Rumäniens Apotheken warten auf Geld

A legal deadline ignored as pharmacies extend the state a forced, indefinite credit line.
Bildkomposition · tobriefEine Apotheke, die staatlich erstattete Medikamente ausgibt, muss ihren Großhändler, ihre Angestellten und ihre Miete weiter pünktlich bezahlen. Kommt die Erstattung des Staates zu spät, finanziert sie die Lücke selbst: über Kredite, verspätete Zahlungen an Lieferanten oder ein kleineres Warenlager. Genau darum geht es im Verfahren, das die Europäische Kommission nun gegen Rumänien vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht hat. CNAS, die rumänische öffentliche Krankenkasse, soll Apotheken so spät und so dauerhaft erstattet haben, dass sie gegen EU-Binnenmarktrecht verstoßen habe.
Drei Mahnungen, keine Abhilfe
Die Kommission stützt sich auf die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Lieferanten innerhalb fester Fristen zu bezahlen. Einrichtungen des Gesundheitswesens dürfen sich bis zu 60 Tage Zeit lassen, also länger als die meisten öffentlichen Auftraggeber. Ein Freibrief für dauerhafte Verzögerungen ist das aber nicht.
Brüssel mahnte Rumänien über zwei Jahre hinweg dreimal: zunächst mit einem Aufforderungsschreiben im April 2024, danach mit zwei mit Gründen versehenen Stellungnahmen im Februar 2025 und Januar 2026. Diese Stellungnahmen sind formelle schriftliche Forderungen, einen Vertragsverstoß abzustellen, bevor die Kommission klagt. Da die rumänische Antwort aus Sicht der Kommission nicht ausreichte, geht der Fall nun vor Gericht. Rumäniens eigene Angaben zeigen nach Darstellung der Kommission das Ausmaß: CNAS habe Apotheken im Durchschnitt noch immer 62 bis 79 Tage nach Ablauf der gesetzlichen 60-Tage-Frist bezahlt (Stiri pe surse).
CNAS bestreitet diese Einordnung. Die Behörde erklärt, der Fall betreffe eine ältere Lage; zwischen Oktober 2025 und April 2026 seien Rückstände abgebaut worden, und am 8. Juli 2026 seien die Zahlungen für Medikamente aktuell gewesen (Digi24). Juristisch entscheidend ist allerdings, was Rumänien zu dem Zeitpunkt tatsächlich korrigiert hatte, als das Vertragsverletzungsverfahren seine maßgebliche Stufe erreichte. Ein solches Verfahren prüft Verhalten in einem bestimmten Zeitraum. Spätere Abhilfe kann den politischen Eindruck mildern, heilt einen bereits festgestellten Verstoß aber nicht rückwirkend.
Was das Italien-Urteil für Rumänien bedeutet
Der Gerichtshof hat einen fast gleich gelagerten Fall bereits entschieden. In Kommission gegen Italien (C-122/18) stellte er fest, dass Italien gegen die Zahlungsverzugsrichtlinie verstoßen habe, weil öffentliche Stellen tatsächlich zu spät zahlten. Dass Italien die Richtlinie formal in nationales Recht umgesetzt hatte und unbezahlte Lieferanten theoretisch klagen konnten, genügte nicht. Maßstab war, ob der Staat in der Praxis fristgerecht zahlte. Das tat er nicht.
Dieses Urteil spricht eher gegen Rumänien. Kann die Kommission nachweisen, dass CNAS während des Verfahrenszeitraums jenseits der 60-Tage-Grenze zahlte, droht Rumänien dieselbe Feststellung. Italien reagierte später mit einer Plattform zur Überwachung öffentlicher Zahlungen und verbesserte sich so weit, dass die Kommission das Verfahren schließen konnte (IFEL). Rumäniens Hinweis auf ein „historisches Problem“ wird deshalb nur dann glaubwürdig, wenn die Regierung belastbare und dauerhafte Daten vorlegt, aus denen hervorgeht, dass CNAS regelmäßig innerhalb von 60 Tagen zahlt. Eine einmalige Bereinigung kurz vor einem Urteil reicht dafür kaum.
Rumänien ist mit dieser Praxis allerdings nicht allein. In Polen hat der nationale Gesundheitsfonds Abrechnungszyklen vorgeschlagen, die Krankenhäuser faktisch zwingen würden, Patienten zunächst zu behandeln und anschließend monatelang auf Geld zu warten; sie würden dem Staat damit Betriebskapital leihen (Rzeczpospolita). In Ungarn sind verzögerte Krankenhauszahlungen durch aufgelaufene Verzugszinsen über Jahre von Rechtsstreitigkeiten angewachsen (Portfolio). Rumänien ist aber der erste Mitgliedstaat, den die Kommission wegen dieser Praxis vor Gericht bringt.
Eine enge Regel mit echter Wirkung
Die EU organisiert nicht die nationalen Gesundheitssysteme. Nach den Verträgen bleiben Aufbau und Finanzierung der Gesundheitsversorgung Sache der Mitgliedstaaten (Artikel 168 AEUV). Die Kommission greift hier enger an: Wenn ein Staat private Apotheken nutzt, um öffentliche Gesundheitsversorgung abzuwickeln, muss er sie innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlen. Die Richtlinie soll eben verhindern, dass öffentliche Stellen ihre Marktmacht nutzen, um Finanzierungskosten auf kleinere Lieferanten abzuwälzen. Apotheken als Liquiditätspuffer zu verwenden, ist kein Ausdruck nationaler Souveränität, sondern ein Binnenmarktproblem.
Sollte der Gerichtshof gegen Rumänien entscheiden und CNAS anschließend weiter nicht fristgerecht zahlen, kann die Kommission nach Artikel 260 AEUV erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen, etwa tägliche Zwangsgelder. Ein Urteil würde zudem andere Mitgliedstaaten mit ähnlichen Gewohnheiten warnen. Rumäniens Verteidigung hängt nun weniger daran, die Rückstände als historisch zu bezeichnen, sondern daran, nachzuweisen, dass CNAS dauerhaft pünktlich zahlen wird.
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