EU verteuert Billigpakete aus China

The new flat-rate customs duty adds physical weight to Europe's once-lightest parcels.
Bildkomposition · tobriefEin Warenkorb für 30 EUR bei Temu wirkt zunächst harmlos: Handyhülle, Kopfhörer, T-Shirt, Sandalen. Bis Ende Juni fiel darauf zwar Einfuhrumsatzsteuer an, Zoll musste für solche Kleinsendungen aber nicht gezahlt werden. Seit dem 1. Juli wird es teurer: Für jede dieser vier Warengruppen erhebt die EU nun eine pauschale Zollabgabe von 3 EUR. Aus dem 30-EUR-Einkauf werden damit schon vor Mehrwertsteuer und Lieferkosten 12 EUR Zusatzbelastung (Le Figaro, Senior Actu). Je billiger der Warenkorb, desto stärker fällt die Abgabe ins Gewicht.
Die EU hat die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 EUR aus Drittstaaten abgeschafft. An ihre Stelle tritt vorerst eine Pauschale von 3 EUR je Warenkategorie in einer Sendung; die Europäische Kommission bezeichnet die Regel als Übergangslösung, bis die umfassendere Zollreform um 2028 greifen soll (European Commission, Dutch Customs). Namen nennt sie nicht. Gemeint sind aber offenkundig Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress, die ihr Europageschäft großteils darauf aufgebaut haben, Ware direkt aus chinesischen Lagern an einzelne Kunden zu schicken (fr.euronews, rp.pl).
Die Kostenschicht hinter dem Kaufknopf
Die neue Abgabe ersetzt keine bestehenden Kosten. Sie kommt obendrauf.
Zuerst steht die Mehrwertsteuer, im Importfall als Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Seit 2021 gilt sie für alle Pakete aus Drittstaaten, unabhängig vom Warenwert. Plattformen können sie über das europäische IOSS-System, den Import One Stop Shop, bereits beim Bezahlen einziehen; geschieht das nicht, kassiert der Zusteller bei Übergabe (EU IOSS).
Hinzu kommen Bearbeitungsentgelte der Paketdienste für die Zollabwicklung. In den Niederlanden verlangt PostNL 10 EUR für die Standardabfertigung, bei Waren mit zusätzlichen Erklärungen 16 EUR (PostNL). In Deutschland berechnet Deutsche Post/DHL 7,50 EUR je zollpflichtiger Sendung (Haufe).
Der tatsächliche Preis besteht also aus mehreren Schichten: Warenwert, Versand, Mehrwertsteuer, neue 3-EUR-Abgabe je Kategorie und gegebenenfalls Bearbeitungsentgelt. Fünf T-Shirts zählen als eine Warenart, also einmal 3 EUR. T-Shirts und eine Uhr lösen zwei Abgaben aus. T-Shirts, Uhr, Schuhe und Spielzeug führen zu vier Abgaben (European Commission, Law Society of Ireland). Am stärksten trifft es gemischte Warenkörbe mit sehr billigen Artikeln.
Der Hinweis von PostNL an niederländische Kunden zeigt das Transparenzproblem: Käufer sollten prüfen, ob beim Bezahlen „All duties included“ erscheint. Fehlt dieser Hinweis, kann die Rechnung erst mit dem Paket kommen (PostNL).
Wer zahlt, wer profitiert
Die Wettbewerbspolitik hinter der Reform ist nachvollziehbar. Händler in der EU müssen Steuern, Produktsicherheitsregeln und Dokumentationspflichten erfüllen. Plattformen aus Drittstaaten nutzten dagegen eine Freigrenze, die ursprünglich für gelegentliche Kleinsendungen gedacht war, nicht für industriellen Onlinehandel in Milliardenstückzahlen. Die Bundesregierung beschreibt die Änderung deshalb als Schritt zu faireren Wettbewerbsbedingungen (Bundesregierung). Deutsche Handelsverbände sehen das ähnlich (Handelsblatt).
Verteilungspolitisch wirkt eine Pauschale aber hart. Dieselben 3 EUR belasten ein 5-EUR-Produkt viel stärker als eine Jacke für 100 EUR. EU-weite Daten dazu, welche Einkommensgruppen solche Pakete besonders häufig bestellen, liegen nicht vor. Plausibel ist aber, dass die Last vor allem jene Verbraucher trifft, die auf extrem niedrige Preise angewiesen sind (biznes.wprost.pl).
Zugleich passen sich die Plattformen bereits an. Polnische Medien berichten, Shein und Temu verlagerten Waren in EU-Lager, importierten also größere Mengen auf einmal und verteilten sie anschließend innerhalb des Binnenmarkts. Damit entfällt die neue Paketabgabe auf Einzelsendungen faktisch (polsatnews.pl). Für europäische Kontraktlogistiker ist das ein Geschäft (logistyka.rp.pl). Für die Reform ist es ambivalent: Die Preise für Verbraucher bleiben niedrig, während der direkte Wettbewerbsnachteil europäischer Händler nur teilweise verschwindet.
Entscheidend werden die nationalen Aufschläge
Italien hatte zusätzlich eine eigene nationale Abgabe von 2 EUR auf Pakete aus Drittstaaten geplant, sie aber auf Oktober verschoben, um eine Doppelbelastung mit der EU-Regel zu vermeiden (Il Fatto Quotidiano). Frankreich setzte eine ähnliche 2-EUR-Abgabe aus, als die europäische Pauschale in Kraft trat (Le Figaro).
Sollten Mitgliedstaaten solche nationalen Paketgebühren wieder aufnehmen, entstünde für Verbraucher keine einheitliche europäische Regel, sondern ein Flickenteppich aus EU-Zollabgabe, Mehrwertsteuer, Zustellerentgelten und nationalen Zuschlägen. Die EU hat die Zollpauschale harmonisiert. Was am Ende an der Haustür zu zahlen ist, bleibt damit aber wohl weiterhin eine nationale Frage.
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