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EU_ECONOMICS04 / 10 · Geschichte des Tages3 Min. · 657 Wörter · 28 Quellen

Geteilte Aufsicht für Euronext und Deutsche Börse

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Geschrieben von KIto brief KI · 10. Oktober 2026, 02:50
Wie sie entstand

A common supervisor comes closer, but the boundary remains.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Am 9. Oktober verständigten sich die EU-Finanzminister darauf, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die in Paris ansässige EU-Marktaufsicht, die größten grenzüberschreitend tätigen Börsen, Clearinghäuser und Abwicklungssysteme direkt beaufsichtigen solle (Rat der EU). Die Kriterien sollen für alle Unternehmen gleichermaßen gelten. Berichten zufolge soll Euronext künftig der ESMA unterstehen, während die Handelsplätze der Deutschen Börse unter deutscher Aufsicht blieben. Berlin habe dies zur Bedingung seiner Zustimmung gemacht (Reuters). Gesetz ist die Einigung noch nicht.

Derzeit unterstehen diese Unternehmen überwiegend nationalen Aufsichtsbehörden. Eine Gruppe, die in mehreren Ländern tätig ist, muss sich deshalb mit mehreren Behörden abstimmen, obwohl überall dasselbe EU-Regelwerk gilt. Die Einigung soll den größten grenzüberschreitenden Gruppen stattdessen eine gemeinsame europäische Aufsicht geben.

Wo die Grenze verläuft

Am 5. Oktober legte der irische Ratsvorsitz, der in diesem Halbjahr die Ministertreffen leitet, einen Entwurf vor. Danach sollte ein Handelsplatz unter die neue Aufsicht fallen, wenn seine Gruppe mindestens 5 Prozent des einschlägigen Handels in der EU abwickelt und in mindestens zwei Mitgliedstaaten tätig ist (Papier des Ratsvorsitzes). Erforderlich wären damit sowohl ein nennenswerter Anteil am europäischen Handel als auch eine Präsenz in mehreren Ländern. Ein zweiter Weg, der größeren Handelsplätzen offenstehen sollte, setzte voraus, dass der Großteil ihres Geschäfts grenzüberschreitend sei. Eine Börse, die vor allem ihren Heimatmarkt bedient, würde diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Euronext betreibt Handelsplätze in Paris, Amsterdam und Mailand und erfüllt damit eindeutig das Kriterium der Präsenz in mindestens zwei Ländern. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Gruppe auch die Schwelle von 5 Prozent überschreitet. Zudem stammen die genannten Schwellenwerte aus einem Entwurf, der vor der Einigung der Minister verfasst wurde. Les Echos stellt einen Wechsel von Euronext zur ESMA als Erwartung dar, nicht als bereits getroffene Entscheidung (Les Echos). So ist die Lage bis zur Veröffentlichung der endgültigen Kriterien einzuordnen.

Der irische Finanzminister Simon Harris leitete das Treffen. Er wies Forderungen nach Ausnahmen für einzelne Unternehmen zurück und erklärte, die Einigung lege Kriterien, Fristen und Übergangszeiten fest (RTÉ). Im Text wird kein Unternehmen genannt. Der Belgier Jan Jambon enthielt sich als Einziger der Stimme (Agence Europe). Er argumentierte, vergleichbare Handelsplätze wie die Deutsche Börse blieben unterschiedlichen Aufsichtsregimen unterstellt. Das halte die Märkte fragmentiert und verzerrte den Wettbewerb.

Wer gewinnt und wie viel

Euronext hatte sich für eine einheitliche EU-Aufsicht eingesetzt. Nach der erwarteten Regelung würde sein grenzüberschreitendes Geschäft im Wesentlichen einer Aufsichtsbehörde unterstehen. Die Europäische Kommission veranschlagte die laufenden Einsparungen für grenzüberschreitend tätige Börsengruppen auf 0,5 bis 5 Mio. EUR pro Jahr (Folgenabschätzung der Kommission). Diese Schätzung betrifft die eigenen Kosten der Betreiber. Die Einigung verpflichtet sie nicht, Einsparungen an börsennotierte Unternehmen oder deren Anleger weiterzugeben. Die Betreiber könnten das Geld also vollständig einbehalten.

Auch bei Clearinghäusern begrenzten die Minister den Anwendungsbereich. Eine zentrale Gegenpartei schaltet sich zwischen Käufer und Verkäufer, damit ein Geschäft auch dann abgewickelt wird, wenn eine Seite ausfällt. Reuters zufolge soll die Zahl der Clearinghäuser, die künftig unter die ESMA fallen, von neun auf sechs sinken (Reuters).

Wie es weitergeht

Die Minister haben sich bislang nur auf die politische Grundlinie verständigt. Der Rat muss noch seine formelle Position beschließen. Anschließend legt das Europäische Parlament seine Position fest; danach verhandeln beide Seiten über das endgültige Gesetz (Rat der EU). Eine Übertragung würde nach Verabschiedung des Gesetzes schrittweise erfolgen. Der Entwurf sah für Handelsplätze und Clearinghäuser bis zu drei Jahre für den Wechsel zur ESMA vor, mit einer möglichen Verlängerung um weitere zwölf Monate. Die nationalen Behörden sollten die Überwachung von Marktmissbrauch behalten, also etwa die Suche nach Insiderhandel und Kursmanipulation (Papier des Ratsvorsitzes).

In der vorliegenden Fassung hängt die Zuständigkeit davon ab, wie stark eine Gruppe grenzüberschreitend tätig ist, nicht allein von ihrer Größe. Eine bereits in mehreren Ländern aktive Gruppe würde mehrere nationale Aufseher durch eine europäische Behörde ersetzen. Die großen deutschen Handelsplätze der Deutschen Börse, die Berichten zufolge außerhalb des Anwendungsbereichs bleiben würden, unterständen weiter der nationalen Aufsicht. Die endgültigen Kriterien stehen noch aus; außerdem ist bislang nicht belegt, dass mögliche Einsparungen den Anlegern zugutekommen.

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10/10/2026, 1:35:37 AM
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