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TECH_SCIENCE05 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 720 Wörter · 52 Quellen

EU erlaubt Ausnahmen bei KI-Kennzeichnung

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Geschrieben von KIto brief KI · 4. August 2026, 02:50
Wie sie entstand

Europe makes synthetic speech identify itself before reaching the public.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Seit dem vergangenen Wochenende lautet die Kurzfassung oft: „Neue EU-Regeln verlangen eine Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.“ Das ist nicht falsch, aber unvollständig. Die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes gelten seit dem 2. August (EU AI Act); sie bedeuten aber nicht, dass jede mit KI geglättete E-Mail oder jedes nachbearbeitete Foto künftig einen Warnhinweis tragen muss. Entscheidend ist, wer das System einsetzt und welche Art von Inhalt am Ende öffentlich wird.

Drei Fälle zeigen den Unterschied. Ein Unternehmen betreibt einen Chatbot für Kunden. Eine Redaktion nutzt ein KI-Werkzeug, um einen Text über eine Wahl vorzubereiten. Ein Wahlkampfteam veröffentlicht ein synthetisches Video eines gegnerischen Kandidaten. Alle drei Vorgänge fallen unter andere Pflichten, richten sich an andere Akteure und führen nur teilweise zu einem sichtbaren Hinweis für das Publikum.

Anbieter kennzeichnen die Technik, Nutzer das Produkt

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Rollen: dem Anbieter, der ein KI-System entwickelt oder auf den EU-Markt bringt, und dem Betreiber, also der Organisation oder dem Berufsnutzer, der es einsetzt (EU AI Act). Eine Organisation kann beides zugleich sein. Baut eine Bank ihren eigenen Kundenchatbot, ist sie Anbieter und Betreiber und muss beide Pflichtenkreise erfüllen.

Der Vergleich mit Lebensmitteln hilft: Der Hersteller druckt die Nährwerttabelle auf die Packung, das Restaurant weist auf Allergene in der Speisekarte hin. Beide Pflichten bestehen nebeneinander; die eine ersetzt die andere nicht (Stibbe).

Anbieter müssen die Transparenz bereits in der Konstruktion des Systems anlegen. Ein Chatbot oder Sprachassistent muss den Nutzern zu Beginn mitteilen, dass sie es mit KI zu tun haben (EU AI Act). Systeme, die synthetische Bilder, Audiodateien oder Videos erzeugen, unterliegen einer anderen Pflicht: Sie müssen eine versteckte Markierung in der Datei hinterlegen, eher vergleichbar mit einem Barcode als mit einem Warnschild. Auf diese Weise sollen Aufsichtsbehörden und Erkennungswerkzeuge KI-generierte Inhalte identifizieren können (Commission guidance).

Betreiber schulden jene Hinweise, die das Publikum tatsächlich sieht. Veröffentlicht eine Kampagne ein Deepfake-Video, muss sie den Zuschauern mitteilen, dass es synthetisch ist. Veröffentlicht eine Redaktion oder Agentur KI-generierte Texte über Wahlen, öffentliche Gesundheit oder Staatsausgaben, muss sie diesen Einsatz ebenfalls offenlegen (Stibbe). Beide Ebenen laufen parallel. Wer eine Pflicht erfüllt, ist die andere damit noch nicht los.

Wer ChatGPT privat für Kochideen nutzt, wird davon nicht erfasst. Praktisch relevant werden die Regeln vor allem für Redaktionen, Parteien, Unternehmen und öffentliche Stellen, die KI-generierte Inhalte an ein Publikum bringen.

Die Rechtschreibprüfung bleibt unproblematisch

Für alltägliche KI-Hilfen gibt es eine klare Ausnahme. Eine Grammatikprüfung, Rechtschreibkorrektur oder Übersetzung löst keine Kennzeichnungspflicht aus, solange sie die Bedeutung des ursprünglichen Textes nicht wesentlich verändert (Commission FAQ). Rein persönliche, nicht berufliche KI-Nutzung fällt ohnehin nicht unter die Vorschriften (EU AI Act).

Für Redaktionen ist die journalistische Ausnahme zentral. KI-generierte Texte über öffentliche Angelegenheiten müssen keinen sichtbaren Hinweis tragen, wenn ein menschlicher Redakteur sie tatsächlich geprüft hat und eine benannte Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt (Commission FAQ, Canal CEO). Italienische und spanische Rechtskommentare betonen, diese Verantwortung müsse dokumentiert und real sein; ein bloßes Abnicken reicht demnach nicht (Corriere della Sera). Deepfakes in künstlerischen oder satirischen Werken bleiben kennzeichnungspflichtig, der Hinweis darf dort aber so gestaltet werden, dass er das Werk nicht zerstört.

Schon in Kraft, mit einer Übergangsfrist

Seit dem 2. August müssen Chatbots sich als solche zu erkennen geben, Deepfakes brauchen einen Hinweis, und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden, sofern kein echter redaktioneller Verantwortungsprozess greift. Die einzige Übergangsfrist läuft bis zum 2. Dezember 2026 und betrifft nur die versteckte Dateimarkierung für generative KI-Systeme, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren (Cooley, FAZ). Neue Systeme müssen die Vorgaben sofort erfüllen.

Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Behörden. In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden bereits über ein kostenloses Onlineformular entgegen (Bundesnetzagentur). Irland hat ein nationales KI-Büro als Koordinierungsstelle eingerichtet (RTÉ). Spaniens AESIA arbeitet ebenfalls operativ (AESIA). Bei Verstößen gegen Transparenzpflichten drohen Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das liegt unter der Obergrenze von 35 Mio. EUR oder 7 Prozent, die für die schwersten Verbote des KI-Gesetzes vorgesehen ist (Commission summary, Handelsblatt).

Nun wird sich zeigen, wie ernst die Aufsichtsbehörden erste Beschwerden nehmen, ob versteckte Dateimarkierungen den üblichen Kreislauf aus Komprimierung, Screenshots und erneuten Uploads überstehen und ob Nutzer aus Hinweisen tatsächlich etwas lernen oder sie eben einfach übergehen.

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8/4/2026, 1:55:03 AM
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