Fünf Taliban-Vertreter erhalten EU-Visa

Logistics require a functional landing ground that political recognition refuses to acknowledge.
Bildkomposition · tobriefBrüssel versucht, Rückführungen nach Afghanistan praktisch möglich zu machen, ohne die Taliban-Regierung anzuerkennen. Genau darin liegt der politische Handel, den ein Bericht des niederländischen Senders NOS sichtbar macht: Belgien habe demnach fünf Taliban-Vertretern Eintagesvisa ausgestellt, damit sie mit der Europäischen Kommission über abgelehnte afghanische Asylbewerber sprechen können. Öffentlich bestätigt ist diese konkrete Angabe weder von belgischer noch von EU-Seite. Das dahinterstehende Problem ist aber real: Rückführungen brauchen Papiere, Zugang zum Flughafen und die Annahme bei Ankunft. Diese Hebel liegen inzwischen bei den Taliban.
Das Visum als Türöffner
Die EU erlaubt Kontakte mit Taliban-Vertretern, ohne daraus eine Anerkennung der Regierung in Kabul abzuleiten. Diese Linie legte der Rat der EU 2021 nach der Machtübernahme der Taliban fest. Auf dem Papier ist die Trennung sauber. In der Rückführungspraxis wird sie schwierig, weil ein Flug nach Kabul nicht von einer Rechtsformel empfangen wird, sondern von einer Behörde vor Ort.
Belgiens Rolle wäre, sofern der NOS-Bericht zutrifft, formal begrenzt und politisch heikel. Nach dem EU-Visakodex entscheidet Belgien bei einem solchen Kurzaufenthalt darüber, wer in sein Hoheitsgebiet einreisen darf. Artikel 25 erlaubt in Ausnahmefällen ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit.
Damit wäre aber nicht automatisch alles geklärt. Sollte einer der Delegierten auf der UN-Sanktionsliste gegen die Taliban stehen, müsste Belgien die Reise zusätzlich durch das Ausnahmeverfahren zum UN-Reiseverbot absichern. Ein kurzes Visum allein reichte dann nicht.
Gespräche sind kein Abkommen
Die Europäische Kommission kann einen Gesprächskanal öffnen. Sie kann die EU aber nicht allein auf ein Rückübernahmeabkommen mit den Taliban verpflichten. Das EU-Recht lässt Spielraum für Rückführungsarrangements, formelle internationale Abkommen laufen jedoch über das Vertragsverfahren der EU, einschließlich Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 218.
Diese Zuständigkeitsfrage ist politisch wichtig, weil Regierungen unter Druck stehen zu zeigen, dass abgelehnte Asylverfahren auch tatsächlich mit einer Ausreise enden können. Deutschland zeigt die Grenze dieses Anspruchs. Berlin schob im August 2024 28 afghanische Männer nach Kabul ab, die als verurteilte Straftäter beschrieben wurden; der Flug soll über Katar organisiert worden sein (PBS/AP, Al Jazeera). Reuters berichtete später, die Bundesregierung interessiere sich für direkte Gespräche mit den Taliban.
Bisher bleibt das Muster eng begrenzt, vermittelt und rechtlich anfällig. Regierungen können härtere Rückführungen ankündigen. Um sie umzusetzen, brauchen sie aber einen Ansprechpartner, den sie politisch gerade nicht aufwerten wollen.
Auch Österreich drang darauf, Rückführungsoptionen nach Afghanistan offen zu halten, unter anderem bei einem Vorstoß von 2021, über den Reuters berichtete. Das Programm der dänischen EU-Ratspräsidentschaft setzt Rückführungen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten weit oben auf die veröffentlichten Prioritäten. Belgien wiederum müsste als Gastgeberstaat die unmittelbare Prüfung tragen: Visa, Sanktionen und die Frage, ob Kontakt nach außen zu sehr wie Anerkennung wirkt.
Die rechtliche Grenze
Kein Treffen in Brüssel ändert das Verbot, Menschen in ernsthafte Gefahr zurückzuschicken. Die EU-Rückführungsrichtlinie verpflichtet zur Achtung des Non-Refoulement-Grundsatzes, also des Verbots der Rückführung in Verfolgung oder schwere Gefahr. Die EU-Grundrechtecharta untersagt Abschiebungen, wenn ein ernsthaftes Risiko von Folter oder unmenschlicher Behandlung besteht.
Gerichte können Rückführungen deshalb weiter im Einzelfall stoppen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Schutz nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Saadi gegen Italien als absolut bestätigt. Die aktuelle Afghanistan-Leitlinie der EU-Asylagentur benennt weiterhin Gruppen, die erheblichen Risiken ausgesetzt sind. Amnesty International und Human Rights Watch beschreiben schwere Repressionen durch die Taliban, besonders gegen Frauen und Mädchen.
Kontakt ist keine Anerkennung. Die offenen Fragen sind konkreter: Wer ist nach Belgien eingereist, auf welcher Visa- und Sanktionsgrundlage geschah das, und ob dabei eine Verständigung über Rückführungen angestrebt wurde. Europas Rückführungspolitik stößt auf die Macht der Taliban in Kabul. Der sensibelste Teil dürfte gerade dort liegen, wo er öffentlich kaum sichtbar ist.
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