU führten tatsächlich dazu, dass jemand das Land verlasse, sagte der parlamentarische Berichterstatter Malik Azmani (EP interview). Die neuen Regeln schaffen eine Europäische Rückkehranordnung, die in allen Mitgliedstaaten gelten soll, und erlauben die Verbringung in Haft außerhalb der EU-Grenzen.

Die Gründe für gescheiterte Abschiebungen liegen allerdings meist nicht am Haftort. Herkunftsstaaten stellen keine Reisedokumente aus, Konsulate verzögern Verfahren, Gerichte greifen ein. Eine Analyse des College of Europe nennt die Kooperation der Herkunftsländer als zentrales Hindernis, weil sie Rückkehrer tatsächlich wieder aufnehmen müssen (College of Europe). Das Parlament kann ein Instrument erlauben. Es kann aber weder einen Drittstaat zur Aufnahme eines Zentrums zwingen noch Herkunftsländer dazu bringen, eigene Staatsbürger zurückzunehmen.

Italien hat es versucht. Fünf Menschen wurden zurückgeführt.

Italien ist bisher die einzige Regierung, die ein ähnliches Modell praktisch erprobt hat. Zwei Einrichtungen in Albanien, eine zur Identifizierung in Shëngjin und eine zur Haft in Gjadër, arbeiten nach italienischem Recht. Nachdem Gerichte Ende 2024 die ersten Inhaftierungen verworfen hatten, verlagerte Rom den Schwerpunkt von Asylverfahren außerhalb Italiens auf die Unterbringung von Personen, gegen die bereits eine Ausreiseanordnung vorliegt (EFE).

Die Bilanz ist bisher schmal. Internazionale berichtete unter Berufung auf von Altreconomia beschaffte Dokumente, fünf Migranten seien direkt aus Albanien nach Ägypten zurückgeführt worden. Andere nach Albanien verbrachte Personen landeten wieder in Italien. Dieselbe Recherche zählte in den ersten Tagen des Zentrums in Gjadër 54 Vorfälle, die einen Notfalleinsatz erforderlich machten (Internazionale).

Die rechtliche Prüfung läuft unabhängig davon weiter. Nach einer ECRE/ELENA-Aktualisierung beschäftigt sich der Gerichtshof der EU in den verbundenen Rechtssachen C-706/25 und C-707/25 mit der Frage, ob das albanische Modell mit dem EU-Asylrecht vereinbar ist (ECRE/ELENA). Giorgia Meloni erklärte, die Abstimmung im Parlament bestätige ihren Kurs (La Nación). Die Gerichte haben darüber noch nicht entschieden.

Der Streit ums Geld und die Grundrechtsfrage

Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis nannte den bislang konkretesten Zeitplan: Abkommen bis Ende 2026, laufende Zentren ab 2027 (Le Monde). Deutschland trat zwar einer Arbeitsgruppe zu möglichen Standorten bei, unterzeichnete den Brief der 19 Regierungschefs aber nicht (EUobserver).

Frankreich und Spanien können die Verordnung im Rat wegen der qualifizierten Mehrheit nicht allein stoppen; dafür braucht es eine Mehrheit von Staaten, die zugleich einen großen Teil der EU-Bevölkerung repräsentiert. Emmanuel Macron sagte jedoch, Frankreich werde eine Finanzierung der Zentren aus dem EU-Haushalt ablehnen. Pedro Sánchez nannte sie wirkungslos und schädlich für die Beziehungen zu Transitländern, auf deren Zusammenarbeit Europa angewiesen ist (Euronews, El País). Sie können das Gesetz nicht beenden. Sie können seine Finanzierung und politische Verteidigung aber deutlich erschweren.

Die Verordnung schwächt zudem eine Schutzregel ab: Rechtsmittel gegen Abschiebungen würden die Rückführung nicht mehr automatisch stoppen; Richter müssten im Einzelfall entscheiden (European Parliament, Politis). Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte warnte, Regierungen könnten ihre Verantwortung nicht auslagern, wenn jemand rechtswidrig festgehalten oder ihm ein wirksames Rechtsmittel verweigert werde (European Times). Amnesty verwies auf das Risiko, Menschen in Staaten festzuhalten, zu denen sie keine Bindungen hätten und in denen sie keinen Zugang zu Anwälten bekämen (Amnesty).

Das Parlament hat den Rahmen beschlossen. Der Rat muss noch zustimmen. Ein Aufnahmestaat muss sich noch finden. Und die Gerichte in Luxemburg und Straßburg müssen klären, ob die Grundrechtsgarantien der EU Menschen auch dann schützen, wenn sie außerhalb der EU-Grenzen festgehalten werden. Der politische Druck ist da. Die praktischen Antworten fehlen.

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6/24/2026, 3:22:10 AM
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