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EU_PUBLIC_AFFAIRS05 / 05 · Geschichte des Tages3 Min. · 682 Wörter · 39 Quellen

Trump beansprucht Kontrolle über Grönland – Text fehlt

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Geschrieben von KIto brief KI · 22. September 2026, 02:50
Wie sie entstand

Washington claims permanent powers whose defining clauses remain unseen.

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der Text · 3 Min. Lesezeit

Donald Trump erklärte am 18. September, die Vereinigten Staaten hätten sich „dauerhafte Kontrolle über die Sicherheit und alle anderen Erfordernisse“ in Grönland gesichert (Politico). Dänemark und Grönland bestätigten eine politische Einigung, betonten jedoch, dass bislang kein verbindlicher Text vorliege. Eine Unterzeichnung wird am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen erwartet; anschließend müssten das dänische Parlament und das grönländische Inatsisartut zustimmen (Reuters). Vier Tage später ist weder ein unterzeichnetes Dokument noch eine rechtlich bindende Regelung veröffentlicht. Damit bleibt offen, ob Washington tatsächlich Befugnisse hinzugewonnen hat.

Was Washington bereits besitzt

Die Antwort beginnt mit dem amerikanisch-dänischen Verteidigungsabkommen von 1951, das im Rahmen der NATO ausgehandelt wurde. Der Vertrag gewährt den Vereinigten Staaten in Grönland bereits weitreichende militärische Rechte: Sie dürfen Anlagen errichten und betreiben, Truppen und Ausrüstung stationieren, Landungen kontrollieren und sich zu Lande, zu Wasser und in der Luft frei über die Insel bewegen (US Government treaty scan, Avalon Project). Das Abkommen gilt, solange der NATO-Gründungsvertrag in Kraft ist. Eine Ergänzung aus dem Jahr 2004 räumte der grönländischen Regierung Konsultationsrechte ein, ließ den Kern des amerikanischen Zugangs jedoch unangetastet (US State Department).

Der Forscher Peter Viggo Jakobsen von der dänischen Verteidigungsakademie liefert die naheliegendste Lesart: Trumps Ankündigung scheine die amerikanischen Militärrechte nicht wesentlich zu verändern, weil der bestehende Rahmen Washington bereits sehr große Handlungsspielräume eröffne (Ilta-Sanomat). Dass die amerikanische Präsenz nach dem Ende des Kalten Krieges zurückging, war demnach vor allem eine Entscheidung Washingtons und keine Folge dänischer Beschränkungen.

Was Trump nun behauptet – und was fehlt

Nach Angaben eines nicht namentlich genannten Beamten des US-Außenministeriums sollen die neuen Bedingungen den Vereinigten Staaten eine Befugnis ohne festgelegtes Ablaufdatum geben. Zudem könnten sie ausländische Militärstützpunkte und die Stationierung fremder Truppen verhindern sowie bei sensiblen Auslandsinvestitionen mitentscheiden (NBC News). Trump ergänzte, Aktivitäten von Staaten außerhalb der NATO dürften ohne eine schriftliche Genehmigung der USA nicht stattfinden. Diese nicht überprüfte Darstellung eines einzelnen Regierungsvertreters ist die einzige bekannte Beschreibung des Inhalts.

Sollten die Angaben zutreffen, gingen die Bestimmungen in einem entscheidenden Punkt über den Vertrag von 1951 hinaus: Die amerikanischen Befugnisse würden sich von militärischen Operationen auf Grönlands Wirtschaftsbeziehungen erstrecken. Der geltende Vertrag regelt Verteidigungsgebiete. Ein amerikanisches Recht, ausländische Investitionen zu blockieren, beträfe dagegen Bereiche, die Grönland selbst verwaltet, darunter Bodenschätze und Infrastruktur.

Eine operative Vertragsklausel, die diese Angaben bestätigen könnte, ist bislang nicht veröffentlicht.

Wer entscheidet

Dänemarks Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und Grönlands Regierungschef Jens-Frederik Nielsen betonten beide, die Vereinbarung wahre die dänische Souveränität und Grönlands Selbstbestimmungsrecht (The Guardian, Reuters). Damit diese Zusicherungen rechtlich gelten, sind zwei voneinander zu unterscheidende Zustimmungen erforderlich. Nach der dänischen Verfassung brauchen Verträge, die Verpflichtungen begründen oder Ausgaben erforderlich machen, die Zustimmung des Folketing, des dänischen Parlaments (Danish Constitution). Das grönländische Selbstverwaltungsgesetz von 2009 belässt die Verteidigung in Kopenhagen, verlangt aber, dass Grönland in außenpolitische Fragen, die das Land besonders betreffen, „einbezogen“ wird (Greenland Self-Government Act).

Grönland besitzt kein formales Vetorecht gegen den Vertrag als Ganzes. Berührt die Vereinbarung jedoch Bergbaurechte, Umweltauflagen oder die Infrastrukturplanung, geht es um Zuständigkeiten, die Grönland bereits im Rahmen seiner Selbstverwaltung ausübt. Kopenhagen kann diese Befugnisse deshalb nicht ohne grönländische Zustimmung übertragen.

Was das für Europa bedeutet

Zwei Wochen vor Trumps Ankündigung besuchte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Nuuk und sagte ein Paket von 200 Mio. EUR für Infrastruktur, Konnektivität und kritische Rohstoffe zu (EU Sustainable Energy Week, EU Perspectives). Brüssel baut damit Partnerschaften auf, die der EU Einfluss auf arktische Rohstoffe und Lieferketten verschaffen könnten. Grönland schied 1985 aus der Europäischen Gemeinschaft aus; über den Rahmen für die überseeischen Länder und Gebiete finanziert die EU die Insel jedoch weiterhin. Die Grönländer besitzen zudem die dänische Staatsangehörigkeit.

Das europäische Interesse ist begrenzt, aber konkret. Sollte das unveröffentlichte Abkommen Washington ermächtigen, Investitionen in Grönland zu prüfen oder zu blockieren, könnte es EU-finanzierte Projekte und europäische Unternehmen in Bereichen beschränken, über die Grönland ansonsten selbst entscheidet. Genau diese Klausel müsste der Vertrag klären. Gesehen hat sie außerhalb des Verhandlungskreises bislang niemand.

Kein veröffentlichtes Dokument verleiht Washington dauerhafte Kontrolle über Grönland. Ein vertraulicher Entwurf mag existieren, doch die drei Regierungen schulden der Öffentlichkeit nun die Klauseln, aus denen hervorgeht, was sich geändert hat und wer ein Veto einlegen kann.

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9/22/2026, 2:14:23 AM
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