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EU_ECONOMICS05 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 744 Wörter · 25 Quellen

RBI fordert Strabag-Aktien ein

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Geschrieben von KIto brief KI · 24. Juli 2026, 02:50
Wie sie entstand

Raiffeisen Bank seeks to liquefy value from a multi-billion euro asset currently frozen in limbo.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Raiffeisen Bank International steckt in Russland seit Jahren in einer Lage fest, aus der ein geordneter Rückzug kaum noch möglich ist. Nun verlagert die Bank den Konflikt nach Österreich: RBI verklagt eine russlandnahe Gesellschaft vor einem österreichischen Gericht auf 3,15 Mrd. EUR und zielt dabei auf Vermögenswerte, die durch EU-Sanktionen eingefroren sind.

Konkret geht es um 28,5 Mio. Aktien an Strabag, dem größten österreichischen Baukonzern, sowie um einbehaltene Dividenden und Barmittel der Gesellschaft Rasperia. Deren Beteiligung ist nach der EU-Verordnung 269/2014 blockiert. Russische Gerichte wiederum sehen RBI gegenüber Rasperia in der Pflicht. Die Bank will nun in Österreich erreichen, dass sie sich aus jenem Vermögen befriedigen kann, das die EU zwar immobilisiert, aber nicht enteignet hat.

RBI teilte am 23. Juli mit, eine russische Anti-Suit Injunction, also eine gerichtliche Anordnung gegen Verfahren im Ausland, lasse weiterhin Raum für Klagen in Österreich, ohne Strafzahlungen von bis zu 2,85 Mrd. EUR auszulösen (Reuters/Euronext, MarketScreener). Damit steht eine Frage im Raum, die europäische Gerichte in dieser Größenordnung noch nicht beantwortet haben: Darf eingefrorenes Vermögen faktisch zur Entschädigungsmasse für Verluste einer westlichen Bank werden?

Wie sich die Verluste aufgetürmt haben

RBI wollte ihr Russlandgeschäft unter anderem über eine Transaktion verlassen, die mit Rasperias Strabag-Beteiligung verbunden war. Der Plan scheiterte. Russische Gerichte machten aus dem misslungenen Rückzug anschließend eine Serie finanzieller Belastungen. Ein Urteil verpflichtete die russische RBI-Tochter zur Zahlung von rund 2,4 Mrd. EUR. Ein weiteres Urteil vom Dezember 2025 fügte 339 Mio. EUR hinzu.

Diese Entscheidungen blieben nicht auf dem Papier. Die russische Zentralbank vollstreckte im März eine Forderung, indem sie 31,567 Mrd. RUB direkt vom Konto der Tochtergesellschaft abbuchte (RBI Q1 2026 Report). RBI hatte bereits im vergangenen Juli erwartete Erlöse von 1,2 Mrd. EUR abgeschrieben und für das Quartal einen Verlust von 557 Mio. EUR gemeldet (EQS News, Global Banking and Finance). In diesem Monat blockierte ein russisches Gericht zudem den Verkauf der russischen RBI-Einheit (Ground News).

In Moskau eingeengt, sucht RBI nun in Wien den Hebel.

Was „eingefroren“ rechtlich heißt

Das Einfrieren eines Vermögenswerts unter EU-Sanktionen bedeutet: Der Eigentümer darf ihn nicht verkaufen, keine Erträge daraus vereinnahmen und ihn nicht bewegen. Eigentümer wird die EU dadurch aber nicht. Der Vermögenswert liegt in einem rechtlichen Zwischenzustand, blockiert und wirtschaftlich kaum nutzbar, aber weiterhin der sanktionierten Partei zuzurechnen. Die Sanktionsleitlinien der Europäischen Kommission sagen genau das: Einfrieren sperrt Nutzung und Übertragung, ändert aber nicht die Eigentumsverhältnisse.

Damit RBI Erfolg hat, müsste ein österreichisches Gericht zulassen, dass eingefrorener Wert zur Begleichung privater Schadensersatzansprüche verwendet wird, ohne dies als Enteignung zu behandeln. Das wäre juristisch Neuland. Erlaubt das Gericht diesen Weg, wirkt die Sanktion weniger wie eine neutrale Sperre und eher wie ein Wartebecken, aus dem sich der passende Unternehmensgläubiger bedienen kann.

Daraus entsteht ein Anreizproblem: Warum Russland schnell verlassen, wenn eingefrorene europäische Vermögenswerte später einen Teil der Verluste decken könnten? EU-Diplomaten sehen diese Gefahr offenbar ebenfalls. Beamte sagten RFE/RL, sie fürchteten, eine Entschädigung für RBI würde eine Bank belohnen, die lange in Russland geblieben sei, und Moskau zu weiteren Zugriffen auf europäische Unternehmenswerte ermuntern (RFE/RL).

Wer gewinnt, wer verliert

Setzt sich RBI durch, gewinnen zunächst Aktionäre und Management der Bank. Sie würden Wert aus einer Position zurückholen, die in Russland weitgehend verloren scheint. Die sanktionierte Seite um Rasperia verlöre wirtschaftlichen Wert aus Vermögenswerten, auf die sie ohnehin keinen Zugriff hat. Der schwerer messbare Schaden läge beim EU-Sanktionsregime selbst: Seine Glaubwürdigkeit als neutrale Beschränkung, nicht als Umverteilungsinstrument, würde schwächer.

Die Folgen könnten über Österreich hinausreichen. Europäische Unternehmen, die noch in Russland verstrickt sind, müssten mit härteren Gegenmaßnahmen rechnen, falls Moskau den österreichischen Präzedenzfall als europäischen Zugriff auf eingefrorenes Eigentum wertet. Schon heute belastet die offene Russlandfrage die strategische Beweglichkeit von RBI in der Region: Ihr Angebot für die Addiko Bank im Adriaraum liegt bei 26,50 EUR je Aktie, während NLB 37 EUR bietet und dabei von der EBRD, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, unterstützt wird (Delo, Dnevnik).

Für Privatkunden von RBI in Tschechien, Rumänien oder Kroatien ist das Risiko indirekt. Die lokalen Tochterbanken werden separat beaufsichtigt, und EU-Recht schützt Einlagen bis 100.000 EUR je Person (Deposit Guarantee Directive). Doch eine Bank, die riskanter wirkt, refinanziert sich teurer. Diese Kosten landen am Ende häufig bei Kreditnehmern. RBI meldete für 2025 ohne Russland einen Gewinn von 1,44 Mrd. EUR (RBI preliminary results, Sustainability Reports). Gemessen daran ist die österreichische Klage groß.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob eine Sperre zur Auszahlung werden darf. Von dieser Antwort hängt ab, wie jedes europäische Unternehmen mit Russlandrisiko seine nächsten Schritte kalkuliert.

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7/24/2026, 2:14:45 AM
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