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EU_PUBLIC_AFFAIRS02 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 719 Wörter · 43 Quellen

Rumäniens Kohleplan gefährdet EU-Geld

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Geschrieben von KIto brief KI · 7. August 2026, 02:50
Wie sie entstand

Coal takes Romania’s seat as its European bargain reaches judgment.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Rumänien steht kurz vor dem Ende seines Wiederaufbauplans, doch ausgerechnet die Kohlepolitik droht nun zum Prüfstein für das Verhältnis zur Europäischen Kommission zu werden. Die Abgeordnetenkammer stimmte am 5. August mit 180 zu 9 Stimmen für eine Neufassung des Gesetzes zum Kohleausstieg. Kohle- und Braunkohlekraftwerke sollen demnach nicht mehr zu festen Terminen stillgelegt werden, sondern erst dann, wenn klimafreundlichere Ersatzkapazitäten gebaut, ans Netz angeschlossen und kommerziell in Betrieb sind (Agerpres, Europa FM).

Genau dieses ursprüngliche Gesetz war allerdings Teil einer Reform, die Brüssel bereits anerkannt und bezahlt hat. Binnen eines Tages warnte die Europäische Kommission, die Änderung könne dazu führen, dass die Reform „nicht mehr als erfüllt gilt“ (HotNews, Ziare).

Das Gesetz liegt nun bei Präsident Nicusor Dan. Er kann es unterzeichnen, an das Parlament zurückverweisen oder eine verfassungsrechtliche Prüfung beantragen (Bursa). Seine Entscheidung dürfte bestimmen, ob der Streit eine rumänische Koalitionskrise bleibt oder zu einem Durchsetzungsfall für die Kommission wird.

Aus einem Abschalttermin wird ein Versprechen ohne Frist

Getragen wurde die Änderung von der PSD, den rumänischen Sozialdemokraten und größten Regierungspartei, sowie von der nationalistischen AUR. Inhaltlich macht sie aus einem festen Kohleausstieg eine offene Bedingung: Kein Kraftwerk soll vom Netz gehen, solange Ersatzquellen nicht installiert, angeschlossen und wirtschaftlich einsatzbereit sind (Agerpres).

Die PNL, der bürgerlich-konservative Koalitionspartner, und Europaprojektminister Dragos Pislaru warnten, die Änderung gefährde Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds (Stiripesurse). Pislaru bezifferte das Risiko auf rund 5 Mrd. EUR an künftigen Zuschüssen. Zudem verwies er auf etwa 600 Mio. EUR, die mit einem bereits ausgezahlten Etappenziel verbunden seien (Digi24). Das sind Angaben des Ministers, keine veröffentlichte Berechnung der Kommission.

Die bestätigte Brüsseler Position ist enger gefasst. Die Kommission will prüfen, ob das neue Gesetz den bereits freigegebenen Meilenstein 114 rückgängig macht und ob es den Meilenstein 119A blockiert. Dieser betrifft die noch ausstehende Stilllegung von 710 MW Kohlekapazität, die Rumänien erfüllen muss, um die letzte Tranche zu erhalten (Agerpres, Libertatea).

Die Fristen arbeiten für die Kommission

Die Aufbau- und Resilienzfazilität, also der EU-Fonds zur Finanzierung der nach der Pandemie vereinbarten Reform- und Investitionspläne, verhängt keine Sofortstrafen. Nach Artikel 24 der RRF-Verordnung läuft das Verfahren gestuft: Ein Mitgliedstaat beantragt eine Zahlung, die Kommission prüft die Erfüllung der Meilensteine, und bei Mängeln kann sie die Zahlung ganz oder teilweise aussetzen. Der betreffende Staat erhält einen Monat zur Stellungnahme. Dauerhafte Kürzungen folgen erst, wenn die Probleme nach sechs Monaten nicht behoben sind.

Wie das praktisch aussieht, zeigt Bulgarien. Die Kommission zahlte zuletzt knapp 900 Mio. EUR im Rahmen des vierten bulgarischen Antrags aus, hielt aber Mittel zurück, die an nicht erfüllte Meilensteine gebunden waren (Economic.bg, European Sting). In der Regel geht es also nicht um eine komplette Blockade, sondern um eine gezielte Teilaussetzung.

Für Rumänien ist der Kalender dennoch ungünstig. Alle Reformen aus dem Wiederaufbaufonds müssen bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein, endgültige Zahlungsanträge bis zum 30. September eingereicht werden (Brussels Times). Bleibt das Gesetz in Kraft, kann Bukarest kaum nachweisen, dass Meilenstein 119A erfüllt wurde. Für eine politisch bequeme Zwischenlösung bleibt eben kaum Zeit.

Ein Energieargument, das Brüssel schon zurückgewiesen hat

Das energiepolitische Motiv hinter der Änderung ist nicht erfunden. Kohlekraftwerke sichern in Südosteuropa weiterhin Winterwärme und regelbare Stromproduktion, also Kapazitäten, die unabhängig von Wind und Sonne verfügbar sind. Pislaru selbst räumte ein, die Regierung habe Brüssel erklärt, Kohlekraftwerke müssten über den Winter am Netz bleiben, während neue Kapazitäten hochgefahren würden (Digi24).

Für den betreffenden Meilenstein hat die Kommission diese Begründung aber bereits zurückgewiesen. Die Stromversorgung Rumäniens sei stabil, der Markt funktioniere, und es gebe keinen Notfall, der eine Änderung der gesetzlichen Grundlage einer bereits anerkannten Reform rechtfertige (Euronews Romania, Agerpres). Kohlekraftwerke über den Winter weiterlaufen zu lassen, kann eine operative Regierungsentscheidung sein. Das Gesetz umzuschreiben, verändert dagegen die Gegenleistung, auf deren Grundlage Rumänien bereits EU-Geld erhalten hat.

Unterzeichnet Dan das Gesetz, muss die Kommission konkret entscheiden: Zahlungen aussetzen, einen geänderten Zeitplan verhandeln oder die aufgeweichte Reform stillschweigend hinnehmen. Letzteres wäre für Brüssel heikel, weil dann auch andere Mitgliedstaaten erst Geld abrufen und anschließend die zugrunde liegenden Reformen verwässern könnten. Verweist Dan das Gesetz zurück, muss das Parlament abwägen, was schwerer wiegt: die Politik der Kohleregionen oder Milliarden aus Brüssel. Das Argument der Versorgungssicherheit zirkuliert ja nicht nur in Bukarest, sondern auch in Sofia und Warschau. Die Antwort der Kommission wird deshalb weit über Rumänien hinaus gelesen werden.

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8/7/2026, 2:20:24 AM
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