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EU_PUBLIC_AFFAIRS04 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 661 Wörter · 28 Quellen

Ungarns €4.2bn bleiben trotz Reformen gesperrt

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Geschrieben von KIto brief KI · 25. September 2026, 02:50
Wie sie entstand

University grants await a government vote while Hungary’s trust reforms remain unfinished.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Im Streit um Ungarns EU-Mittel geht es inzwischen darum, ob neue Kontrollen ausreichen, obwohl die umstrittenen Hochschulstiftungen noch bestehen. Am 23. September schlug die Europäische Kommission vor, Haushaltssanktionen aufzuheben, die 4,2 Mrd. EUR aus Regionalfonds blockieren und neue EU-Zuschüsse für Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen verhindern (Ankündigung der Kommission). Nun müssen die Regierungen entscheiden, ob Ungarn das Problem behoben hat.

Manche Schlagzeilen meldeten bereits, das Geld sei „freigegeben“ (Euronews). Das greift vor, denn bis zu einer Abstimmung der Regierungen bewegt sich nichts.

Warum die Mittel eingefroren wurden

Die Sanktionen gehen auf den Dezember 2022 zurück. Damals kam der Rat der EU, in dem die nationalen Regierungen abstimmen, zu dem Schluss, EU-Gelder in Ungarn seien durch manipulierte öffentliche Ausschreibungen, eine schwache Strafverfolgung von Betrug und Interessenkonflikte gefährdet (Beschluss des Rates von 2022). Besonders hob er die „Stiftungen öffentlichen Interesses“ hervor, die viele ungarische Hochschulen betreiben.

Der Rat setzte in drei Regionalprogrammen einen Teil der ungarischen Mittelbindungen aus, also der EU-Zusagen zur Finanzierung künftiger Vorhaben. Ein Teil des eingefrorenen Geldes ist inzwischen verfallen oder in andere Programme verschoben worden. Deshalb steht heute weniger auf dem Spiel als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Sperre (Portfolio).

Reformen mit einer Lücke

Die Regierung von Péter Magyar, die Viktor Orbáns Regierung abgelöst hat, teilte der Kommission am 9. September ihre Abhilfemaßnahmen mit (Stellungnahme der Kommission). Binnen zwei Wochen hielt die Kommission sie für ausreichend. Sie verwies auf eine gestärkte Antikorruptionsaufsicht und Ungarns Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft, der EU-Behörde zur Verfolgung von Straftaten zulasten des EU-Haushalts. Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Kommission, bezeichnete die Änderungen als wichtige Schritte für die Rechtsstaatlichkeit (Ankündigung der Kommission).

Bei den Stiftungen bleibt eine Lücke. Ungarn hat mit ihrer Abwicklung begonnen, sie aber noch nicht abgeschlossen. Tineke Strik, eine niederländische Grünen-Abgeordnete im Europäischen Parlament, begrüßte die Fortschritte, fragte aber, warum die Kommission die Haushaltsrisiken bereits als ausgeräumt behandle, obwohl die Abwicklung noch laufe. In ihrem eigenen Text hält die Kommission fest, die Risiken seien bis zur Auflösung der Stiftungen unter Kontrolle (Stellungnahme der Kommission). Strik spricht für sich selbst; das Parlament hat bei dieser Entscheidung kein Stimmrecht.

Wer entscheidet – und was gesperrt bleibt

Der Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit, einem gewichteten Abstimmungsverfahren, in dem Ungarn den Beschluss nicht allein durchsetzen und keine einzelne Regierung ihn verhindern kann (Rat der EU). Die Regierungen haben bis zum 23. Oktober Zeit, also einen Monat ab dem Vorschlag; in Ausnahmefällen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden (Konditionalitätsverordnung). Am 24. September führten Beamte technische Gespräche, für den 1. Oktober sind weitere angesetzt. Ein Votum auf Ministerebene steht bislang nicht im Kalender (EUobserver). Keine Regierung hat öffentlich angekündigt, wie sie abstimmen wird.

Ein Ja würde nicht alle Mittel freigeben. Etwa 3,5 Mrd. EUR aus anderen Regionalfonds blieben laut Kommission unter eigenen Bedingungen gesperrt, die akademische Freiheit, den Schutz von LGBTIQ-Personen, Asyl, Armutsbekämpfung und die Teilhabe der Roma betreffen (Briefing der Kommission). Für diese Mittel gelten eigene Regeln, unabhängig davon, wie die Regierungen über die Sanktionen entscheiden. Budapest hat in diesem Monat bei mehreren EU-Finanzierungsfragen auf Fortschritte gedrängt (To Brief); die Verfahren laufen nicht automatisch gemeinsam weiter.

Für Studierende und Forschende wäre ein Ja des Rates zunächst unmittelbar spürbar. Mit dem Ende des Förderverbots könnte die EU neue Vereinbarungen mit rund 21 betroffenen Hochschulen im Rahmen von Erasmus+ und Horizon Europe schließen, den EU-Programmen für Studierendenaustausch und Forschung (EU News). Studienplätze und Fördermittel würden weiterhin in regulären Auswahlverfahren vergeben.

Vor den Regierungen liegt eine klar umrissene Entscheidung: Die Kommission bittet sie, die Sanktionen aufzuheben, obwohl die Abwicklung der Stiftungen noch nicht abgeschlossen ist, und erklärt, die Risiken seien in der Zwischenzeit abgedeckt. Der Vorschlag beschreibt neue Regeln und Institutionen, legt aber nicht offen, welche Belege die Kommission dafür geprüft hat, dass diese Regeln tatsächlich greifen – etwa anders geführte Ausschreibungen oder eingeleitete Verfahren. Bis zum 23. Oktober müssen die Regierungen entscheiden, ob ihnen neue Gesetze genügen (Konditionalitätsverordnung). Vor der Abstimmung schuldet die Kommission ihnen und Strik diese Belege.

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9/25/2026, 1:45:57 AM
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