Kövesi zielt auf Athen wegen €2.6 billion

The maritime path of cooperation hardens into an unyielding wall of stone.
Bildkomposition · tobriefDie Europäische Staatsanwaltschaft ist dafür gebaut worden, Betrug zulasten des EU-Haushalts auch dann zu verfolgen, wenn nationale Behörden dazu wenig Neigung zeigen. In Griechenland trifft dieses Mandat nun auf eine Regierung, die zur Europäischen Volkspartei gehört, also zu jenem Parteienlager, auf das sich auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stützt. Laura Codruța Kövesi, die Europäische Generalstaatsanwältin, hat die Europäische Kommission am 22. Mai förmlich darüber unterrichtet, dass Athen ihre Behörde behindere, und sich dabei erstmals gegenüber einer politisch verbündeten Regierung auf die Konditionalitätsverordnung berufen, mit der EU-Mittel bei Rechtsstaatsverstößen eingefroren werden können, wenn der Unionshaushalt gefährdet ist (EPPO, Adevărul). Bisher richtete sich dieses Instrument gegen Regierungen, die politisch außerhalb des von der EVP dominierten Brüsseler Machtzentrums standen. Die griechische Regierungspartei Nea Dimokratia gehört dagegen selbst zur EVP.
Zwei Schritte, ein Ziel
Kövesis Schreiben nennt zwei Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung gegen die Pflicht zur „loyalen Zusammenarbeit“ aus den EU-Verträgen verstoßen (Digi24).
Die erste Maßnahme ist gesetzgeberisch. Justizminister Georgios Floridi ließ am 19. Mai eine Änderung durchs Parlament bringen, die beschleunigte Strafverfahren ausschließlich für amtierende Abgeordnete schafft. Ermittlungsfristen werden halbiert, Prozesse müssen binnen drei Monaten beginnen (Epiloges). Die Regelung wurde in ein Gesetz zum Erbrecht eingefügt, ohne vorherige Konsultation der Europäischen Staatsanwaltschaft, also jener EU-Behörde, die Straftaten zulasten des EU-Haushalts verfolgt. Floridi argumentierte, die Änderung stelle lediglich eine Vorschrift wieder her, die von 2014 bis 2019 gegolten habe; die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft ändere sie nicht.
Die zweite Maßnahme betrifft die Justizverwaltung. Der Oberste Justizrat Griechenlands verlängerte die Mandate dreier griechischer Staatsanwälte bei der Europäischen Staatsanwaltschaft nur um zwei Jahre, obwohl das Leitungsgremium der Behörde im November 2025 eine fünfjährige Amtszeit festgelegt hatte (Protothema).
Die Regierung stellt beide Vorgänge als normale innerstaatliche Verfahren dar. Kövesi wertet sie dagegen als aufeinander bezogene Behinderung ihrer Behörde.
Warum 2,68 Mrd. EUR den Konflikt erklären
Der Konflikt hängt unmittelbar mit laufenden Ermittlungen zusammen. Die Europäische Staatsanwaltschaft führt in Griechenland 175 aktive Verfahren; der mutmaßliche Schaden für den EU-Haushalt wird auf 2,68 Mrd. EUR beziffert (EPPO). Der größte Komplex betrifft OPEKEPE, die griechische Zahlstelle für Agrarbeihilfen. Dort hat die Behörde das Parlament aufgefordert, die Immunität von Abgeordneten der Regierungspartei aufzuheben, die mit Subventionsbetrug durch erfundene Flächenangaben und aufgeblähte Produktionsdaten in Verbindung gebracht werden.
Daneben untersucht die Europäische Staatsanwaltschaft Verträge für zwei Migrantenlager, Malakasa und Sintiki, die 2020 ohne öffentliche Ausschreibung vergeben wurden. Die Kosten lagen demnach deutlich über vergleichbaren, aus EU-Mitteln finanzierten Einrichtungen (Le Monde).
Griechenland ist nicht das einzige Land, in dem die Europäische Staatsanwaltschaft auf Widerstand stößt. Bulgarien suspendierte einen Staatsanwalt, Slowenien verzögerte Nominierungen, in Rumänien gab es politische Einflussversuche. Griechenland ist aber der erste Fall, in dem die Spannungen zu einer förmlichen Konditionalitätsmeldung eskaliert sind.
Der Test selektiver Durchsetzung
Die Konditionalitätsverordnung wurde bisher einmal aktiviert, gegen Ungarn; die EU fror damals Milliarden aus Kohäsionsmitteln ein (CER). Das Ziel war eine Regierung, die Brüssel offen konfrontierte. Griechenland liegt anders: Das Land steht innerhalb des EVP-Bündnisses, das die Kommission prägt.
Dieses Muster zeigte sich auch im Europäischen Parlament. Als die Abgeordneten im Februar 2026 erstmals eine Rechtsstaatsresolution zu Griechenland verabschiedeten, verweigerte die EVP Verhandlungen und Zustimmung. Die Sozialdemokraten hielten der EVP vor, sie beteilige sich an solchen Resolutionen nur „in Ländern, die nicht von der EVP regiert werden“ (S&D Group).
Die Kommission kann nun ein förmliches Verfahren eröffnen, den weicheren Weg eines Vertragsverletzungsverfahrens wählen oder auf stille Diplomatie setzen. Bei einem politischen Verbündeten dürfte der institutionelle Reflex eher zur dritten Option gehen. Ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (C-225/24) könnte diesen Spielraum allerdings verkleinern: Sollte der Gerichtshof entscheiden, dass Konditionalitätsentscheidungen einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen, ließe sich auch ein Wegsehen der Kommission im Fall Griechenland in Luxemburg angreifen (Verfassungsblog).
Die EU hat dieses Sanktionsinstrument für Gegner geschaffen. Kövesi richtet es nun auf einen Freund.
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- 5/23/2026, 3:14:32 AM
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