Ungarns Parlament setzt Sulyok ab

The foundations of the state are excavated to dismantle the legacy of the past.
Bildkomposition · tobriefUngarns neue Regierung greift zu einem Instrument, das Viktor Orbán über Jahre selbst zur Machttechnik gemacht hat: die Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit. Das Parlament stimmte am Sonntag mit 139 zu 6 Stimmen für ein Paket, das den amtierenden Präsidenten Tamás Sulyok aus dem Amt drängen und die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts verändern soll (Le Figaro, Reuters). Orbáns Fidesz blieb der Sitzung fern.
Ministerpräsident Péter Magyar baut damit jene Institutionen um, die Orbán in 14 Regierungsjahren mit loyalen Amtsträgern besetzt hatte. Politisch ist das als Entmachtung eines alten Netzwerks erklärbar. Rechtsstaatlich bleibt es heikel, weil Magyar denselben Hebel nutzt, mit dem Orbán zuvor Macht abgesichert hatte: eine Verfassung, die durch parlamentarische Mehrheit neu festlegt, wer institutionell blockieren kann.
Was die Änderung beseitigt
Das Paket zielt auf Personen und Strukturen, die aus der Orbán-Zeit stammen. Eine Übergangsklausel beendet das Mandat von Präsident Tamás Sulyok, einem Amtsträger aus dem Orbán-Lager. Er erhält fünf Tage, um den Text zu unterzeichnen; danach soll seine Absetzung eingeleitet werden (Reuters).
Zugleich führt die Verfassungsänderung eine neue Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts ein. Vier amtierende Richter müssten dadurch ausscheiden, darunter der Präsident des Gerichts (Euronews, CMS). Das ist politisch entscheidend, weil dieses Gericht Magyars Reformprogramm blockieren oder bestätigen kann.
Die Änderung stellt außerdem die Befugnis des Verfassungsgerichts wieder her, Haushaltsgesetze zu überprüfen. Orbán hatte diese Kontrolle eingeschränkt. Neu geschaffen wird zudem eine verfassungsrechtlich verankerte Behörde zur Vermögensabschöpfung, die missbräuchlich verwendete öffentliche Mittel und EU-Gelder verfolgen soll (CEAC Law, Frankfurter Rundschau).
Reparatur oder umgekehrte Vereinnahmung
Für ein rasches Eingreifen gibt es gewichtige Gründe. Orbán hatte loyale Kräfte im Präsidentenamt, in der Justiz und im Staatsfernsehen verankert und zugleich jene Kontrollmechanismen geschwächt, die diese Macht begrenzen konnten. Bliebe dieses System unverändert, könnte ein abgewähltes politisches Netzwerk die neue Regierung weiterhin wirksam blockieren (CER).
Der Einwand dagegen wiegt ebenso schwer. Eine Regel, die faktisch auf einen namentlich identifizierbaren Präsidenten zugeschnitten ist, ist keine neutrale Verfassungsnorm. Sie wird zum Machtinstrument gegen eine konkrete Person. Auch eine rückwirkend wirkende Altersgrenze, die absehbar bestimmte Richter aus dem Amt drängt, ähnelt eben jenen Eingriffen in die Gerichtsbesetzung, gegen die die Rechtsstaatsstandards der EU gerichtet sind (CMS). Le Monde bezeichnete Magyar zwar als proeuropäisch, nannte das Verfahren aber „umstritten“. Le Figaro warnte, die Wiederherstellung des Rechtsstaats rechtfertige nicht den Verzicht auf rechtliche Sicherungen (Le Monde, Le Figaro).
Sulyok focht die Änderung schon vor der Abstimmung politisch an. Er rief die Venedig-Kommission an, das verfassungsrechtliche Beratungsgremium des Europarats, dessen Stellungnahmen Regierungen nicht binden, in Europa aber Gewicht haben. Sie soll prüfen, ob eine Klausel, die auf die Beendigung seines Mandats zielt, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei (Budapest Times). Die Kommission wird sich erst im Oktober mit dem Fall befassen (Telex). Magyars Mehrheit stimmte im Juli ab. Eine Regierung, die externe Prüfung abwartet, signalisiert Korrekturbereitschaft. Eine Regierung, die vorher Fakten schafft, zeigt, dass Tempo für sie schwerer wiegt.
Brüssels Konsistenztest
Drei Tage vor der Abstimmung bestätigte die Europäische Kommission, dass Ungarn der Europäischen Staatsanwaltschaft beitreten werde. Diese Behörde kann Straftaten zulasten des EU-Haushalts untersuchen, also genau jene Fälle, die Budapest bisher weitgehend vor externer Kontrolle abschirmte. Zugleich billigten die EU-Finanzminister einen überarbeiteten Aufbauplan, durch den rund 10 Mrd. EUR freigegeben werden könnten, sofern Ungarn Antikorruptionsauflagen erfüllt (Euronews, Telex).
Der Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft ist ein starkes Signal. Er ersetzt aber keine Ermittlungen, keine Anklagen und keine unabhängige Justizkontrolle. Auch die neue Vermögensabschöpfungsbehörde steht nun zwar in der Verfassung; ihre Befugnisse, ihre Unabhängigkeit und ihre gerichtliche Kontrolle hängen jedoch von Ausführungsgesetzen ab, die noch nicht vorliegen.
Die Kommission kann Zahlungen weiter zurückhalten, wenn Ungarn die vereinbarten Etappenziele nicht erfüllt (CER). Ob sie das gegenüber Magyar tatsächlich tun wird, ist der eigentliche Test. Gegenüber Orbán behandelte Brüssel Rechtsstaatsauflagen als Druckmittel gegen einen offen konfrontativen Regierungschef. Magyar ist ein Verbündeter. Er hat vereinnahmte Institutionen geerbt, und deren Entflechtung ist legitim. Doch der Zweck ersetzt nicht das Verfahren. Proeuropäische Absicht ist eben noch keine rechtsstaatliche Reparatur.
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- 7/14/2026, 2:15:23 AM
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