Macron und Merz wollen EU-Marktsperren

Paris and Berlin propose a trade power whose limits remain unwritten.
Bildkomposition · tobriefDie EU reagiert bislang vor allem mit Handelsschutzmaßnahmen auf einzelne Produkte. Emmanuel Macron und Friedrich Merz wollen der Europäischen Kommission nun ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie auf ausländische Praktiken reagieren und Unternehmen eines Landes notfalls vom Binnenmarkt ausschließen könnte (Reuters, deutsch-französisches Positionspapier). Offen bleiben die beiden entscheidenden Punkte: Was löst ein Eingreifen aus, und was könnte Brüssel konkret untersagen? Ein Land nennen die beiden nicht; die Berichte stellen den Vorschlag jedoch als Antwort auf China dar (Euronews).
Der Zeitplan ist eng: EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič spricht am 8. und 9. Oktober mit Vertretern aus Peking (Politico).
Größere Reichweite, vertrautes Abstimmungsverfahren
Die beiden Staats- und Regierungschefs haben Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen unterzeichneten Brief und ein unverbindliches Papier geschickt. Im Mittelpunkt steht ein Instrument für Fälle, in denen ein anderes Land den EU-Markt in großem Maßstab verzerrt. Ein Beispiel: Eine ausländische Regierung bezahlt ihre Fabriken dafür, mehr zu produzieren, als der heimische Markt aufnehmen kann. Die Betriebe können ihre Waren dann in Europa so günstig anbieten, dass ein europäischer Konkurrent seine Kosten nicht deckt und Aufträge verliert.
Laut dem deutsch-französischen Positionspapier würde die Kommission über eine Reaktion entscheiden. Ihr Beschluss bliebe bestehen, solange ihn nicht mindestens 15 Regierungen, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, ablehnen. Die Gegner müssten dafür eine breite Sperrminorität bilden. Einzelne Hauptstädte könnten eine Maßnahme damit deutlich schwerer informell von der Tagesordnung fernhalten.
Dieses Abstimmungsverfahren ist nicht neu. Es gilt bereits für Handelsschutzfälle, also für EU-Untersuchungen zu Importen, die unter Herstellungskosten verkauft oder durch ausländische Subventionen gestützt werden. Neu ist die Reichweite: Das Instrument könnte ganze Branchen statt einzelner Produkte erfassen und bis zum Ausschluss vom Markt führen, statt lediglich einen zusätzlichen Zoll zu erheben.
Der bisher langsamere Weg
Der Fall chinesischer Elektroautos von 2024 zeigt, wie das bestehende System funktioniert. Nach einer Untersuchung chinesischer Subventionen verhängte Brüssel im Oktober 2024 unternehmensspezifische Ausgleichszölle von 7,8 bis 35,3 Prozent auf in China gefertigte batterieelektrische Autos (Europäische Kommission). Diese zusätzlichen Abgaben sollten den Preisvorteil der Subvention ausgleichen. Das Verfahren betraf ausschließlich ein Produkt.
Macron und Merz argumentieren, dieses Tempo sei zu langsam, wenn ein Land eine ganze Produktionskette dominiere (Reuters). Sie wollen, dass die Kommission Untersuchungen aus eigener Initiative einleitet, ganze Branchen prüft und schneller entscheidet.
Wer bei einem Einsatz die Kosten trägt
Ein Ausschluss verteilt Vorteile und Kosten neu: Er hilft europäischen Unternehmen, die mit dem günstigen Anbieter konkurrieren, verteuert aber zugleich Einkäufe für Fabriken und Haushalte, die bislang von ihm bezogen haben. Hinzu kommt das Risiko von Gegenmaßnahmen. Die Autoren greifen es auf, indem sie eine Übersicht vorschlagen, welche Kosten chinesische Vergeltungsmaßnahmen für die einzelnen Mitgliedstaaten hätten (Positionspapier).
Die deutsche Wirtschaft ist in dieser Frage gespalten. In einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sprachen sich 60 Prozent der Unternehmen für geringere Abhängigkeiten von China aus, aber nur 36 Prozent befürworteten Beschränkungen des Marktzugangs (DIHK). Die meisten Unternehmen wollen ihre Abhängigkeit verringern; deutlich weniger unterstützen dafür eine Schließung des Marktes durch Brüssel. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) spricht sich für einen gezielten Einsatz der bereits vorhandenen EU-Instrumente aus (BDI).
Einige Regierungen werben aktiv um chinesisches Kapital. In Spanien sind Batteriefabriken mit chinesischer Beteiligung geplant, deren Investitionsvolumen sich auf knapp 15 Mrd. EUR summiert (Expansión). Das ist kein bereits entstandener Verlust, sondern ein geplantes Investitionsvolumen, das ein Handelskonflikt gefährden könnte. Madrid hat deshalb andere Anreize als Paris.
Gesetz ist bislang nichts davon. Nach Artikel 207 des EU-Vertrags braucht eine Handelsverordnung einen Vorschlag der Kommission und anschließend die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten (EUR-Lex). Die Kommission bezeichnete die Papiere als „wertvollen Beitrag“; die EU-Staats- und Regierungschefs wollen sie auf ihrem Gipfel am 15. und 16. Oktober erörtern (Euronews).
Die unterzeichneten Texte legen weder fest, welche Belege für eine „systematische“ Verzerrung nötig wären, noch führen sie auf, was Brüssel blockieren könnte (Positionspapier). Paris und Berlin schlagen damit eine weitreichende Befugnis vor, überlassen der Kommission aber, Auslöser und Grenzen auszuarbeiten. Von diesen beiden Festlegungen hängt ab, ob Unternehmen, die Vorprodukte aus China beziehen, und Regierungen, die auf chinesische Fabriken hoffen, den Vorschlag mittragen können.
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