Ungarn öffnet Hochschulräte

A new job posting sits atop a university foundation that remains frozen.
Bildkomposition · tobriefUngarn versucht, den Zugang seiner Stiftungsuniversitäten zu eingefrorenen EU-Forschungs- und Austauschprogrammen wiederherzustellen. Der neue Vorschlag klingt zunächst plausibel: Freie Sitze in den Kuratorien sollen künftig öffentlich ausgeschrieben werden, statt über politische Netzwerke besetzt zu werden. Für Brüssel ist das aber nur ein Teil der Frage. Die EU-Haushaltskonditionalität prüft nicht, ob es Stellenanzeigen gibt, sondern ob die politische Kontrolle über EU-Geld tatsächlich zurückgedrängt wurde. Bisher hat die Europäische Kommission jede ungarische Nachbesserung als unzureichend bewertet.
Wie die Mittel eingefroren wurden
Die Sperre stammt nicht aus der Bildungspolitik, sondern aus der EU-Konditionalitätsverordnung (Verordnung 2020/2092). Dieses Instrument erlaubt es der Union, Mittel zurückzuhalten, wenn Rechtsstaatsmängel in einem Mitgliedstaat den EU-Haushalt gefährden.
Ende 2022 nutzte der Rat, in dem die nationalen Regierungen entscheiden, dieses Verfahren gegen Ungarn. Mit seinem Durchführungsbeschluss blockierte er neue Finanzhilfevereinbarungen und Verträge mit einer bestimmten ungarischen Rechtsform: Stiftungen öffentlichen Interesses zur Vermögensverwaltung. Über solche Stiftungen werden inzwischen viele große ungarische Universitäten rechtlich geführt. Sie kontrollieren Haushalte, Beschaffung und Personalfragen. Die Kommission argumentierte, politisch verbundene Kuratoren, schwache Regeln gegen Interessenkonflikte und mangelhafte Aufsicht machten EU-Geld, das über diese Strukturen fließe, zu einem konkreten Haushaltsrisiko (Erklärung der Kommission).
Die Wirkung war unmittelbar. Programme wie Erasmus+ und Horizont Europa laufen über Finanzhilfevereinbarungen. Wenn eine Einrichtung keine neuen Vereinbarungen unterschreiben darf, ist sie faktisch ausgeschlossen. Die betroffenen ungarischen Stiftungsuniversitäten verloren ihren Zugang also nicht, weil Brüssel den Lehrbetrieb ins Visier nahm, sondern weil die juristische Struktur über ihnen als Risiko für den EU-Haushalt eingestuft wurde.
Warum offene Ausschreibungen wohl nicht reichen
Der jüngste ungarische Vorschlag sieht vor, dass sich Interessenten offen auf freie Kuratoriumssitze bewerben können, während das bestehende Stiftungsmodell in einer einjährigen Übergangsphase erhalten bleibt. Größere Bewerberkreise sind transparenter als geschlossene Ernennungen. Das ist kaum strittig.
Das Problem liegt an anderer Stelle. Die Bedenken der Kommission betrafen nie nur die Frage, wie freie Sitze bekanntgemacht werden. Es ging auch darum, wer am Ende auswählt, ob aktive oder politisch eng verbundene Amtsträger in den Gremien sitzen können, wie Interessenkonflikte kontrolliert werden, ob Kuratoren abberufen werden können und wer letztlich über Universitätsvermögen verfügt. Eine öffentliche Ausschreibung verändert den ersten Schritt des Verfahrens. Sie sagt noch wenig darüber aus, wer die Macht in der Kette behält.
Die Kommission hat frühere ungarische Änderungen nicht als ausreichend angesehen und die Sperre für die betroffenen Universitäten aufrechterhalten. Im Dezember 2023 bestätigte sie, dass die Maßnahmen nach der Konditionalitätsverordnung gegen Ungarn weiter gelten. Das Muster ist inzwischen erkennbar: Budapest kündigt eine Korrektur an, Brüssel prüft, ob politische Kontrolle tatsächlich abgebaut wurde, und kommt zu dem Schluss, dass dies nicht geschehen sei.
Die Kosten über Ungarn hinaus
Die Sperre bleibt nicht auf Ungarn beschränkt. Ein Forschungsverbund unter Horizont Europa funktioniert nur, wenn alle Partner förderfähig sind. Fällt eine ungarische Stiftungsuniversität aus, müssen Arbeitspakete neu verteilt oder Ersatzpartner gesucht werden. Bei Erasmus+ liegt die Blockade auf ungarischer Seite: Partnerhochschulen in anderen Ländern können keine bilateralen Vereinbarungen mit einer Einrichtung schließen, die selbst nicht unterschriftsfähig ist.
Nach Darstellung von Portfolio dürfte es Jahre dauern, Vertrauen wieder aufzubauen und den vollen Programmzugang herzustellen. Slowakische Berichte rahmen den Fall vor allem als Haushalts- und Reformproblem, nicht als Souveränitätsstreit (Denník N).
Nach der Konditionalitätsverordnung gibt es nur einen Weg zurück: Die Kommission bewertet, ob Ungarn die festgestellten Risiken behoben hat, schlägt die Aufhebung der Maßnahmen vor, und der Rat entscheidet (Verordnung 2020/2092, Art. 7). Eine innenpolitische Ankündigung kann diese Abfolge eben nicht abkürzen.
Für eine Freigabe bleiben die entscheidenden Fragen offen. Wer wählt unter den offenen Bewerbern aus? Können politisch verbundene Personen weiter in den Kuratorien sitzen? Was gilt während des Übergangsjahres, in dem die bestehenden Gremien die Kontrolle behalten? Die EU hat das Konditionalitätsinstrument geschaffen, um ihren Haushalt vor Governance-Risiken zu schützen. Nun muss sie entscheiden, ob Ungarns offene Bewerbungsverfahren die Macht über Universitätsgelder tatsächlich verschieben oder nur das Verfahren um diese Macht anders aussehen lassen.
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