Italien blockiert Asylüberstellungen

Europe assigns responsibility, but the people remain where they are.
Bildkomposition · tobriefSeit dem 12. Juni gelten in der EU neue Asylregeln. Sie sollten vor allem ein altes Problem des Dublin-Systems entschärfen: Auf dem Papier lässt sich oft feststellen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. In der Praxis kommt die Überstellung dorthin häufig nicht zustande.
Italien zeigt nun, wie groß diese Lücke bleibt. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regeln stellten acht EU-Staaten Überstellungsersuchen an Rom. Italien lehnte alle ab. Zwei Monate später sagte Innenminister Matteo Piantedosi der Nachrichtenagentur ANSA, seit Beginn der Anwendung des Pakts seien rund 50 Ersuchen eingegangen, tatsächlich angekommen seien aber nur drei Personen. Genau diese Differenz zwischen Zuständigkeit und Vollzug sollte der EU-Migrations- und Asylpakt verringern. Die ersten Hinweise sprechen nicht dafür.
Ersuchen häufen sich, Ankünfte bleiben aus
Die erste Bewertung der Europäischen Kommission erfasste den Zeitraum vom 12. Juni bis zum 7. Juli. Sie nennt zwölf Überstellungsfälle aus acht Mitgliedstaaten, die Rom sämtlich zurückgewiesen habe. Piantedosis Interview vom 21. August zeichnet das aktualisierte Bild: etwa 50 Ersuchen, drei tatsächliche Ankünfte.
Österreich ist bislang das einzige Land, das konkrete vollzogene Übergaben geltend macht. Österreichische und italienische Medien berichten unter Berufung auf das Innenministerium in Wien von vier Asylbewerbern, die seit dem 12. Juni per Bus oder Bahn nach Italien gebracht worden seien (ORF, Il Sole 24 Ore). Diese vier österreichischen Überstellungen passen allerdings schlecht zu Piantedosis Angabe von drei Ankünften. Fallbezogene Daten hat bisher niemand veröffentlicht; auch die Abweichung hat keine der beiden Seiten erklärt.
Das Muster ist aus dem alten Dublin-System bekannt, also den früheren EU-Regeln, nach denen in der Regel der Erstaufnahmestaat für ein Asylverfahren zuständig war. Nach Eurostat führten 111.708 ausgehende Dublin-Ersuchen im Jahr 2025 nur zu 16.620 tatsächlichen Überstellungen. Italien erhielt allein in diesem Jahr 24.152 eingehende Ersuchen. Der neue Pakt sollte dieses Verhältnis verbessern, mit besseren Nachweisinstrumenten und klareren Zuständigkeitskriterien. Der Engpass lag aber nie nur bei der Identifizierung. Er lag immer beim Vollzug.
Warum Verzögerung das wirksamste Mittel ist
Nach der EU-Rechtsprechung fällt die Zuständigkeit an den ersuchenden Staat zurück, wenn eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt (Verordnung 604/2013, Art. 29). Italien muss deshalb nicht zwingend den Rechtsstreit gewinnen. Es reicht, die Frist verstreichen zu lassen.
Die Kommission hat zwar klargestellt, ein aufnehmender Staat könne eine Überstellung nicht einfach verweigern; er müsse einen Alternativtermin vorschlagen. Brüssel kann aber operativ niemanden in ein Flugzeug nach Rom setzen. Als Durchsetzungsmittel bleibt das Vertragsverletzungsverfahren, ein langsamer Rechtsweg, der am Ende zu einem Urteil und Geldbußen führen kann. Gegen eine Sechsmonatsfrist ist ein Instrument, das in Jahren wirkt, strukturell schwach.
Der Streit zwischen Berlin und Rom zeigt, wie diese Mechanik funktioniert. Als Deutschland am 19. August drei Asylbewerber überstellen wollte, erklärte das Viminale, also das italienische Innenministerium, die Fälle stammten aus der Zeit vor dem 12. Juni und fielen unter eine bilaterale „Clean-slate“-Verständigung von Ende 2025 (Adnkronos, Tagesschau). Deutschland sieht das anders. Die Grauzone zwischen alten Dublin-Akten und neuen Paktfällen ist genau das Feld, auf dem beide Regierungen nun streiten; weder das EU-Recht noch die bilaterale Vereinbarung ziehen dort eine eindeutige Linie.
Wie wir berichtet haben, sagte Vize-Ministerpräsident Matteo Salvini vergangene Woche, Italien werde keine Rückführungen aus Deutschland akzeptieren, solange deutsche NGO-Schiffe gerettete Migranten in italienische Häfen brächten. Juristisch verbindet diese Argumentation Pflichten, die nicht zusammengehören. Politisch erfüllt sie aber ihren Zweck: Aus einer Verfahrensfrage wird ein Souveränitätskonflikt, der innenpolitisch besser verwertbar ist.
Das Vollzugsproblem betrifft ganz Europa
Finnland hat bestätigt, einzelne Überstellungen nach Italien vorzubereiten, bis zum 21. August aber keine abgeschlossen zu haben (HS). Die Niederlande haben sich mit Rom auf einen Clean-slate-Ansatz verständigt, der nur Fälle nach dem 12. Juni erfasst; eine vollzogene niederländische Überstellung ist jedoch durch keine Quelle bestätigt (NOS).
Irland drängt gemeinsam mit nördlichen Mitgliedstaaten auf italienische Kooperation, doch die eigene Bilanz schwächt diesen Druck. The Irish Times berichtete von nur 19 tatsächlichen Überstellungen bei 1.037 Überstellungsentscheidungen zwischen 2021 und 2025. Eurostat verzeichnete für Irland im Jahr 2025 gar keine ausgehenden Dublin-Überstellungen. Auch Staaten, die nun italienische Vertragstreue einfordern, haben also Mühe, eigene Entscheidungen in Bewegung umzusetzen.
Der Pakt gibt Europa bessere Mittel, um die Zuständigkeit für ein Asylverfahren festzustellen: eine erweiterte Fingerabdruckdatenbank durch die neue Eurodac-Verordnung, klarere Zuständigkeitsregeln und strengere Vorgaben gegen Sekundärmigration, also Weiterwanderung innerhalb der EU nach der ersten Registrierung. Keines dieser Instrumente schafft aber die Macht, eine Überstellung gegen das Hinauszögern des aufnehmenden Staates durchzusetzen.
Der Pakt verbessert die Zuordnung. Der Vollzug bleibt bei nationalen Regierungen, die politisch wenig Anreiz zur Kooperation haben können. Die Kommission muss deshalb beantworten, ob sie gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Bis dahin testet Rom, ob präzisere Zuständigkeitsregeln überhaupt zählen, wenn eine Regierung die tatsächliche Übernahme blockiert.
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