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EU_PUBLIC_AFFAIRS02 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 759 Wörter · 30 Quellen

EU-Verbot für unter 13-Jährige ist nur ein Vorschlag

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Geschrieben von KIto brief KI · 18. September 2026, 02:50
Wie sie entstand

Europe draws age lines as every proof risks deeper exposure.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Die Europäische Kommission hat am 17. September den EU KIDS Act vorgeschlagen, eine Verordnung mit altersabhängigen Zugangsregeln für soziale Netzwerke, Online-Spiele, KI-Begleiter und Video-Sharing-Dienste. Mehrere Medien stellten dies als bereits geltendes EU-Verbot dar. Das ist unzutreffend. Der Vorschlag (COM(2026) 681) muss noch das Europäische Parlament und den Rat durchlaufen, in dem die nationalen Minister verhandeln und den Text ändern können, bevor er Gesetz wird (Ankündigung der Kommission). Im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen zwei Fragen: Dürfen die Mitgliedstaaten strengere Grenzen festlegen als von Brüssel vorgeschlagen, und wie können Plattformen das Alter eines Kindes prüfen, ohne ein neues Datenschutzproblem zu schaffen?

Was der Vorschlag vorsieht

Der KIDS Act schafft vier Altersstufen. Unter 13 Jahren soll der Zugang ausgeschlossen sein. Für 13- und 14-Jährige könnten Eltern ein eingeschränktes Konto eröffnen, dessen tägliche Nutzung auf eine Stunde begrenzt wäre; zugelassen wären nur freigegebene Kontakte, Kameras wären standardmäßig ausgeschaltet. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche ihre Konten selbst verwalten können. Verbindliche Sicherheitseinstellungen wie standardmäßig private Profile und Begrenzungen des endlosen Scrollens würden für alle unter 18 Jahren gelten (Kommissionspaket).

Die rechtliche Verantwortung läge bei den Plattformen, nicht bei den Familien. Die Anbieter müssten Zugangsschranken einbauen, die Standardeinstellungen durchsetzen und Berichte über die Einhaltung der Vorgaben unabhängigen Prüfern vorlegen; auf deren Feststellungen würden die nationalen Aufsichtsbehörden anschließend reagieren (DG CONNECT). Der Anwendungsbereich ginge über soziale Netzwerke hinaus und erfasste auch Online-Spiele mit einschlägigen Risiken, KI-Chatbots und App-Stores (COM(2026) 681, BiometricUpdate).

Der geltende Digital Services Act verbietet zwar auf Profiling gestützte Werbung für bekannte Minderjährige, setzt aber kein Mindestalter für den Zugang fest (DSA). Der KIDS Act würde aus dieser allgemeinen Pflicht zum Schutz von Kindern konkrete Vorgaben machen: feste Altersgrenzen, verpflichtende Voreinstellungen und Nachweise, die Plattformen den Aufsichtsbehörden vorlegen müssten.

Die nationalen Minister streiten über die Altersgrenzen

Dänemark, Spanien und Frankreich befürworten ein Vorgehen auf EU-Ebene, wollen aber unterschiedliche Grenzen. Die dänische Digitalisierungsministerin Christina Egelund fordert ein generelles Verbot für unter 15-Jährige, ohne elterliche Ausnahmeregelung für jüngere Jugendliche (DR). Das noch ausstehende spanische Organgesetz würde die Grenze bei 16 Jahren ziehen (La Moncloa). Frankreichs Versuch, eigene nationale Regeln einzuführen, scheiterte 2026, nachdem der Conseil constitutionnel, Frankreichs Verfassungsgericht, ein Gesetz zum Mindestalter in sozialen Netzwerken aufgehoben hatte. Es schränke die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig ein und lege angemessene Datenschutzvorkehrungen nicht hinreichend fest (Conseil constitutionnel).

Das sind erste nationale Positionen, noch keine feststehenden Blöcke im Rat. Gesetzgeberisches Gewicht erhalten sie erst, wenn die Minister während der Verhandlungen Koalitionen bilden. Der Dissens legt jedoch eine grundlegendere Unklarheit im Kommissionstext offen. Brüssel stellt den Vorschlag einerseits als Einführung „eines einheitlichen Alters in der gesamten Europäischen Union“ dar, bezeichnet 15 Jahre andererseits als EU-weites „Mindestalter“ (Artículo14, Berlingske). Diese beiden Formulierungen weisen in unterschiedliche Richtungen. Lässt die Verordnung den Mitgliedstaaten keinen Spielraum für ein höheres Alter, wären Dänemarks Forderung nach 15 Jahren und Spaniens 16-Jahres-Grenze rechtlich unvereinbar. Legte sie dagegen nur eine Untergrenze fest, könnten die Mitgliedstaaten darüber hinausgehen. Die öffentliche Kommunikation der Kommission hat bislang nicht erkennen lassen, welche Regelung sie anstrebt.

Die Altersprüfung bleibt der Schwachpunkt des Vorschlags

Jede Altersgrenze setzt voraus, dass das tatsächliche Alter eines Nutzers bekannt ist. Die Kommission hat ein Prüfwerkzeug veröffentlicht, mit dem sich feststellen lassen soll, ob jemand eine Altersgrenze überschritten hat, ohne seine Identität offenzulegen (Altersprüfungslösung der Kommission). Der deutsche Digitalverband Bitkom warnte, der nationale elektronische Identitätsnachweis sei vor dem 16. Lebensjahr im Allgemeinen nicht verfügbar. Ein System, das allein auf der EU-Wallet für die digitale Identität beruhe, sei deshalb für die Kinder, auf die es zielen solle, praktisch nicht umsetzbar (Bitkom). Die französische Datenschutzbehörde CNIL hält Selbstauskünfte für nutzlos, das Hochladen von Dokumenten für riskant und die Altersschätzung anhand des Gesichts für unzuverlässig (CNIL). Ein Praxistest der australischen Regierung mit Technologien zur Altersprüfung ergab zudem, dass keine einzelne Methode zuverlässig funktioniert (Australischer Praxistest).

Der Ausgang des französischen Verfahrens verschärft die rechtliche Herausforderung. Der Conseil constitutionnel prüfte ein nationales Gesetz an den französischen Grundrechten und hielt es für unzureichend. Auch eine EU-Verordnung müsste sich an der Grundrechtecharta der Europäischen Union messen lassen, die die Meinungsfreiheit (Artikel 11), die Privatsphäre (Artikel 7) und den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8) gewährleistet (Grundrechtecharta der EU). Eine solche Klage käme vor den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, der einen vergleichbaren Verhältnismäßigkeitstest anwenden würde.

Die Kommission hat die Altersgrenzen vorgeschlagen. Nun müssen das Europäische Parlament und die nationalen Minister im Rat entscheiden, ob diese Grenzen in der gesamten EU einheitlich gelten und wie Plattformen sie durchsetzen können, ohne ausgerechnet das Datenschutzproblem zu vergrößern, das mit den Regeln vermieden werden soll.

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9/18/2026, 2:00:04 AM
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