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EU_PUBLIC_AFFAIRS02 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 643 Wörter · 34 Quellen

Ungarns €10 Milliarden im Rechtsstaatscheck

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Geschrieben von KIto brief KI · 4. September 2026, 02:50
Wie sie entstand

Hungary preserves the funds, but Brussels still awaits proof.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Budapest hat seinen EU-Aufbauplan vor Ablauf der Augustfrist zweimal überarbeitet und sich damit den Zugang zu rund 10 Mrd. EUR an eingefrorenen Mitteln offengehalten. Ob Ungarn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt hat, ist damit aber nicht entschieden. Die Europäische Kommission kann diese Prüfung erst beginnen, wenn die ungarische Regierung ihren formellen Zahlungsantrag stellt. Er muss bis Ende September eingehen.

Genehmigter Weg, leeres Konto

Am 10. Juli billigte der Rat der EU, in dem die nationalen Fachminister abstimmen, den überarbeiteten ungarischen Aufbauplan (Pressemitteilung des Rates, EUR-Lex COM(2026)316). Damit wurde der Weg zu etwa 6,5 Mrd. EUR an Zuschüssen und 3,5 Mrd. EUR an Krediten geöffnet (Arbeitsunterlage der Kommission).

Eine zweite Änderung folgte im August. Budapest reichte am 25. Juli 36 weitere Maßnahmen ein; die Kommission unterstützte diese Revision am 5. August (Telex, EUR-Lex COM(2026)432). Doch die Zustimmung zu einem geänderten Plan ist eben keine Zahlungsfreigabe. Wie die Kommission in Briefings im April und Juli erklärte, beginnt die formelle Bewertung der 27 Supermeilensteine erst nach dem offiziellen Zahlungsantrag. Gemeint sind jene Rechtsstaats- und Antikorruptionsauflagen, die das Geld blockieren. Nach einer von Infostart berichteten Antwort der Kommission ist bislang kein Geld geflossen.

Als Ungarn Ende August erklärte, alle Bedingungen seien erfüllt, war das daher eine politische Behauptung, kein Befund der Kommission.

Was Budapest noch belegen muss

Die 27 Supermeilensteine betreffen die Korruptionsbekämpfung, die Unabhängigkeit der Justiz, die Steuerung von Universitäten und die Kontrolle von EU-Mitteln. Nach Angaben von HVG hängen 21 davon mit Korruption und Transparenz zusammen, vier mit der Justiz und zwei mit Finanzkontrollen.

Die Regierung von Péter Magyar, die Viktor Orbáns Fidesz nach dem politischen Umbruch des vergangenen Jahres abgelöst hat, hat rasch gehandelt. Budapest verabschiedete Gesetze, die eine gerichtliche Überprüfung eingestellter Korruptionsverfahren ermöglichen, überführte Vermögen aus Orbán-nahen Stiftungen öffentlichen Interesses zurück an den Staat und trat der Europäischen Staatsanwaltschaft bei, der EU-Behörde zur Verfolgung von Straftaten zulasten des EU-Haushalts. EU Law Live bestätigte Ungarns Beitritt. Der praktische Test steht aber noch aus: ernannte Staatsanwälte, ausreichende Ressourcen und Zugang zu politisch heiklen Verfahren.

Gerade das Tempo macht das Paket anfällig. Das ungarische Verfassungsgericht prüft eine Oppositionsklage gegen das EU-Umsetzungspaket, also gegen jenes Gesetzesbündel, das Budapest als Nachweis für die Erfüllung der Meilensteine vorlegt. Sollte das Gericht Teile davon kippen, hätte es die Kommission mit Reformen zu tun, die zwar auf dem Papier stehen, aber rechtlich nicht durchsetzbar sind.

Der Zeitplan setzt beide Seiten unter Druck

Drei Fristen bestimmen nun den Endspurt. Reformen und Investitionen mussten bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein. Die letzten Zahlungsanträge sind bis Ende September fällig. Die Kommission muss Schlusszahlungen bis zum 31. Dezember leisten (Abschlussleitlinien der Kommission, EU Perspectives). Für die Prüfung komplexer Rechtsstaatsreformen bleibt damit wenig Spielraum, ohne entweder Zahlungen zu verzögern oder dünnere Nachweise zu akzeptieren.

Die niederländische Regierung warnt am deutlichsten vor einer vorschnellen Freigabe. In Antworten an das Parlament heißt es, blockierte Mittel dürften ohne vollständige Erfüllung der Auflagen nicht fließen; zu Unrecht ausgezahltes Geld müsse zurückgefordert werden. Niederländische Haushaltsunterlagen verweisen zudem darauf, dass Ungarn Ende 2024 bereits 1 Mrd. EUR und Ende 2025 weitere 1 Mrd. EUR verloren habe, weil frühere Fristen verpasst wurden. Der Aufbau- und Resilienzfonds verschiebt den Zugang also nicht nur. Er kann ihn dauerhaft vernichten.

Polen ist der naheliegende Vergleichsfall. Nach der eigenen Rechtsstaatsblockade öffnete ein Regierungswechsel den Weg zu den Aufbaumitteln wieder. Das Geld kam aber schrittweise: Jede Tranche setzte einen eigenen Zahlungsantrag, eine Bewertung der Kommission und eine Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses voraus, des Expertengremiums, das die EU-Finanzminister vor Auszahlungen berät (TVN24). Polen zeigt damit den Ablauf, nicht das Ergebnis. Dort ging es vor allem um die Justiz. In Ungarn reichen die Auflagen von Korruption und Transparenz über Strafverfolgungskapazitäten und Hochschulsteuerung bis zu Finanzkontrollen, also über ein breiteres Reformfeld, das nun unter größerem Zeitdruck bewertet werden muss (Cambridge, European Journal of Risk Regulation).

Die zentrale Unsicherheit liegt damit nicht mehr allein in Budapest. Die Kommission muss nun beweisen, ob sie 27 Bedingungen prüfen, den beratenden Ausschuss einbinden und vor Dezember eine Auszahlungsentscheidung treffen kann, ohne das Ergebnis bloß abzunicken.

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9/4/2026, 6:33:58 AM
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