Ungarn legt Reformen für €16.4 billion vor

Hungary files its massive anti-corruption package, a thousand pages of reform that say nothing.
Bildkomposition · tobrief"title": "Ungarn legt Reformen für 16,4 Mrd. EUR aus EU-Fonds vor", "dek": "Die Regierung von Ministerpräsident Péter Magyar hat dem Parlament ein 110 Seiten starkes Antikorruptionspaket vorgelegt. Damit will Budapest vor Ablauf der Frist am 31. August eingefrorene Mittel aus dem EU-Wiederaufbaufonds freibekommen. Der Entwurf stärkt die Integritätsbehörde, lässt aber zentrale Forderungen Brüssels zur Justiz und Medienfreiheit aus. Für die Europäische Kommission wird der Fall zum Test, weil der Chef der Behörde selbst wegen Untreue angeklagt ist und die Kontrolle über Milliardenmittel lückenhaft bleiben könnte.", "story_glance_bullets": [ "Ungarn hat einen 110 Seiten langen Gesetzentwurf vorgelegt, um 27 EU-Reformziele zu erfüllen und eingefrorene Corona-Wiederaufbaumittel freizubekommen", "Die Regierung muss alle Reformen bis zum 31. August verabschieden, sonst verfällt der Zugang zu 16,4 Mrd. EUR", "Das Paket gibt der Integritätsbehörde mehr Macht bei Vergaben, enthält aber keine ausreichenden Garantien für Justiz und Medienfreiheit", "Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Vorsitzenden der Integritätsbehörde Anklage wegen Untreue, just als das Paket ins Parlament eingebracht wurde", "Die Weiterleitung von 3,5 Mrd. EUR über Ungarns staatliche Entwicklungsbank könnte die direkte Ausgabenkontrolle der Europäischen Kommission einschränken" ] } }
Ungarn steht unter Zeitdruck, weil die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem EU-Investitionsfonds nach der Pandemie, nur noch bis Ende August verfügbar sind. Die neue Regierung reichte am 9. Juni ein 110 Seiten starkes Antikorruptionspaket im Parlament ein (24.hu). Es ist die erste konkrete Umsetzung der Vereinbarung vom 29. Mai zwischen Ministerpräsident Péter Magyar und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Nach dieser Vereinbarung muss Ungarn 27 Reformziele erfüllen, damit 16,4 Mrd. EUR aus eingefrorenen EU-Mitteln freigegeben werden. Die Frist endet am 31. August; danach verfallen nicht abgerufene Mittel aus der Fazilität. Für die Kommission ist der Fall heikel, weil sie in der Vergangenheit Gelder freigegeben hat, sobald Regierungen Gesetze verabschiedet hatten, ohne deren tatsächliche Wirkung bereits belastbar zu prüfen.
Was der Gesetzentwurf regelt und was er ausspart
Im Zentrum des Pakets steht die ungarische Integritätsbehörde, eine von der EU verlangte Antikorruptionsstelle. Sie soll künftig Staatsanwälte übergehen können, wenn Korruptionsverfahren liegen bleiben, und verdächtige öffentliche Vergaben aussetzen dürfen (DW). Außerdem beginnt der Entwurf mit der Rückabwicklung jener öffentlichen Stiftungen aus der Orbán-Zeit, über die Universitäten und Staatsvermögen auf politisch besetzte Gremien übertragen wurden.
Ausgespart bleiben dagegen Reformen zur richterlichen Unabhängigkeit, zur Autonomie der Staatsanwaltschaft und zum Schutz der Medienfreiheit. Genau diese Punkte gehörten zu den ursprünglichen Rechtsstaatsforderungen der EU. Am Tag der Einbringung erhob die Staatsanwaltschaft zudem Anklage gegen den Vorsitzenden der Integritätsbehörde, Biró Ferenc, wegen Untreue mit einem Schaden von rund 350.000 EUR. Das schwächt ausgerechnet jene Institution, die der Gesetzentwurf nun stärken soll.
Die Kommission zahlt oft, bevor sie prüft
Der Fall erinnert an Polen. Dort gab die Kommission 2024 nach der Wahl Donald Tusks eingefrorene Milliarden frei, noch bevor die Justizreformen verabschiedet waren. Präsident Nawrocki legte später sein Veto gegen diese Reformen ein. Auch in Ungarn taute die Kommission im Dezember 2023 10,2 Mrd. EUR auf, wenige Tage vor einer Abstimmung über den EU-Beitrittsprozess der Ukraine, den Budapest zu blockieren gedroht hatte.
Generalanwältin Ćapeta, die höchste juristische Beraterin des Gerichtshofs der Europäischen Union, kam später zu dem Schluss, die Kommission hätte diese Mittel 2023 nicht freigeben dürfen, weil die Rechtsstaatsauflagen nicht tatsächlich erfüllt gewesen seien. Ihre Stellungnahme im Verfahren C-225/24, mit dem das Europäische Parlament die Entscheidung annullieren lassen will, läuft auf einen strengeren Maßstab hinaus: Die Kommission müsste wirksame Umsetzung nachweisen, bevor sie Geld auszahlt. Der Gerichtshof hat noch nicht entschieden. Folgt er dieser Linie, stünde künftig jede Freigabe unter einem gerichtlichen Test der realen Wirkung. Ein Urteil wird Ende 2026 erwartet.
Deutschland zeigt die Bruchlinie im Rat der EU, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen aushandeln. Bundeskanzler Merz lobte Magyars „Neustart“ öffentlich. Gleichzeitig gehört Berlin mit Schweden, Österreich, Finnland, den Niederlanden und Estland zu einer Gruppe von sechs Staaten, die auf eine strikte Anwendung der Konditionalität drängt. Deutschland bewegt sich damit zwischen fiskalpolitischer Strenge und der politischen Erleichterung über Orbáns Abgang. Deutsche Juristen warnen bereits, die Kommission riskiere eine Wiederholung des polnischen Musters.
Wo Kontrolle verloren geht
Rund 3,5 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sollen als Blockkapital an die staatliche ungarische Entwicklungsbank MFB fließen, die das Geld anschließend an Unternehmen und Wohnungsbauprojekte weiterreicht. Kommissionsbeamte warnten im Mai, diese Konstruktion werde die Kontrolle der Kommission über die Ausgaben „erheblich verringern“. Sobald die Mittel bei der MFB liegen, verliert Brüssel die Einzelprüfung von Projekten und muss sich auf ungarische Prüfstrukturen verlassen, die noch unter Orbán aufgebaut wurden.
Um alle Reformziele fristgerecht zu erreichen, schlug Tisza, Magyars Partei, vor, die Obergrenze für beschleunigte parlamentarische Verfahren von sechs auf fünfzehn pro Halbjahr anzuheben. Tisza verfügt über rund 71 Prozent der Parlamentssitze und braucht keine Unterstützung der Opposition. Es sind allerdings dieselben Ausnahmeinstrumente, mit denen Orbán Verfassungsänderungen durch das Parlament brachte.
Die Kommission hat bisher nicht veröffentlicht, welche Reformziele sie bereits als erfüllt ansieht. Nach Angaben der FAZ konnte in Brüssel niemand eine genaue Zahl nennen. Weitere 530 Mio. EUR bleiben wegen Streitigkeiten über LGBTQ+-Rechte und Asylfragen eingefroren; sie fallen nicht unter die Vereinbarung vom 29. Mai. Der schärfste Test für das System dürfte aber die Vergleichbarkeit bleiben: Während Ungarn neue Antikorruptionsstrukturen aufbaut, baut die Slowakei ihre eigenen gerade ab. Die EU muss nun zeigen, ob sie zwischen gegenläufigen Entwicklungen unterscheiden kann, oder ob Konditionalität am Ende doch vor allem ein politisches Signal in juristischer Form bleibt.
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