Skip to main content
EU_PUBLIC_AFFAIRS03 / 18 · Geschichte des Tages3 Min. · 746 Wörter · 19 Quellen

EU erwägt Ende der €10bn-Ungarn-Klage

Geschrieben von KIto brief AI · 19. Juni 2026, 03:50
Wie sie entstand

The legal precedent for frozen funds begins to melt before verification can take place.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Die EU steht vor einer heiklen Abwägung zwischen politischer Ermutigung und rechtsstaatlicher Konsequenz. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte den Abgeordneten am Mittwoch mit, sie werde das Plenum zu zwei Vorgängen konsultieren: zum Artikel-7-Rechtsstaatsverfahren, dem Vertragsmechanismus gegen Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen demokratische Grundsätze, und zu einer separaten Klage gegen die Europäische Kommission wegen 2023 freigegebener Milliarden für Ungarn (Telex). Beide Konsultationen gehen auf eine Bitte des ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar zurück. Er macht geltend, die Klage gefährde inzwischen EU-Gelder, die seine Reformregierung benötige, nicht Viktor Orbáns frühere Regierung (The Straits Times/Reuters).

Die Klage hat die rechtliche Schärfe

Das Artikel-7-Verfahren sorgt für die politische Sichtbarkeit. Das Europäische Parlament hatte das Verfahren gegen Ungarn im September 2018 ausgelöst. Seither liegt der Vorgang beim Rat, ohne dass er entscheidend vorangekommen wäre, weil eine Eskalation Einstimmigkeit unter den Staats- und Regierungschefs erfordert. Ein einzelnes Land kann sie also blockieren. Im April 2024 forderten die Abgeordneten den Rat erneut zum Handeln auf. Geschehen ist nichts. Artikel 7 hat Ungarn politisch markiert, Budapest aber keinen Cent gekostet.

Anders liegt der Fall bei der Klage. Im Verfahren C-225/24 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union greift das Parlament die Entscheidung der Kommission vom Dezember 2023 an, rund 10,2 Mrd. EUR an ungarischen Kohäsionsmitteln freizugeben, also EU-Geld zum Abbau wirtschaftlicher Unterschiede zwischen Regionen (CURIA). Das Parlament argumentiert, die Kommission habe die Mittel freigegeben, ohne überprüft zu haben, ob Ungarn die verlangten Justiz- und Antikorruptionsreformen tatsächlich umgesetzt habe.

Im Februar 2026 stellte sich Generalanwältin Tamara Ćapeta auf die Seite des Parlaments. Sie schlug dem Gerichtshof vor, die Kommissionsentscheidung für nichtig zu erklären, weil Reformen in Kraft und wirksam angewandt sein müssten, bevor Gelder fließen. Schlussanträge der Generalanwälte binden den Gerichtshof nicht, doch die Richter folgen ihnen in der Mehrzahl der Fälle. Sollte das auch hier geschehen, wäre geklärt, dass Entscheidungen der Kommission zur Freigabe eingefrorener Mittel gerichtlich überprüfbar sind und nicht nur politisch kritisiert werden können. Das würde die Konditionalität, also die Verknüpfung von EU-Geld mit Reformauflagen, für alle Mitgliedstaaten verändern.

Wenn Versprechen belohnt werden

Magyars Argument hat auf den ersten Blick Gewicht. Er besiegte Orbán im April 2026, vereinbarte im Mai mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Reform-gegen-Geld-Rahmen über 16,4 Mrd. EUR und sagt, die Klage treffe nun jene Mittel, die seine Regierung brauche, um Antikorruptionszusagen umzusetzen. Dazu zählt der Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft, die grenzüberschreitenden Betrug mit EU-Geldern verfolgt. Ein Rückzug der Klage, so Magyar, würde eine rechtliche Belastung von Reformen nehmen, die bereits liefen (The Straits Times/Reuters).

Die Kommission ist allerdings in ein Muster geraten. Sie hat für Ungarn oder vergleichbare Fälle dreimal Geld freigegeben oder in Aussicht gestellt: 2023 unter Orbán, 2024 für Polen nach der Rückkehr Donald Tusks und 2026 für Magyar. Jedes Mal bewegte sie sich, bevor eine unabhängige Prüfung bestätigt hatte, dass die Reformen in der Praxis wirkten und nicht nur auf dem Papier standen. Die Ungarn-Berichterstatterin des Parlaments, Tineke Strik, hat angekündigt, eine Erkundungsmission im Oktober werde Ergebnisse prüfen, bevor ein Vorschlag zum Rückzug aus Artikel 7 vorgelegt werde (Telex). Die Klage vor diesem Besuch und vor dem Urteil des Gerichtshofs fallenzulassen, hieße: Schon ein Regierungswechsel kann genügen, um rechtliche Kontrolle zu beenden.

Dieses Signal reichte weit über Budapest hinaus. Frühere To-Brief-Berichte zeigten, dass die polnische Regierung den ungarischen Machtwechsel als praktischen Weg sah, um Erstattungen aus der Europäischen Friedensfazilität und die Koordinierung der Ukraine-Hilfe wieder zu erleichtern, die Orbán blockiert hatte. Wenn Konditionalität aber immer dann rückabgewickelt werden kann, wenn eine freundlichere Regierung ins Amt kommt, verliert das Instrument an Glaubwürdigkeit, bevor es beim nächsten Konflikt wieder gebraucht wird.

Was offen bleibt

Der Gerichtshof hat im Verfahren C-225/24 noch nicht entschieden. Zieht das Parlament die Klage vor einem Urteil zurück, geht der Präzedenzfall zur gerichtlichen Überprüfbarkeit verloren. Erklärt der Gerichtshof die Kommissionsentscheidung dagegen für nichtig, während das Parlament politisch zurückgewichen ist, stehen beide Institutionen vor einem Rechtsproblem: Dann läge ein Urteil vor, wonach die Gelder nie hätten freigegeben werden dürfen, ohne dass eine der beiden Seiten klar positioniert wäre, um daraus nach Artikel 266 AEUV die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Diese Vorschrift verpflichtet die Institutionen, Urteile des Gerichtshofs umzusetzen.

Magyar kann es ernst meinen. Das Problem ist, dass die EU noch immer kein verlässliches Verfahren hat, um echte Reformen von inszenierten Reformen zu unterscheiden, bevor die Fakten geprüft sind. Der Parlamentsbesuch im Oktober ist der früheste Zeitpunkt für eine solche Prüfung. Magyar verlangt von den Abgeordneten, vorher das schärfste rechtliche Instrument aus der Hand zu legen.

How was this article?

Help us get better

Details about this article
Model:
claude-opus-4-6
Generated:
6/19/2026, 3:12:32 AM
Pipeline run:
eu_pipeline_20260619_015007
Watermark:
SynthID (Google's invisible watermark)
Human review:
None before publication
Learn more about our methodology