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EU_PUBLIC_AFFAIRS17 / 17 · Geschichte des Tages3 Min. · 622 Wörter · 31 Quellen

Sulyok unterschreibt eigenes Amtsende

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Geschrieben von KIto brief KI · 19. Juli 2026, 02:50
Wie sie entstand

A signature that fulfills a legal procedure while breaking the foundation of the office.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Tamás Sulyok hat eine Verfassungsänderung ausgefertigt, die seine eigene Amtszeit beendet. Das ungarische Parlament hatte die Änderung mit 139 zu 6 Stimmen beschlossen; Sulyoks Unterschrift sorgt nun dafür, dass er am Tag nach Inkrafttreten aus dem Amt scheidet (Telex, Euractiv). Das Verfahren war rechtlich möglich. Politisch ist es außergewöhnlich. Für Europa stellt sich damit die Frage, ob Ministerpräsident Péter Magyar die Gewaltenteilung wiederherstellt oder eine neue Variante der Zweidrittelpolitik normalisiert.

Das Instrument und sein Erbauer

Der ungarische Präsident wird nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern vom Parlament. Sein Amt hängt deshalb stark von den Mehrheitsverhältnissen ab. Magyars TISZA-Partei verfügt über eine verfassungsändernde Mehrheit; der Ausgang war also nie offen. Weil Magyar die Stimmen hat, liegt das eigentliche Problem im Präzedenzfall.

Die Änderung betrifft nicht nur Sulyok. Sie zwingt auch Verfassungsrichter über 70 Jahre in den Ruhestand und macht damit Sitze frei, die in der Orbán-Ära besetzt wurden (G4Media). Vor der Abstimmung stellte Magyar Sulyok ein Ultimatum: Entweder er unterzeichne, oder er müsse mit einem förmlichen Absetzungsverfahren rechnen (TVN24).

Sulyok nannte die Änderung „beispiellos und beschämend“, unterschrieb aber dennoch. Seine Begründung lautete, ein ordnungsgemäß beschlossenes Verfassungsgesetz gebe ihm keine rechtliche Grundlage für eine Verweigerung (Denník N). Er hätte den Text dem Verfassungsgericht vorlegen können, allerdings nur zur Prüfung des Verfahrens. Eine inhaltliche Kontrolle von Verfassungsänderungen hatte die Orbán-Regierung selbst 2013 abgeschafft (Telex).

Die Ironie liegt damit im Mechanismus: Magyar demontiert Orbáns Institutionengefüge mit jener Zweidrittellogik, die Orbán selbst geschaffen hat. Das Verfahren erinnert eben an jene mehrheitsgestützte Verfassungstechnik, die Magyar nach eigener Darstellung überwinden will.

Warum die Nachbarn anders darauf blicken

In Polen wurde die Lage sofort verstanden. Die Regierung von Donald Tusk stand nach dem Wahlsieg über die PiS vor ähnlichen institutionellen Sperren aus der Vorgängerzeit, verfügte aber über keine verfassungsändernde Mehrheit, um sie aufzubrechen. Magyar hat diese Mehrheit und nutzt sie schnell. Die Rzeczpospolita deutete das als Wählerauftrag für einen „Regimewechsel“, nicht bloß für einen Regierungswechsel (Rzeczpospolita). Die DW warnte, Ungarn zeige zugleich den Vorteil der Geschwindigkeit und das Risiko, dass Geschwindigkeit Standards ersetzt (DW).

Die slowakische Berichterstattung formulierte das Dilemma am schärfsten. Denník N fragte, ob ein „besetzter“ Staat mit außerordentlichen Verfassungsinstrumenten repariert werden könne, ohne die mehrheitsstaatliche Logik zu wiederholen, gegen die sich die Reparatur richtet (Denník N). Ta3 berichtete über Kritiker, die in der Änderung eine ad hoc geschaffene Regel gegen eine bestimmte Person sähen; genau dieser Vorwurf war früher Orbán gemacht worden (ta3).

In der deutschsprachigen Debatte geht es weniger um Sulyok als Person. Für Berlin ist entscheidender, ob Magyars Regierung Ungarns Verhalten im Rat verändert, also in jenem Gremium, in dem die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam entscheiden und in der Außenpolitik oft Einstimmigkeit brauchen. Budapest hat Sanktionen und Hilfen zugunsten der Ukraine über Jahre blockiert. Ob diese Blockadepolitik endet, ist für die EU folgenreicher als die Frage, wer in Ungarn das Präsidentenamt innehat (SRF).

Was dadurch nicht frei wird

Sulyoks Absetzung gibt Ungarns eingefrorene EU-Mittel nicht frei. Der Rat hatte 2022 im Rahmen des Konditionalitätsmechanismus 55 Prozent der Verpflichtungen aus drei Kohäsionsprogrammen ausgesetzt, weil Rechtsstaatsverstöße den EU-Haushalt gefährdeten (Council of the EU). Die Europäische Kommission bewertet institutionelle Kontrolle und Gewaltenteilung als Kernbestandteil der Rechtsstaatlichkeit (European Commission); deshalb ist die Verfassungsänderung für Brüssel relevant. Sie löst aber keinen Automatismus aus. Für eine Freigabe der Mittel braucht es weiter überprüfbare Reformen bei Korruptionsbekämpfung, Vergabetransparenz und richterlicher Unabhängigkeit.

Die Änderung verändert Ungarns politisches Klima, nicht aber schon die europarechtliche Akte. Die Kommission kann keine anti-orbánsche Absicht belohnen; sie muss prüfen, ob heute institutionelle Garantien bestehen, die es vorher nicht gab. Magyar hat gezeigt, dass er das alte System abbauen kann. Noch nicht gezeigt hat er, dass er ein neues System errichtet, das auch seine eigene Macht begrenzt.

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7/19/2026, 2:33:08 AM
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