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EU_PUBLIC_AFFAIRS04 / 08 · Geschichte des Tages3 Min. · 738 Wörter · 146 Quellen

Deutschland verweigert Ende der Grenzkontrollen

Geschrieben von KIto brief AI · 5. Juni 2026, 03:50
Wie sie entstand

National governments cement temporary border checks into the permanent architecture of Europe.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Die Reisefreiheit im Schengenraum beruht inzwischen weniger auf gemeinsamer Rechtsdurchsetzung als auf politischer Selbstbindung der Mitgliedstaaten. Genau daran scheitert die Europäische Kommission gerade: Sie forderte neun Länder auf, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise abzubauen. Deutschlands Innenminister wies das noch in derselben Woche zurück. Die Stellungnahmen vom 2. Juni sind nach zwölf Monaten ununterbrochener Kontrollen rechtlich vorgeschrieben, verpflichten die Staaten aber zu nichts (EU Law Live, Brussels Signal).

Die dauerhafte Ausnahme

Die neun Staaten – Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden – kontrollieren ihre Grenzen seit deutlich längerer Zeit, als es der Schengener Ausnahmefall eigentlich vorsieht. Deutschland, Frankreich und Österreich halten seit 2015 in wechselnder Form an Kontrollen fest und melden bei jedem Fristablauf neue Begründungen an: Migration, Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität.

Die Reform des Schengener Grenzkodex von 2024, also des Regelwerks für Binnengrenzkontrollen, sollte dafür eine klare Obergrenze schaffen. Praktisch verlängerte sie den zulässigen Zeitraum von sechs Monaten auf drei Jahre und entschärfte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022, wonach dauerhaft verlängerte Kontrollen rechtswidrig seien (European Sting).

Die Kommission hat bislang kein einziges Vertragsverletzungsverfahren wegen überzogener Binnengrenzkontrollen eingeleitet. Dieses Verfahren wäre ihr formelles Instrument, um Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht zu zwingen. Wissenschaftler der Universität Cambridge sprechen von systematischer „underenforcement“, also bewusster Unterdurchsetzung aus politischer Furcht: Ein Verfahren gegen Deutschland oder Frankreich würde jene Erzählung stärken, Brüssel hindere die Staaten daran, sich zu schützen (Euronews).

Drei Formen der Verweigerung

Beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg am 4. Juni gab Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Linie vor. Die Kontrollen würden „flexibel weiterentwickelt“, sagte er, aber eben nicht beendet. Seine Bedingungen für ein Umdenken – ein „deutlich besserer“ Schutz der EU-Außengrenzen und der Nachweis, dass die neuen Asylregeln funktionierten – sind politisch anschlussfähig, aber kaum messbar (Tagesschau, Spiegel).

Österreichs Innenminister Gerhard Karner wählte eine leisere Variante: Kontrollen sollen von der Grenze selbst ins Hinterland verlagert werden, also in mobile Streifen im Inland. Das senkt die Sichtbarkeit, beendet aber nicht die Durchsetzung. Frankreich äußerte sich öffentlich gar nicht.

Nur die Niederlande signalisierten eine echte Kursänderung. Asylminister Bart van den Brink kündigte im Mai an, feste Kontrollposten nach September durch mobile Überwachung der Royal Marechaussee, der Militärpolizei, zu ersetzen. Grundlage sollen Lagebilder und Risikoprofile sein, nicht flächendeckende Stopps (Rijksoverheid). Das kommt den Empfehlungen der Kommission am nächsten.

Die Kosten tragen vor allem Grenzregionen. Ein Gericht in Koblenz entschied im April, die Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, weil keine glaubwürdige Gefahrenlage belegt sei (Ground News). Nach Angaben der JEF Luxembourg, der Jungen Europäischen Föderalisten, passieren täglich rund 223.000 Grenzgänger diese Grenze; im Berufsverkehr komme es zu Verzögerungen von bis zu 45 Minuten (Chronicle.lu). Deutschland legte Berufung ein und hielt an den Kontrollstellen fest.

Der Pakt, der noch nicht trägt

Die Kommission legte ihre Stellungnahmen bewusst kurz vor dem Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts am 12. Juni vor. Der Pakt soll Asylverfahren, Grenzscreenings und Lastenteilung neu ordnen. Politisch lautet das Argument: Wenn die neue Infrastruktur steht, werden Binnengrenzkontrollen unnötig.

Das Problem ist, dass diese Infrastruktur kaum einsatzbereit ist. Anfang Mai waren nur 11 von 27 Mitgliedstaaten funktionsfähig an die reformierte biometrische Eurodac-Datenbank angeschlossen (EUObserver). Elf Staaten verfügten noch nicht über ausreichende Einrichtungen für Grenzscreenings. Ungarn hat nicht einmal die ihm zugewiesenen Umsetzungsmittel beantragt (ETIAS).

Damit entsteht eine Blockade, aus der keine Seite leicht herauskommt. Dobrindt sagt, Binnengrenzkontrollen blieben notwendig, weil die Außengrenzen nicht hinreichend gesichert seien. Die Kommission sagt, der Pakt werde genau dieses Problem lösen. Solange aber die operative Umsetzung Lücken hat, bleiben jene Sekundärmigrationsbewegungen bestehen, auf die Deutschland seine Kontrollen stützt. Beide Seiten haben also einen Punkt, und keine kann die andere widerlegen. Also bleiben die Kontrollen.

Polens Position zeigt die Widersprüchlichkeit besonders deutlich. Warschau forderte beim selben Ministertreffen ein härteres Vorgehen der Kommission gegen Berlin, bei dem Dobrindt die Forderung zurückwies. Polen selbst kontrolliert weiterhin seine Grenzen zu Deutschland und Litauen und hat das Recht auf Asylantragstellung an der belarussischen Grenze siebenmal ausgesetzt. Warum die Kommission Polen nicht in ihre neun Stellungnahmen aufnahm, erklärte sie öffentlich nicht.

Weil Brüssel nicht durchgreift, füllen nationale Gerichte in Koblenz und München die Lücke. Sie erklären Kontrollen für rechtswidrig und übernehmen damit faktisch die Rechtsdurchsetzung, die die Kommission scheut. Ob dieser punktuelle Druck am Ende eine politische Klärung erzwingt oder ob Schengens „vorübergehende“ Ausnahmen zur dauerhaften Architektur werden, hängt an einem Schritt, den die Kommission seit elf Jahren vermeidet: die eigenen Regeln tatsächlich durchzusetzen.

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6/5/2026, 3:07:26 AM
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