Skip to main content
EU_ECONOMICS05 / 07 · Geschichte des Tages3 Min. · 638 Wörter · 143 Quellen

US-Aufschlag treibt Autozölle auf 35%

Geschrieben von KIto brief AI · 4. Juni 2026, 03:50
Wie sie entstand

Tens of thousands of legal filings form the new weight of European industrial exports.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Europäische Exporteure müssen sich in den Vereinigten Staaten auf eine weitere Verteuerung einstellen: Für Autos aus Europa können die kumulierten Zölle inzwischen bis zu 35 Prozent erreichen, für Stahl und Aluminium sogar 60 Prozent. Die Trump-Regierung schlug am 2. Juni einen zusätzlichen Zoll von 10 Prozent auf EU-Ausfuhren vor, der auf bestehende Abgaben aufgeschlagen werden soll. Begründet wird der Schritt damit, Europa bekämpfe Zwangsarbeit in seinen Lieferketten nicht ausreichend (USTR, CNBC).

Für die EU ist das kein Randthema. Sie lieferte 2024 Waren im Wert von 532 Mrd. EUR in die Vereinigten Staaten (Bundesregierung). Ein erheblicher Teil dieses Handels fällt nun unter die neue Belastung oder steht zumindest im Risiko.

Der juristische Wechsel

Die neuen Zölle brauchten zunächst eine andere Rechtsgrundlage. Im Februar entschied der Oberste Gerichtshof mit 6 zu 3 Stimmen in Learning Resources v. Trump, der Präsident dürfe den IEEPA, also ein Notstandsgesetz für internationale Wirtschaftsmaßnahmen, nicht zur Verhängung von Zöllen nutzen (Supreme Court). Die auf dieses Gesetz gestützten Zölle wurden wenige Tage später aufgehoben.

Die Regierung wich daraufhin auf ein anderes Instrument aus. Am 12. März eröffnete der US-Handelsbeauftragte Section-301-Untersuchungen gegen 60 Länder, also Verfahren auf Grundlage eines Handelsgesetzes mit ausdrücklicher Rückendeckung des Kongresses. Der Vorwurf lautet, diese Länder ließen Waren aus Zwangsarbeit in ihren Lieferketten zu. Für die EU sind 10 Prozent vorgesehen; Länder ohne eigene Zwangsarbeitsgesetze, darunter Japan und Südkorea, sollen 12,5 Prozent zahlen.

Politisch ist diese Begründung geschickt, weil kaum jemand offen gegen den Kampf gegen Ausbeutung argumentieren kann. Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, nannte die Feststellungen dennoch „völlig absurd“ (NBC News). Die EU habe 2024 selbst ein Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit beschlossen (Rat der EU). Langes Diagnose: „Zuerst wird die Zollmaßnahme beschlossen, dann die passende rechtliche Begründung gefunden.“

Ganz aus der Luft gegriffen ist Washingtons Argument allerdings nicht. Die EU-Verordnung gegen Zwangsarbeit gilt erst ab Dezember 2027. Zudem setzt Europa anders an als die Vereinigten Staaten: Während die USA bei Waren aus der chinesischen Region Xinjiang grundsätzlich vermuten, dass sie belastet sind, sofern der Importeur nicht das Gegenteil beweist, liegt die Beweislast in der EU bei den Behörden, nicht bei den Unternehmen. Die Europäische Kommission bezeichnete die Zölle als „ungerechtfertigt“. Beide Seiten verfolgen offiziell dasselbe Ziel, doch eine dreijährige Verzögerung bei der Durchsetzung ist am Verhandlungstisch schwer zu verteidigen.

Wer die Stapelrechnung zahlt

Der eigentliche Schaden entsteht durch die Addition der Abgaben. Der neue Zwangsarbeitszoll ersetzt bestehende Zölle nicht, sondern kommt obendrauf.

Das Turnberry-Handelsabkommen, der EU-US-Rahmen vom August 2025, legte die meisten Zölle auf 15 Prozent fest. Mit dem Zuschlag steigt die Grundbelastung vieler EU-Ausfuhren auf 25 Prozent. Bei Stahl und Aluminium, auf die bereits Section-232-Zölle aus Gründen der nationalen Sicherheit von 50 Prozent erhoben werden, läge die Gesamtbelastung bei 60 Prozent. Für Autos, die schon unter bestehenden Autozöllen von 25 Prozent stehen, rückt der Satz in Richtung 35 Prozent. Bernstein Research rechnet vor, dass schon ein zusätzlicher Zollanstieg um 10 Prozentpunkte die operativen Gewinne deutscher Autobauer in diesem Jahr um 2,6 Mrd. EUR drücken würde.

Arzneimittel, mit 22,5 Prozent des gesamten Warenhandels die wichtigste EU-Exportkategorie in Richtung USA, sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Energie und Flugzeugteile. Das schützt vorerst das stark auf Pharmaexporte ausgerichtete Irland, lässt Deutschlands Auto- und Maschinenbau aber weitgehend ungeschützt.

Die DIHK berichtet, dass 59 Prozent der befragten Unternehmen bereits steigende Compliance-Kosten durch US-Zölle tragen müssen; 14 Prozent fahren ihre US-Aktivitäten zurück. Von den Unternehmen, die im US-Markt bleiben, geben 68 Prozent die Kosten über höhere Preise an amerikanische Käufer weiter. Europäische Exporteure verlieren Marge, amerikanische Verbraucher zahlen höhere Preise. Wie die Last genau verteilt wird, hängt von der Preissetzungsmacht ab; zwei Drittel der Firmen haben ihre Entscheidung aber offenbar schon getroffen.

Endgültig sind die Zölle noch nicht. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 6. Juli. Die größte offene Variable ist die Pharma-Ausnahme: Fiele sie weg, stiege das betroffene EU-Exportvolumen grob um ein Fünftel. Juristisch steht Section 301 stabiler da als der gescheiterte Rückgriff auf den IEEPA. Ob pauschale Länderzölle gegen Verbündete wegen unterschiedlicher Durchsetzungsfristen vor Gericht Bestand haben, ist aber nicht geklärt. Genau daran dürfte sich die nächste Klage entscheiden.

How was this article?

Help us get better

Details about this article
Model:
claude-opus-4-6
Generated:
6/4/2026, 3:20:34 AM
Pipeline run:
eu_pipeline_20260604_015005
Watermark:
SynthID (Google's invisible watermark)
Human review:
None before publication
Learn more about our methodology