Italien blockiert Asylüberstellungen

Italy turns Europe’s transfer procedure into its largest obstacle.
Bildkomposition · tobriefSeit Mitte Juni gelten in der EU neue Regeln dafür, welcher Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Der erste Praxistest fällt ernüchternd aus: Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli baten acht Mitgliedstaaten Italien, Asylbewerber nach den neuen Zuständigkeitsregeln zurückzunehmen. Rom lehnte alle zwölf beantragten Überstellungen ab (2eu.brussels, Visaverge).
Italien blockiert solche Rückübernahmen bereits seit Dezember 2022, mit Ausnahme von Familienfällen unbegleiteter Minderjähriger. Auch die erste Überprüfung der Europäischen Kommission zur Anwendung der neuen Regeln, veröffentlicht am 16. Juli, fand keinen Hinweis darauf, dass Rom diese Aussetzung beendet hätte (Commission assessment). Damit zeigt sich früh die Schwäche des neuen Asylpakts: Das EU-Recht kann Zuständigkeit zuweisen, aber es kann eine Regierung nicht unmittelbar zwingen, die Tür zu öffnen.
Roms Verteidigung wirkt juristisch dünn
Innenminister Matteo Piantedosi stützt die italienische Linie auf zwei Argumente. Erstens seien alte Asylfälle von Personen, die vor dem 12. Juni nach Italien gelangt seien, durch Vereinbarungen mit Deutschland und Frankreich Ende 2025 faktisch „auf null gestellt“ worden (Il Sole 24 Ore). Zweitens müsse Deutschland seine Überstellungsersuchen mit jenen rund 2.200 Migranten verrechnen, die Schiffe von Nichtregierungsorganisationen unter deutscher Flagge in diesem Jahr in italienische Häfen gebracht hätten (Il Foglio).
Beide Begründungen haben ein Problem: Für eine bilaterale Vereinbarung, die alte Zuständigkeiten aufgehoben hätte, findet sich nach den vorliegenden Angaben kein öffentlicher Text in Parlamentsunterlagen, Ratsregistern oder Kommissionsdokumenten. Auch die Bewertung der Kommission behandelt Italiens Ablehnungen, ohne einen solchen Verzicht zu erwähnen (Commission assessment). EU-Asylverordnungen gelten unmittelbar; zwei Innenministerien können sie eben nicht vertraulich außer Kraft setzen (AMMR).
Wahrscheinlicher ist ein schlichterer Mechanismus. Nach der alten Dublin-III-Verordnung, die vor dem Asylpakt die Zuständigkeit regelte, hatte Deutschland sechs Monate Zeit, eine Person tatsächlich nach Italien zu überstellen, nachdem Rom zugestimmt hatte. Verstrich diese Frist, ging die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über. Der Europäische Gerichtshof bestätigte dieses Prinzip im Shiri-Urteil (Dublin III, CJEU Shiri). Roms angeblicher Neustart dürfte daher eher aus abgelaufenen Fristen bestehen als aus einer neuen politischen Verständigung.
Die Frist bleibt das wichtigste Druckmittel
Der neue Pakt, formal die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung, soll die Lücke zwischen Zuständigkeitsentscheidung und tatsächlicher Überstellung verkleinern. Rücknahmeverfahren laufen stärker automatisiert. Der Staat, über den eine Person erstmals in die EU eingereist ist, bleibt nun 20 Monate zuständig statt zuvor zwölf (AMMR, Verfassungsblog).
Der Streit mit Italien zeigt jedoch, was der Pakt nicht gelöst hat: die Durchsetzung gegen einen unwilligen Mitgliedstaat. Die Kette ist klar, aber schwach. Ein Staat wie Deutschland beantragt die Überstellung. Italien muss akzeptieren oder eine Alternative nennen. Die Kommission kann prüfen, Feststellungen veröffentlichen und am Ende ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, also das klassische Instrument, um Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht zu drängen. Gerichte können Fristen und Pflichten auslegen. Die tatsächliche Überstellung aber müssen italienische Behörden ermöglichen.
Wie schlecht diese Kette schon bisher funktionierte, zeigen deutsche Zahlen. Im Jahr 2024 stellte Deutschland nach Angaben von Brussels Signal EU-weit 74.583 Dublin-Überstellungsersuchen, erhielt 44.431 Zustimmungen und vollzog nur 5.827 tatsächliche Überstellungen. Aus ungefähr jeder achten Zustimmung folgte also tatsächlich eine Verlegung.
Selektiv, nicht unfähig
Ein Detail schwächt Roms Darstellung zusätzlich. Nach Angaben der NZZ akzeptierte Italien nach dem 12. Juni 51 Rücknahmeersuchen aus der Schweiz. Die Schweiz gehört nicht zur EU, nimmt aber am Dublin-System teil. Das Muster spricht deshalb eher für eine politische Auswahl als für administrative Überlastung.
Andere Regierungen lesen den Konflikt ähnlich. Die Niederlande sehen darin den ersten Glaubwürdigkeitstest des Asylpakts (Upday NL). Österreich blickt auf den Brenner, den alpinen Korridor, über den Migranten nach ihrer Ankunft in Italien weiter nach Norden gelangen, und wertet Roms Weigerung als Export eines Problems, das Italien an seiner Außengrenze zunächst selbst zugewiesen bekommen hat (Kurier).
Die nächste umfassende Bewertung der Kommission ist für Oktober vorgesehen. Bis dahin beginnen bei den ersten Fällen nach dem neuen Pakt die Überstellungsfristen abzulaufen. Wenn Italien weiter blockiert, fällt die Zuständigkeit für diese Asylanträge wieder an Deutschland und die anderen ersuchenden Staaten zurück, nicht durch Verhandlung, sondern automatisch nach der Verordnung (AMMR). Der Pakt gibt Europa bessere rechtliche Argumente, um italienische Kooperation zu verlangen. Er gibt aber niemandem die Macht, eine Überstellung durchzusetzen, die Rom politisch nicht will.
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