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EU_PUBLIC_AFFAIRS02 / 07 · Geschichte des Tages3 Min. · 739 Wörter · 140 Quellen

Fidesz entscheidet über Ungarns €16.4 billion

Geschrieben von KIto brief AI · 30. Mai 2026, 03:50
Wie sie entstand

Twenty-seven milestones stand between a political agreement and the actual release of funds.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Bei den eingefrorenen EU-Mitteln für Ungarn geht es längst nicht mehr nur um Haushaltskontrolle. Brüssel versucht, Rechtsstaatsdruck in politische Veränderung zu übersetzen. Péter Magyar und Ursula von der Leyen haben am Donnerstag eine politische Einigung angekündigt, mit der 16,4 Mrd. EUR an blockierten EU-Geldern für Ungarn freigegeben werden könnten. Die Mittel waren der Regierung Viktor Orbáns seit 2022 wegen Korruption und Rechtsstaatsverstößen vorenthalten worden.

Für die Europäische Kommission ist der Schritt ihre bisher deutlichste Wette darauf, dass ein Regierungswechsel die Wiederaufnahme von Zahlungen rechtfertigt. Zugleich fällt die Einigung in einen Moment, in dem das wichtigste EU-Instrument gegen demokratischen Rückbau juristisch, politisch und durch frühere Entscheidungen unter Druck steht.

27 Meilensteine, ein Vetoproblem

Die 16,4 Mrd. EUR liegen hinter verschiedenen rechtlichen Sperren: Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbaufonds, Kohäsionsgeldern, die nach der EU-Konditionalitätsverordnung eingefroren wurden, also jenem seit 2021 geltenden Instrument, mit dem Brüssel Zahlungen stoppen kann, wenn Rechtsstaatsmängel den EU-Haushalt gefährden, sowie einer weiteren Tranche wegen Stiftungen, die Universitäten und Krankenhäuser der demokratischen Kontrolle entzogen haben. Die buchhalterische Aufteilung ist weniger wichtig als die politische Logik. Jede Freigabe setzt voraus, dass jene institutionelle Vereinnahmung zurückgebaut wird, die Fidesz über vierzehn Jahre geschaffen hat.

Ungarn muss bis zum 31. August 27 „Super-Meilensteine“ erfüllen. Dazu gehören der Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft, die grenzüberschreitenden Betrug zulasten des EU-Haushalts verfolgt, eine Stärkung der Integritätsbehörde, die Strafbarkeit falscher Vermögenserklärungen und erste Schritte zum Abbau des Systems öffentlicher Treuhandstiftungen (Infostart). Die Kommission prüft jeden Meilenstein einzeln, bevor Geld fließt. Keiner der formalen Schritte für eine tatsächliche Auszahlung, einschließlich einer Abstimmung im Rat über Ungarns überarbeiteten Wiederaufbauplan, ist bislang erfolgt. Die Einigung ist politisch; eine Zahlungsanordnung gibt es nicht.

Genau hier liegt die Schwachstelle. Magyar verfügt im Parlament nur über 68 von 199 Sitzen. Um das Treuhandstiftungssystem per Verfassungsänderung zurückzubauen, braucht er eine Zweidrittelmehrheit und damit Stimmen von Fidesz. Die Partei, die diese Strukturen aufgebaut hat, besitzt nun ein Vetorecht über deren Demontage. Magyars Regierung kann einige Meilensteine durch einfache Gesetze und Verwaltungshandeln erfüllen. Die strukturellen Reformen, auf die Brüssel besonders schaut, führen aber direkt in Orbáns Parlamentsfraktion.

Der polnische Präzedenzfall

Ein ähnliches Muster gab es schon vor zwei Jahren. 2024 gab Brüssel nach der Wahl Donald Tusks 137 Mrd. EUR für Polen frei und akzeptierte Reformzusagen. Zwei Jahre später bleibt Polens Verfassungsgericht blockiert. Weder die Regierung Tusk noch Präsident Duda veröffentlichen jeweils die gerichtlichen Entscheidungen der anderen Seite, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Mai 2026, dass Polens Verfahren zur Richterernennung weiterhin Grundrechte verletze. Die Reformen, mit denen die Freigabe begründet wurde, sind nie umgesetzt worden.

Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley, sprach von diesem Vorgehen als „Polen-Fehler“ und plädierte für Auszahlungen in einzelnen Schritten statt für eine Freigabe im Block. Die ungarische Einigung folgt demselben Muster: neue Regierung, schnelle politische Vereinbarung, Geldfreigabe vor überprüfter Umsetzung. Der Unterschied ist, dass Magyars parlamentarische Ausgangslage schwächer ist, als Tusks sie je war.

Noch vor Ablauf der Augustfrist könnten die Gerichte eingreifen. Generalanwältin Ćapeta vertrat im Februar 2026 in der Rechtssache C-225/24 die Auffassung, die frühere Teilfreigabe von 10,2 Mrd. EUR für Orbáns Ungarn müsse aufgehoben werden, weil Rechtsstaatserfüllung nicht allein anhand von Gesetzestexten, sondern nur durch „wirksame Umsetzung“ im weiteren verfassungsrechtlichen Umfeld beurteilt werden könne (eucrim). Der Europäische Gerichtshof hat noch nicht entschieden. Ein Urteil vor dem 31. August könnte den rechtlichen Maßstab für genau jene Einigung verschärfen, die die Kommission nun politisch feiert.

Der Angriff auf das Instrument

Die Einigung verändert die Konditionalitätspolitik weit über Budapest hinaus. Einen Tag vor der Ankündigung verabschiedete die italienische Abgeordnetenkammer eine Resolution, die für den nächsten EU-Haushaltszyklus ab 2028 die Abschaffung finanzieller Rechtsstaatssanktionen fordert. Sechs nord- und baltische Staaten drängen in die Gegenrichtung: Österreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, Estland und Finnland verlangten in einem Non-Paper vom 14. Mai eine „stärkere, konsequentere“ Anwendung der Konditionalität. Sanktionen sollten demnach automatisch gelten, solange keine qualifizierte Mehrheit der Regierungen, bei der große Länder stärker gewichtet werden und kein einzelner Staat allein blockieren kann, ihre Aufhebung beschließt.

In der Slowakei forderte das Europäische Parlament in seiner Resolution vom 20. Mai, die mit 347 gegen 165 Stimmen angenommen wurde, die Kommission auf, dieselben Instrumente gegen die Regierung Robert Ficos anzuwenden. Slowakische Medien beschreiben die Jahre eingefrorener Ungarn-Mittel nicht als Vorbild, sondern als Warnung vor wirtschaftlicher Stagnation.

Der Konditionalitätsmechanismus steht damit gleichzeitig vor einem möglichen Gerichtsurteil, das Auszahlungskriterien verschärfen könnte, vor einer europäischen Rechten, die das Instrument ganz abschaffen will, und vor dem polnischen Befund, dass Zusagen ohne Umsetzung im System eben nicht die Ausnahme sind. Ungarn sollte der günstige Fall sein: eine neue, Brüssel gegenüber kooperationsbereite Regierung und eine Kommission, die demokratischen Wandel belohnen will. Doch die Frist vom 31. August hängt davon ab, ob Fidesz dafür stimmt, jene Strukturen abzubauen, die Fidesz selbst geschaffen hat. Genau dieses Risiko ist Brüssel nun eingegangen.

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5/30/2026, 2:58:22 AM
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