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EU_PUBLIC_AFFAIRS04 / 08 · Geschichte des Tages3 Min. · 596 Wörter · 140 Quellen

Ungarn vor €10.4 billion EU-Auszahlung

Geschrieben von KIto brief AI · 23. Mai 2026, 03:50
Wie sie entstand

A landscape of empty vessels: the €10 billion deal arrives to find the boxes already open.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

In Brüssel zeichnet sich ein neuer Versuch ab, eingefrorene EU-Gelder über politische Zusagen freizugeben, bevor Reformen nachweislich wirken. Péter Magyar reist diese Woche in die belgische Hauptstadt, um eine politische Vereinbarung zu unterzeichnen, die Ungarn bis zu 10,4 Mrd. EUR erschließen soll. Die Europäische Kommission stellt das als Prämie für demokratische Erneuerung nach 16 Jahren Viktor Orbán dar. Vor dem Europäischen Gerichtshof liegt jedoch ein Verfahren, das genau diesen Ansatz kippen könnte: Geld gegen Versprechen, nicht gegen geprüfte Umsetzung.

Das Muster ist bekannt. Im Februar 2024 gab die Kommission nach der Wahl Donald Tusks Gelder für Polen frei und akzeptierte Reformzusagen, bevor sie umgesetzt waren. Polen hat inzwischen 62,4 Prozent seines Aufbauplans abgerufen, doch keine der zugesagten Justizreformen ist bisher in Kraft getreten. Nun steht Ungarn vor demselben Weg.

Das Gerichtsverfahren, das den Kreislauf beenden könnte

In der Rechtssache C-225/24 verklagt das Europäische Parlament die Kommission wegen ihrer Entscheidung vom Dezember 2023, 10,2 Mrd. EUR an Kohäsionsmitteln für Ungarn freizugeben. Kohäsionsmittel sind EU-Gelder für Infrastruktur und regionale Entwicklung. Generalanwältin Tamara Ćapeta empfahl im Februar 2026 die Nichtigerklärung der Entscheidung und benannte vier konkrete Bewertungsfehler: Reformen seien noch nicht in Kraft gewesen, andere Gesetze hätten den Reformzweck unterlaufen, und die Kommission habe die tatsächliche Umsetzung nicht ausreichend geprüft.

Ćapetas schärfster Punkt betrifft das Verfahren selbst. Nach ihrer Auffassung sollten EU-Richter solche Entscheidungen vollständig überprüfen und nicht nur auf offenkundige Fehler kontrollieren. Folgt der EuGH, also das höchste Gericht der EU, dieser Linie, wäre jede künftige Freigabeentscheidung materiell angreifbar. Die Kommission müsste dann belegen, dass Reformen tatsächlich „in Kraft und angewandt“ sind, nicht bloß beschlossen.

Ein Urteil steht noch aus. Trotzdem verhandelt die Kommission bereits über die nächste Freigabe, während die vorige vor der Nichtigerklärung stehen könnte.

Eine Haushaltsfalle mit festem Ablaufdatum

Magyars Spielraum ist eng. Ungarns Haushaltsdefizit erreichte bis Ende April 3,85 Billionen Forint und damit 91 Prozent des Jahresziels nach nur vier Monaten. Hauptgrund sind ausbleibende EU-Einnahmen von rund 1,45 Billionen Forint. Für die Aufbau- und Resilienzfazilität, den EU-Coronawiederaufbaufonds, läuft die Frist am 31. August 2026 ab. Was bis dahin nicht abgerufen ist, verfällt.

Magyar hat zwei zentrale Brüsseler Forderungen öffentlich zurückgewiesen: die schrittweise Abschaffung von Sondersteuern auf Banken und Energieunternehmen sowie eine Reform des Rentensystems. Er argumentiert, die ungarische Haushaltskrise mache beides unmöglich.

Als Ausweg zeichnet sich eine Kapitalzuführung an die staatliche Entwicklungsbank MFB ab. Budapest würde EU-Gelder über die Bank leiten, sie vor Ablauf der Augustfrist als ausgezahlt verbuchen und die MFB das Geld über mehrere Jahre verteilen lassen. Die Kommission schickte Mitte Mai eine hochrangige Delegation nach Budapest, um das Modell zu prüfen (Euronews, Portfolio). Zugleich wächst dort die Sorge, die Kontrolle über die spätere Mittelverwendung zu verlieren.

Die Wächter treten zurück

Die Koalition, die eigentlich auf strikte Bedingungen drängen sollte, ist praktisch zerfallen. Deutschlands Außenminister wirbt inzwischen für die Abschaffung der Einstimmigkeit, statt die Konditionalität zu verschärfen. Österreichs Kanzler empfing Magyar am 21. Mai mit militärischen Ehren, was eher Partnerschaft als Durchsetzung signalisiert. Finnlands Ministerpräsident betonte zwar, Rechtsstaatlichkeit sei „keine Verhandlungsmasse“, doch eine finnische Blockade im Rat folgte daraus nicht.

Die „strengen sechs“ aus Schweden, Österreich, Deutschland, Finnland, den Niederlanden und Estland erreichen nicht den Bevölkerungsanteil, der für eine Sperrminorität bei qualifizierter Mehrheit nötig wäre. Bei diesem Verfahren zählen große Länder stärker, ein einzelner Staat kann aber nicht allein blockieren. Für die RRF gilt zudem: Die Kommission entscheidet allein, ohne Abstimmung im Rat. Die Wächter haben Einfluss, aber kein Vetorecht.

Die Rettung von 85 Prozent

Ungarn hat erst 9 Prozent seiner RRF-Mittel ausgezahlt, die niedrigste Quote in der EU. Selbst optimistische Schätzungen der Kommission gehen davon aus, dass vor Ablauf der Frist nur 80 bis 85 Prozent des Gesamtbetrags gerettet werden können.

Das EuGH-Urteil in C-225/24 wird deshalb über Ungarn hinausreichen. Es entscheidet, ob die Kommission einen Regierungswechsel weiter als Ersatz für überprüfte Reformen behandeln kann. Folgt der Gerichtshof Ćapeta, werden die Regeln zur Zurückhaltung von EU-Geldern von einem politischen Instrument zu einer rechtlichen Pflicht. Dann müsste jede künftige Freigabe ebenso belastbar begründet werden wie jede Sperre.

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5/23/2026, 3:36:23 AM
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