Rumänien streicht 87 Boni für EU-Mittel

Governments deploy the machinery of reform into the raw mud of domestic resistance.
Bildkomposition · tobriefRumänien steht vor einem klassischen Zielkonflikt europäischer Reformpolitik: Der Staat soll seinen öffentlichen Dienst ordnen, weil davon EU-Gelder abhängen, trifft damit aber auf genau jene Gruppen, die vom bisherigen System profitieren. Das heute veröffentlichte neue Besoldungsgesetz streicht 87 von 151 Zulagenarten für Staatsbedienstete und deckelt die übrigen Zuschläge auf 20 Prozent des Grundgehalts (Digi24).
Das Parlament muss das Gesetz bis zum 1. Juli verabschieden, damit Rumänien mehr als 700 Mio. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität erhält. Dieser EU-Fonds wurde nach der Pandemie geschaffen und koppelt jede Auszahlung an konkrete Reformzusagen. Gewerkschaften, Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte mobilisieren gegen das Vorhaben. Mindestens vier weitere Mitgliedstaaten geraten in ähnliche Konflikte zwischen innenpolitischem Widerstand und EU-Auflagen. Für alle gilt derselbe Termin: 31. August. Danach muss die Europäische Kommission nicht ausgegebene Mittel rechtlich automatisch kürzen.
Willige Regierungen, widerständige Staaten
Die rumänische Regierungskoalition hat im Parlament wohl die nötigen Stimmen. Politisch gelöst ist das Problem damit nicht. Polizeigewerkschaften kündigen an, die Umsetzung „mit allen rechtlichen Mitteln“ blockieren zu wollen. Richter und Staatsanwälte machen geltend, die Reform kürze ihre Bezüge um rund 11 Prozent und verletze damit die richterliche Unabhängigkeit. Ein Bukarester Gericht hat die Regierung bereits verpflichtet, ausstehende Gehälter von Richtern nachzuzahlen, bei Nichtbefolgung drohen tägliche Strafzahlungen (Romania Insider).
In Budapest sitzt das Hindernis im Staat selbst. Die neue ungarische Regierung unter Péter Magyar will reformieren, doch Institutionen aus der Orbán-Zeit bremsen. Gerichte werden weiterhin von Personen geführt, die unter dem alten System ernannt wurden. Universitätsstiftungen, über die Staatsvermögen gelenkt wurde, sind fest verankert. Magyar muss 27 rechtsstaatliche „Super-Meilensteine“ erfüllen, die richterliche Unabhängigkeit, Korruptionsbekämpfung und Transparenz bei öffentlichen Aufträgen betreffen. Erst dann kann Ungarn auf seine 10,4 Mrd. EUR zugreifen. Bisher ist kein einziger Euro geflossen (Portfolio, Euobserver).
Während Rumänien und Ungarn an der Erfüllung von Auflagen arbeiten, verändert Portugal leiser die Regeln, mit denen deren Einhaltung kontrolliert wird. Lissabon hat bereits einen großen Teil seiner Mittel erhalten und schlägt nun ein Gesetz vor, das die Prüfschwelle des Rechnungshofs von 750.000 EUR auf 10 Mio. EUR anheben würde. Die meisten öffentlichen Aufträge müssten dann vor Unterzeichnung nicht mehr kontrolliert werden. Der Präsident des Rechnungshofs warnte vor „Zonen ohne Aufsicht“ im Wert von mehreren Milliarden Euro jährlich. Ausgerechnet die Kontrollinstanz, die EU-Ausgaben prüfen soll, würde geschwächt, um Verfahren zu beschleunigen.
Bei der Slowakei hat das Europäische Parlament den Ton verschärft. Am 20. Mai stimmten die Abgeordneten mit 347 zu 165 Stimmen dafür, die Kommission solle ein Einfrieren slowakischer Gelder prüfen. Als Gründe nannten sie die Abschaffung von Antikorruptionsstellen und den Verdacht auf Betrug mit Mitteln für die ländliche Entwicklung (Europäisches Parlament, Denník N). Die Entschließung ist rechtlich nicht bindend. Sie kam aber nur wenige Tage, nachdem die Kommission die slowakische Zuweisung nach einer Untersuchung von OLAF, dem EU-Amt für Betrugsbekämpfung, bereits gekürzt hatte.
Der polnische Präzedenzfall
Über allen vier Fällen liegt der polnische Präzedenzfall. Im Februar 2024 gab die Kommission 137 Mrd. EUR für Warschau frei, nachdem die Regierung Tusk ihr Amt übernommen hatte. Justizreformgesetze waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht verabschiedet; ein „Aktionsplan“ reichte aus (European Papers).
Zwei Jahre später hat Polens Präsident Nawrocki die zentralen Justizgesetze mit einem Veto gestoppt. Richter fochten die Freigabe vor dem höchsten EU-Gericht an; ein hochrangiger Rechtsberater hat bereits in Zweifel gezogen, ob die Meilensteine ausreichend waren. Damit steht erstmals ernsthaft zur Prüfung, wie weit der Ermessensspielraum der Kommission unter der Aufbau- und Resilienzfazilität reicht.
Wer entscheidet, wenn die Frist abläuft
Die Aufbau- und Resilienzfazilität gibt der Kommission nahezu vollständigen Spielraum bei der Frage, ob eine Reform ihren Meilenstein „zufriedenstellend“ erfüllt. Für innerstaatliche Akteure wie Gewerkschaften, Gerichte oder Berufsverbände gibt es keinen formalen Weg, diese Bewertung anzufechten (Verfassungsblog). Bisher wurde kein Meilenstein der Fazilität formell zurückgewiesen.
Rumäniens Gewerkschaften können das Besoldungsgesetz rechtlich kaum verhindern. Ungarns geerbte Institutionen bewegen sich womöglich zu langsam. Portugal höhlt die Stellen aus, die EU-Ausgaben kontrollieren sollen. Die Slowakei weist den Druck des Parlaments zurück. Und Polen hat bereits gezeigt, dass eine politisch genehme Regierung Milliarden auch auf Grundlage von Zusagen erhalten kann. Der 31. August wird zeigen, ob Konditionalität in der EU ein bindender Mechanismus ist oder doch nur eine weitere Frist, über die am Ende verhandelt wird.
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- 5/26/2026, 3:25:25 AM
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