Ungarn blockiert EU-Gespräche mit Ukraine

The procedural requirement for unanimity becomes a physical wall, freezing the accession process in place.
Bildkomposition · tobriefDie EU-Erweiterungspolitik lebt von einem Grundsatz, der in ruhigen Zeiten disziplinierend wirkt und in politischen Krisen zur Blockadewaffe werden kann: Jeder Schritt braucht Einstimmigkeit. Genau an diesem Punkt hängt nun der nächste Teil der ukrainischen Beitrittsverhandlungen.
Bei einem nicht öffentlichen Treffen von EU-Erweiterungsbeamten am 17. Juli verweigerte Ungarn nach Angaben von European Pravda unter Berufung auf diplomatische Quellen die Zustimmung zu einem weiteren Verfahrensschritt. Eine öffentliche Bestätigung des Rates gibt es nicht. Der Vorgang zeigt dennoch das strukturelle Problem: Schon technische Etappen können von einer einzelnen Regierung in politisches Druckmittel verwandelt werden.
Es ging nicht um ein Veto gegen den EU-Beitritt der Ukraine selbst. Der blockierte Schritt liegt deutlich früher im Verfahren. Ungarn verweigerte demnach die Zustimmung zu den Ergebnissen des sogenannten Screenings, also der Prüfung, wie weit ukrainisches Recht bereits mit EU-Regeln übereinstimmt. Erst danach kann Kiew Verhandlungspositionen zu zwei Clustern einreichen, die den Binnenmarkt sowie Wettbewerbsfähigkeit betreffen (European Pravda, Europäische Kommission).
Die Ukraine hat bislang zwei von sechs Verhandlungsclustern eröffnet. Für die verbleibenden vier braucht es jeweils die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Artikel 49 des EU-Vertrags, die Grundlage für die Aufnahme neuer Mitglieder, verlangt an jeder entscheidenden Station Einstimmigkeit (EUR-Lex, Le Monde). Ein vertraglicher Mechanismus, Beitrittsentscheidungen auf Mehrheitsbeschlüsse umzustellen, existiert nicht.
Budapests Argument und der bilaterale Hebel
Ministerpräsident Péter Magyar stellte die Blockade nicht als Ablehnung der Ukraine dar, sondern als Frage der Fairness. Die EU dürfe die Ukraine nicht beschleunigt behandeln, während Kandidaten aus dem Westbalkan seit mehr als einem Jahrzehnt warteten, argumentierte er (RFE/RL, The New Union Post).
Der härtere Hebel liegt aber in einem bilateralen Konflikt. Ungarn streitet seit Langem mit Kiew über die Rechte der ungarischen Minderheit in der westukrainischen Region Transkarpatien. Schon frühere Clustereröffnungen verzögerten sich, bis die Ukraine konkrete Zusagen machte (Euronews, European Integration). Damit verfügt Budapest über ein wiederkehrendes Instrument: Minderheitenrechte können an jeder Einstimmigkeitsschwelle neu aufgerufen werden, sodass Kiew bilateral verhandeln muss, bevor der EU-Prozess weiterläuft.
Moldau zahlt für den Streit eines anderen
Der weniger sichtbare Verlierer ist Moldau. Rechtlich sind die Ukraine und Moldau getrennte Beitrittskandidaten. Politisch behandelt die EU beide Länder seit der Zuerkennung des Kandidatenstatus nach Russlands Großangriff aber als zusammengehöriges Erweiterungspaket (Europäische Kommission).
Ungarn unterstützte Berichten zufolge, Moldaus Verfahren allein voranzubringen. Andere Mitgliedstaaten lehnten eine Trennung der beiden Spuren ab, sodass nun beide blockiert bleiben (Ziare).
Moldaus Präsidentin Maia Sandu hat gewarnt, das Zeitfenster für die Erweiterung könne sich wieder schließen (Europa Liberă Moldova). Rumänien, das mit Moldau durch Sprache und Staatsbürgerschaftsbindungen eng verbunden ist, unterzeichnete bei einem Gipfel in Kiew eine gemeinsame Erklärung, in der die Öffnung der verbleibenden Cluster „so bald wie möglich“ gefordert wurde (Moldpres). Die politische Bündelung sollte beide Kandidaturen stärken. Nun bedeutet sie, dass Moldau eine Verzögerung mitträgt, die es selbst nicht verursacht hat.
Polen ist die Warnung
Ungarn ist nicht die einzige Hauptstadt, in der die Beitrittspolitik innenpolitisch schärfer wird. In Polen hat die oppositionelle PiS einen Antrag im Sejm eingebracht, der die Regierung auffordert, die Ukraine an jeder Einstimmigkeitsschwelle zu blockieren (TVN24). Die Regierung von Donald Tusk unterstützt den ukrainischen EU-Weg weiterhin, verlangt aber Übergangsfristen für die Landwirtschaft sowie Schutzmechanismen bei Getreide, Geflügel und Raps (WP, CER).
Ein ukrainischer Beitritt würde die EU-Agrarausgaben in Mittel- und Osteuropa neu verteilen. Für Polen ist das kein abstraktes Europathema, sondern eine Frage von Höfen, Subventionen und Marktanteilen. Wenn die Agrarlobbys innenpolitisch genügend Druck aufbauen, könnte Warschau denselben Bremshebel nutzen, den Budapest nun vorgeführt hat.
Deutschland und Frankreich forderten nach ihrem gemeinsamen Ministerrat am 17. Juli einen leistungsbasierten, schrittweisen Beitritt, verbunden mit institutionellen Reformen (Élysée, Bundesregierung). Nach Angaben der FAZ heißt es aus Diplomatenkreisen, andere Regierungen versteckten sich hinter Budapest: Ungarn nehme die öffentliche Schuld auf sich, während leisere Vorbehalte anderswo fortbestünden.
Wenn das stimmt, muss der deutsch-französische Reformansatz eine konkrete Frage beantworten: Soll „schrittweiser Beitritt“ den Prozess so verändern, dass nicht eine Hauptstadt ihn einfrieren kann? Oder gibt er zögerlichen Regierungen nur mehr Zeit, Gründe für ein Nein zu finden?
Ungarn hat gezeigt, dass sich ein Beitritt lange vor der eigentlichen Mitgliedschaftsentscheidung aufhalten lässt. Polen zeigt, warum dieser Hebel wohl nicht ungarisch bleiben wird. Das Einstimmigkeitsprinzip funktioniert, wenn es Kandidaten zwingt, Bedingungen zu erfüllen. Es scheitert, wenn es zur innenpolitischen Tauschware wird und Zugeständnisse erzwingt, die mit der Beitrittsreife nur am Rand zu tun haben. Budapest hat diese Grenze überschritten. Berlin und Paris müssen nun entscheiden, ob Reform bedeutet, das Verfahren zu reparieren, oder ob Bewerberländer lediglich geduldiger warten sollen.
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