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EU_PUBLIC_AFFAIRS06 / 10 · Geschichte des Tages3 Min. · 757 Wörter · 51 Quellen

EU-Vorrang für Satellitenfunk löst US-Drohung aus

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Geschrieben von KIto brief KI · 19. Oktober 2026, 02:50
Wie sie entstand

Europe weighs who gets the next share of satellite phone airwaves.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Die EU will europäischen Unternehmen bei den Frequenzen für Satellitenverbindungen zu gewöhnlichen Mobiltelefonen bessere Chancen einräumen. Washington warnt vor Konsequenzen: Andrew Puzder, US-Botschafter bei der EU, sagte, Vergeltungsmaßnahmen gegen europäische Unternehmen seien möglich und könnten verheerend ausfallen, falls Brüssel amerikanische Satellitenanbieter beschränke (Financial Times). SpaceX hat keinen garantierten Anspruch auf die nächsten Lizenzen; zudem könnte sich die von Puzder kritisierte Bevorzugung noch ändern, bevor das Gesetz verabschiedet ist.

Die Drohung bleibt unbestimmt: Puzder nannte weder einen Zoll noch ein Unternehmen oder einen Zeitplan. Er räumte ein, dass die EU sensible staatliche Kommunikation schützen dürfe; kommerzielle Regeln lehne er ab, wenn sie nach seiner Auffassung amerikanische Wettbewerber schwächten. Die Europäische Kommission habe erwidert, der Plan solle weitere Anbieter gewinnen und lasse weiterhin Gebote von Unternehmen außerhalb der EU zu (investingLive). Handelsmaßnahmen der USA sind bislang nicht eingeleitet worden.

Was Brüssel zuteilen will

Der Gesetzentwurf regelt, wer nach dem Auslaufen der geltenden Lizenzen im Mai 2027 Mobilfunksignale aus dem All an herkömmliche Mobiltelefone senden darf, ohne dass diese technisch angepasst werden müssen (Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments). Ein Satellit, der diese Frequenzen nutzt, funktioniert wie ein weit entfernter Mobilfunkmast: Er kann ein Telefon erreichen, wenn die Netze am Boden versagen. Starlinks Internetdienst mit Empfangsschüssel ist davon zu unterscheiden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission setzt auch Ausbauziele. Alle kommerziellen Anbieter, die eine Lizenz erhalten, müssten innerhalb von fünf Jahren nach Betriebsbeginn 95 Prozent der Bevölkerung und 90 Prozent der Landesfläche jedes Mitgliedstaats abdecken (Vorschlag der Europäischen Kommission). Diese Vorgaben gelten für europäische und ausländische Anbieter gleichermaßen.

Das Frequenzband soll in sechs Blöcke aufgeteilt werden. Zwei davon wären für ein sicheres staatliches Kommunikationssystem vorgesehen, das mit IRIS², der geplanten Satellitenkonstellation der EU, verbunden ist (Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments). Damit blieben vier Blöcke für kommerzielle Anbieter. Der Vorschlag räumt neuen, von der EU kontrollierten Unternehmen bei zwei davon Vorrang ein; die anderen beiden stünden auch ausländischen Firmen offen, sofern sie Sicherheits- und Datenvorgaben erfüllen (Vorschlag der Europäischen Kommission, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments). Ein außereuropäischer Anbieter könnte sich bewerben, hätte bei der Hälfte der kommerziellen Kapazität aber zunächst schlechtere Chancen.

Warum SpaceX einen Platz will

Die geltenden Nutzungsrechte liegen bei Viasat und EchoStar, die die EU 2009 ausgewählt hat (Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments). Im September 2025 vereinbarte EchoStar den Verkauf von Frequenzrechten an SpaceX. Eine Anlage des Vertrags führt ausdrücklich die paneuropäische Genehmigung für das 2-GHz-Band auf (SEC-Unterlage). Eine Kaufvereinbarung überträgt jedoch keine EU-Lizenz; bislang ist keine genehmigte Übertragung dokumentiert. Selbst mit einer solchen Genehmigung würde der Erwerb einer kurz vor dem Auslaufen stehenden Lizenz nicht darüber entscheiden, wer anschließend die Frequenzen erhält.

SpaceX hat sich gegen den Zuschnitt gewandt. In einer im Juli bekannt gewordenen Stellungnahme warnte das Unternehmen, eine Beschränkung ausländischer Anbieter auf die für sie offenen Blöcke könne die Versorgung verschlechtern. Die Aufteilung könne zudem entlang von Grenzen wie der polnisch-ukrainischen zu Störungen führen (Le Monde). Das sind Behauptungen des Unternehmens; unabhängig geprüft hat sie bislang niemand.

Für die Bevorzugung europäischer Anbieter gibt es mögliche Bewerber. Telefónica, Orange, Vodafone und Deutsche Telekom haben erste Gespräche über ein gemeinsames Gebot geführt (Politico). Die eigene Satellitenkonstellation der EU wird später folgen; die ersten IRIS²-Satelliten sind für 2029 geplant (ESA). Eine Bevorzugung EU-kontrollierter Unternehmen setzt voraus, dass mindestens eines davon einen funktionierenden Dienst aufbauen kann.

Wer entscheidet – und was der Text der Regierungen ändern würde

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen der Verordnung zustimmen. Die nationalen Regierungen verhandeln darüber im Rat der EU. Der Industrieausschuss des Parlaments, in dem die österreichische Abgeordnete Angelika Winzig für das Dossier zuständig ist, hatte bis zum 18. Oktober noch nicht abgestimmt (Verfahrensakte des Parlaments). Nach der Verabschiedung müsste die Kommission noch ein Auswahlverfahren durchführen und die erfolgreichen Bewerber bestimmen.

Die Position der Regierungen ist klarer. Irland, das die Verhandlungen im Rat leitet, legte am 24. September einen Kompromiss vor, der den Vorschlag einschränkt, die bestehenden Lizenzen um zwei Jahre zu verlängern (Kompromissvorschlag des Rates). Die größere Änderung betrifft den Vorrang europäischer Anbieter: Er soll aus den verbindlichen Artikeln in die Erwägungsgründe wandern, also in die einleitenden Erläuterungen, die bei der Auslegung des Gesetzes Orientierung geben. Der Text der Regierungen würde EU-kontrollierte Unternehmen damit zwar bevorzugen, ihnen die beiden Frequenzblöcke aber nicht fest zusichern.

Puzder droht also mit Gegenmaßnahmen wegen einer Regelung, die noch verhandelt wird. Die Abgeordneten erwägen eine Bevorzugung europäischer Unternehmen; nach der derzeitigen Ratsfassung würde sie der Kommission jedoch nur Orientierung geben, ohne sie zu binden. Kein europäischer Anbieter hätte einen Zuschlag sicher, und SpaceX könnte sich um alle vier kommerziellen Blöcke bewerben. Ob aus der Bevorzugung eine verbindliche Zuteilung wird, entscheiden das Parlament und die Mitgliedstaaten.

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10/19/2026, 1:32:58 AM
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