Vier EU-Staaten prüfen Ukrainer unterschiedlich

One European promise now demands different proof at every counter.
Bildkomposition · tobriefSeit dem 5. August müssen Ukrainer, die in der EU erstmals vorübergehenden Schutz beantragen, nachweisen, dass sie ihre wehrrechtlichen Pflichten nach ukrainischem Recht erfüllt haben. Die Millionen bereits geschützter Menschen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Weil der EU-Beschluss jedoch weder Altersgrenzen noch zulässige Nachweise festlegt, prüfen die Mitgliedstaaten unterschiedlich. Damit entscheidet der Ort der Antragstellung darüber, welche Unterlagen verlangt werden.
Was die EU geregelt hat – und was offenblieb
Der Rat der EU, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten entscheiden, verabschiedete am 30. Juli den Beschluss 2026/1912. Er verlängert den vorübergehenden Schutz bis März 2028 und führt zugleich die Bedingung ein, dass Antragsteller ihre wehrrechtlichen Pflichten erfüllt haben müssen. Den Vorschlag legte die Europäische Kommission vor; das Europäische Parlament war an der Gesetzgebung nicht beteiligt. Für die Umsetzung sind nun die nationalen Migrationsbehörden zuständig.
Der Beschluss verlangt einen Nachweis über die Erfüllung ukrainischer Wehrpflichten, „soweit anwendbar“, nennt aber weder Geschlecht und Altersgrenzen noch bestimmte Dokumente. Ausgenommen ist, wer bereits vor dem 31. Juli ununterbrochen im selben Mitgliedstaat geschützt war. Dies dürfte die große Mehrheit der ukrainischen Männer in Europa erfassen: Insgesamt zählte Eurostat 4,43 Mio. Begünstigte des vorübergehenden Schutzes.
Ein Wechsel des Mitgliedstaates könnte allerdings dazu führen, dass selbst bereits geschützte Personen die neue Prüfung durchlaufen müssen. Die Ausnahme knüpft eben nicht allein an den bisherigen Schutzstatus an, sondern an den ununterbrochenen Aufenthalt in ein und demselben Land.
Tschechien und Schweden: dieselbe Regel, andere Prüfungen
Tschechien kontrolliert seit dem 5. August Antragsteller im Alter von 18 bis 60 Jahren (Czech IPC/OAMP). Prag hat das strengste öffentlich bekannte Verfahren eingeführt: Die Behörden verlangen sowohl einen Ausdruck aus dem ukrainischen Wehrregister Reserv+ als auch das digitale Live-Profil des Antragstellers, um beide Angaben miteinander abzugleichen. Anfang September erklärte Innenminister Lubomír Metnar, der Anteil der Antragsteller im wehrfähigen Alter sei deutlich gesunken (Novinky).
Schweden prüft Männer zwischen 23 und 65 Jahren, akzeptiert aber ein breiteres Spektrum an Nachweisen. Dazu gehört auch ein höchstens 90 Tage alter Ausreisestempel im Reisepass (Migrationsverket). Weshalb die schwedische Migrationsbehörde die Obergrenze bei 65 Jahren zieht, geht aus ihren Erläuterungen nicht hervor.
Deutschland und Polen: keine öffentlich erkennbaren Vorgaben
Deutschland erteilt ukrainischen Flüchtlingen Aufenthaltserlaubnisse auf Grundlage des verbindlichen EU-Beschlusses. Eine öffentliche Weisung des Bundes, aus der Altersgrenzen oder die erforderlichen Nachweise hervorgingen, liegt bislang jedoch nicht vor (§24 Aufenthaltsgesetz). Auch die polnischen Hinweise zur Registrierung erwähnen weder Wehrunterlagen noch die neue Bedingung (gov.pl). Interne Anweisungen könnten existieren. Für Antragsteller in zwei der größten europäischen Aufnahmeländer (Eurostat) ist öffentlich dennoch nicht ersichtlich, welche Unterlagen die Behörden verlangen werden.
Dänemarks eigenständige und strengere Regelung
Dänemark beteiligt sich aufgrund einer vertraglichen Ausnahmeregelung nicht am gemeinsamen EU-Asylsystem, weshalb der Ratsbeschluss dort keine Anwendung findet. Kopenhagen verabschiedete stattdessen ein eigenes Gesetz, das seit dem 3. September gilt und Männer zwischen 23 und 59 Jahren erfasst (Berlingske). In einem Punkt geht es über das EU-Modell hinaus: Die dänischen Behörden können bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse zurücknehmen, wenn der Antrag seit dem 25. Juni gestellt wurde – selbst wenn die Genehmigung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte. Kommunalverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen warnten, diese rückwirkende Befugnis könne Familien auseinanderreißen (KL).
Größe der betroffenen Gruppe bleibt unbekannt
EU-weite Zahlen zu Ablehnungen seit August liegen nicht vor. Tschechische Behörden berichten von Dutzenden Fällen pro Tag; die für diesen Artikel ausgewerteten Veröffentlichungen der schwedischen, deutschen und polnischen Migrationsbehörden enthalten keine Ablehnungszahlen. Da die Bedingung nur für neue Schutzgewährungen gilt, betrifft sie lediglich einen Teil der bereits geschützten Bevölkerung. Wie groß dieser Anteil ist und wie viele Menschen abgewiesen werden, bleibt sechs Wochen nach Einführung der Regelung offen.
Rechtliche Grundlage noch ungeprüft
Der Europarechtler Steve Peers, der die Rechtsfrage zuerst aufgeworfen hat, vertritt die Auffassung, dass die Befugnis des Rates zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes nicht zwangsläufig auch dessen Recht einschließe, den Kreis der Anspruchsberechtigten einzuschränken. Die Ausschlussgründe der Richtlinie über vorübergehenden Schutz erfassen schwere Straftaten und Sicherheitsgefahren, nicht jedoch die Nichterfüllung wehrrechtlicher Pflichten eines anderen Staates (Richtlinie 2001/55). Nach Auffassung des Rates umfasst die Verlängerungsbefugnis dagegen auch das Recht, die Voraussetzungen anzupassen. Gerichtlich geprüft wurde diese Auslegung bislang nicht. Ein abgelehnter Antragsteller müsste zunächst vor einem nationalen Gericht klagen; dieses könnte die Rechtsfrage anschließend dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen.
Solange belastbare Ablehnungszahlen fehlen, lässt sich ein Beitrag der Maßnahme zur ukrainischen Mobilisierung nicht belegen. Erkennbar ist bislang vor allem, dass Antragsteller in Europa nach ungleichen Maßstäben geprüft werden.
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