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EU_PUBLIC_AFFAIRS09 / 10 · Geschichte des Tages3 Min. · 766 Wörter · 40 Quellen

Erster Nord-Stream-Prozess lässt Auftraggeber offen

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Geschrieben von KIto brief KI · 12. Oktober 2026, 02:50
Wie sie entstand

Hamburg’s judges can decide guilt without naming who ordered the blast.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Wer die Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines angeordnet hat, ist weiterhin ungeklärt. Am Mittwoch, dem 14. Oktober, beginnt in Hamburg der erste Prozess gegen jemanden, dem eine Beteiligung an den Sprengungen von 2022 vorgeworfen wird (Oberlandesgericht Hamburg, dpa via Die Zeit). Der Angeklagte, ein ukrainischer Armeeoffizier namens Serhii K., ist wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Das Gericht kann über seine Schuld urteilen, ohne festzustellen, wer den Auftrag erteilt hat – sofern es überhaupt einen gab.

Was die Bundesanwaltschaft vorwirft

Die Bundesanwaltschaft wirft K. vor, eine Gruppe mit angeführt zu haben, die mit einer gecharterten Yacht von der deutschen Insel Rügen aus in See gestochen sei. Die Besatzung habe nach Darstellung der Anklage Zeitzünder an den Pipelines nahe Bornholm angebracht, bevor diese am 26. September 2022 explodiert seien (Bundesgerichtshof).

Zudem geht die Bundesanwaltschaft davon aus, K. habe im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine gehandelt. In ihrer öffentlichen Mitteilung nennt sie weder ein Ministerium noch einen Amtsträger (Bundesanwaltschaft).

Ein öffentliches Geständnis gibt es bislang nicht. Die Anklage stützt sich vor allem auf Reisedaten. Als der Bundesgerichtshof K.s Untersuchungshaft im Dezember 2025 bestätigte, verwies er auf polnische Grenzdaten, einen unter falschem Namen ausgestellten Pass mit K.s Foto und einen sachverständigen Bildvergleich (Beschluss).

Seine Anwälte bestreiten, dass die Indizien K. auf See verorten. Das ZDF berichtet, es gebe weder Fingerabdruck- noch DNA-Spuren, die K. an Bord nachwiesen; ein Anwalt habe K.s Darstellung wiedergegeben, er sei zur fraglichen Zeit in der Ukraine gewesen (ZDF).

Waren die Pipelines ein zulässiges Angriffsziel?

Die Verteidigung stützt sich hilfsweise auf eine Frage, die den Kern der Anklage betrifft. Nach dem Kriegsvölkerrecht kann ein Angriff auf ein ziviles Objekt, also auf einen Gegenstand ohne militärische Funktion, ein Kriegsverbrechen sein; ein Angriff auf ein militärisches Ziel muss es dagegen nicht sein. Die Anklage gegen K. trägt nur, wenn Nord Stream als ziviles Objekt gilt.

Die Anwälte fragen daher, ob die Pipelines ein zulässiges Angriffsziel gewesen sein könnten, weil sie Russland während des Angriffskriegs Einnahmen verschafften. Der Bundesgerichtshof wies dieses Argument im Haftverfahren zurück: Mittelbare Einnahmen aus Gas hätten die Leitungen nicht zu militärischen Zielen gemacht (Bundesgerichtshof).

Was das Urteil nicht klären muss

In Hamburg steht K. vor Gericht, nicht die Ukraine. Am 30. September wies das Oberlandesgericht den Antrag der Pipelinebetreiber zurück, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen – also als Privatparteien mit eigenen Verfahrensrechten neben der Staatsanwaltschaft. Die Richter erklärten, der Prozess betreffe K.s Verhalten und Schuld; er diene nicht der Vorbereitung möglicher russischer Entschädigungsforderungen gegen die Ukraine (Oberlandesgericht Hamburg).

Die Beweisaufnahme könnte dennoch Hinweise auf mögliche Auftraggeber liefern. Journalisten, die die Anklageschrift geprüft haben, berichten von abgehörten Telefonaten aus K.s Haft in Italien. Darin habe er angedeutet, nicht allein gehandelt zu haben und sich von Kiew im Stich gelassen zu fühlen (ARD-Recherche).

Kiews öffentliche Stellungnahme beschränkt sich auf den Stand der eigenen Ermittlungen. Am 9. Juli erklärte der ukrainische Generalstaatsanwalt, seine Untersuchung habe keine Tatsachen ergeben, die eine staatliche Beteiligung belegten; zugleich schlug er eine gemeinsame Untersuchung mit Deutschland vor (Reuters).

Die Sprengungen unterbrachen Europas Gasversorgung nicht: Die Lieferungen über Nord Stream 1 waren bereits Anfang September 2022 eingestellt worden (Bundesnetzagentur). Die europäische Tragweite liegt deshalb im Rechtlichen. Sie zeigt sich daran, wie zwei weitere EU-Staaten mit einem zweiten Verdächtigen umgingen.

Deutschland will den mutmaßlichen Taucher Volodymyr Zhuravlov auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls überstellen lassen. Das EU-Instrument soll die Übergabe von Verdächtigen zwischen Mitgliedstaaten weitgehend zum Regelfall machen. Im Oktober 2025 lehnte ein Warschauer Richter die Auslieferung ab. Zur Begründung führte er an, ein mutmaßlicher ukrainischer Angriff auf die Infrastruktur eines Aggressors könne eine legitime staatliche Handlung statt einer strafbaren Tat sein; Ministerpräsident Donald Tusk hatte zuvor erklärt, eine Übergabe liege nicht im Interesse Polens (PAP).

Kroatien entschied anders. Ein dreiköpfiges Richtergremium stimmte Zhuravlovs Übergabe am 18. September zu; ein Rechtsmittel ist noch anhängig (HRT, tportal).

Keines der beiden Gerichte entschied, ob die Sabotage strafbar war. Beide prüften nur, ob Zhuravlov überstellt werden soll; der kroatische Beschluss ist noch anfechtbar. Gleichwohl behandelte der polnische Richter als möglicherweise legitim, was die Bundesanwaltschaft als Kriegsverbrechen verfolgt. Regierungen, deren Staaten Unterseekabel und Pipelines haben, werden daher verfolgen, welcher Rechtsauffassung sich die Hamburger Richter anschließen.

Sollte das Gericht K. wegen des Kriegsverbrechens schuldig sprechen, stellt es damit fest, dass ein ukrainischer Offizier zivile Infrastruktur unter Verletzung des Kriegsvölkerrechts angegriffen hat. Ein solcher Schuldspruch wäre möglich, ohne die mutmaßliche staatliche Anordnung einem Auftraggeber zuzuordnen. Die Frage nach dem Auftraggeber bleibt damit bei der Bundesanwaltschaft, die staatliche Steuerung behauptet, ohne die verantwortliche Stelle zu benennen, und bei der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft, die nach eigener Aussage keine entsprechenden Hinweise gefunden hat.

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10/12/2026, 1:40:06 AM
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