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EU_PUBLIC_AFFAIRS08 / 18 · Geschichte des Tages2 Min. · 568 Wörter · 29 Quellen

EU-Gericht billigt Katalonien-Amnestie

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Geschrieben von KIto brief KI · 17. Juli 2026, 11:04
Wie sie entstand

The European ruling clears the path, but the amnesty remains frozen in legal limbo.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 2 Min. Lesezeit

Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli den wichtigsten europarechtlichen Einwand gegen Spaniens Amnestiegesetz ausgeräumt: Das Unionsrecht stehe einer Amnestie für Straftaten im Zusammenhang mit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung nicht grundsätzlich entgegen (Euronews, Brussels Signal). Damit verliert die Opposition in Madrid ihr stärkstes Argument auf EU-Ebene. Freigesprochen ist damit aber niemand. Ob die Amnestie im Einzelfall greift, entscheiden weiter die spanischen Gerichte, und mehrere Richter haben bereits erkennen lassen, dass sie das Urteil nicht als automatische Absolution verstehen.

Wie der Fall nach Luxemburg kam

Zwei spanische Gerichte hatten den EuGH über Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angerufen, also über das Vorabentscheidungsverfahren, mit dem nationale Richter klären lassen können, wie Unionsrecht auszulegen ist (Artikel 267 AEUV). Luxemburg beantwortet dabei die europarechtliche Frage. Das Ausgangsverfahren bleibt beim nationalen Gericht.

Der spanische Rechnungshof, das Tribunal de Cuentas, wollte wissen, ob der Erlass finanzieller Haftung für öffentliche Gelder, die für das Unabhängigkeitsreferendum von 2017 verwendet wurden, gegen EU-Regeln zum Schutz des Haushalts verstoße. Unabhängig davon fragte die Audiencia Nacional, ein zentrales Strafgericht, ob eine Amnestie für Beschuldigte in einem terrorismusspezifischen Verfahren mit Bezug zur katalanischen Unabhängigkeitsbewegung die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung unterlaufe (RTVE).

Beide Einwände verworfen, eine Grenze bleibt

Der Gerichtshof wies beide Angriffe zurück. Bei den Finanzfragen stellte er fest, dass die Verwendung spanischer öffentlicher Mittel für ein rechtswidriges Referendum den EU-Haushalt nicht geschädigt habe (Brussels Signal). Beim Terrorismusvorwurf akzeptierte Luxemburg, dass das spanische Gesetz eng genug gefasst sei: Es betreffe nur den katalanischen Unabhängigkeitskontext und nehme Handlungen aus, die vorsätzlich schwere Menschenrechtsverletzungen verursacht hätten.

Eine Schranke zog der EuGH dennoch. Er beanstandete eine Bestimmung, die spanische Richter hätte zwingen können, Verfahren binnen zwei Monaten zu beenden, noch bevor Luxemburg ihre Vorlagefragen beantwortet hatte (Internazionale/Reuters). Spanien darf Amnestien politisch ausgestalten. Es darf aber nicht den gerichtlichen Kommunikationskanal der EU abschneiden, auf dem nationale Gerichte die Auslegung des Unionsrechts klären lassen.

Puigdemont bleibt in der juristischen Schwebe

Für frühere katalanische Amtsträger, gegen die vor dem Rechnungshof Haftungsforderungen laufen, ist der Weg zur Amnestie nun weitgehend frei (Eurasia Review). Bei Carles Puigdemont ist die Lücke größer.

Nur Stunden nach dem Urteil ließ der Richter am Obersten Gerichtshof, Pablo Llarena, den nationalen Haftbefehl gegen Puigdemont bestehen (Antena 3). Seine Begründung stützt sich nicht auf EU-Recht. Llarena vertritt weiter die Auffassung, Puigdemonts mutmaßliche Zweckentfremdung öffentlicher Gelder habe eine persönliche Bereicherung umfasst, und genau solche Fälle schließt das Amnestiegesetz selbst aus. Diese Frage lag dem EuGH nicht vor. Der spanische Verfassungsgerichtshof, der seine eigene Entscheidung zur Amnestie auf den Herbst verschoben hat, wird damit zur nächsten entscheidenden Instanz (Eurasia Review).

Für Ministerpräsident Pedro Sánchez ist das Urteil politisch dennoch verwertbar. Der zentrale Vorwurf der Opposition, die Amnestie verstoße gegen EU-Recht, ist gerichtlich geprüft und verworfen worden. Sánchez kann seinen parlamentarischen Partnern von Junts und ERC, den beiden wichtigsten katalanischen Unabhängigkeitsparteien, deren Stimmen seine Regierung tragen, nun sagen, dass sein Versprechen die europarechtliche Hürde genommen habe (Ouest-France). Die Unabhängigkeitsbefürworter forderten umgehend die vollständige Anwendung der Amnestie. Deutsche und französische Berichte ordneten das Urteil dagegen enger ein: als juristischen Prüfpunkt, nicht als politisches Signal zugunsten des Separatismus (taz).

Luxemburg konnte entscheiden, ob das Unionsrecht der Amnestie im Weg steht. Es konnte nicht entscheiden, ob Spaniens Gerichte sie im Einzelfall akzeptieren. Der EuGH hat das EU-Recht als Blockade beseitigt. Die Verzögerung, der Ermessensspielraum und die politischen Folgen liegen nun bei den Gerichten in Madrid.

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7/17/2026, 10:50:33 AM
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