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EU_PUBLIC_AFFAIRS03 / 10 · Geschichte des Tages3 Min. · 698 Wörter · 27 Quellen

4,2 Mrd. EUR für Ungarn – ohne Staatsanwälte

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Geschrieben von KIto brief KI · 30. September 2026, 02:50
Wie sie entstand

Hungary’s EU fraud prosecutor has a mandate, but no staff in Budapest.

Bildkomposition · tobrief
der Text · 3 Min. Lesezeit

Ungarn ist der Europäischen Staatsanwaltschaft beigetreten, doch in dem Land arbeitet für die Behörde bislang niemand. Am 23. September schlug die Europäische Kommission dennoch vor, Beschränkungen für rund 4,2 Mrd. EUR an EU-Mitteln aufzuheben. Den Beitritt Ungarns zur EU-Staatsanwaltschaft führte sie als eine der Reformen an, die diesen Schritt rechtfertigten (Europäische Kommission, EUobserver). Ihre Leiterin Laura Codruța Kövesi sagte RTL am 29. September, sie rechne damit, dass bis zum kommenden Sommer ein Büro in Budapest mit zehn Staatsanwälten eröffnet werde (HVG).

Beitritt auf dem Papier, vor Ort noch keine Staatsanwälte

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) verfolgt Betrug und Korruption zulasten von EU-Mitteln. Im Juli bestätigte ein Beschluss der Europäischen Kommission Ungarns Beitritt; das Justizministerium erklärt, die Mitgliedschaft sei am 2. August wirksam geworden (Beschluss der Europäischen Kommission (EU) 2026/1701, Justizministerium).

Mit dem Beitritt allein ist die Behörde noch nicht arbeitsfähig. Sie arbeitet über Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten, die Fälle einleiten und vor nationalen Gerichten Anklage erheben. Für ihre Ernennung in Budapest sind drei Schritte nötig: Das ungarische Parlament verabschiedet die erforderlichen Rechtsvorschriften, die Regierung legt eine nach Rangfolge geordnete Kandidatenliste vor, und die EUStA ernennt Staatsanwälte aus dieser Liste (Verordnung (EU) 2017/1939).

Der erste Schritt steht noch aus. Die Regierung wolle 2026 ein Paket zur Änderung dreier Gesetze ins Parlament einbringen (Index). Ein zweites Paket solle 2027 folgen und Regeln zum Strafverfahren, zum Datenschutz und zur Zusammenarbeit ändern (Justizministerium). Bislang ist nicht belegt, dass das Parlament eines der beiden Pakete verabschiedet hat.

Kövesis Termin für den Sommer ist damit eine Erwartung, kein gesetzlich festgelegter Zeitplan. Auch die Zahl der Staatsanwälte ist noch offen: EU-Recht verlangt mindestens zwei pro Mitgliedstaat; über die endgültige Zahl entscheiden die ungarische Regierung und die Europäische Generalstaatsanwältin. Kövesis Zahl von zehn ist daher ein Vorschlag (Verordnung (EU) 2017/1939). Sobald die Behörde arbeitet, könnte sie auch Straftaten verfolgen, die seit Juni 2021 begangen wurden. Das schließt Jahre ein, in denen die Regierung Viktor Orbáns den Beitritt Ungarns verhindert hatte (444.hu).

Polen zeigt, wie viel Zeit zwischen dem Beitritt und der tatsächlichen Arbeitsaufnahme liegen kann. Das Land wurde am 1. Juni 2024 Mitglied, doch seine Staatsanwaltschaft nahm ihre Arbeit erst am 28. Januar 2025 auf (Rzeczpospolita). Ungarns Gesetzgebungsweg ist ein anderer. Der polnische Fall zeigt daher nur, dass Beitritt und Arbeitsaufnahme auseinanderfallen können; eine Prognose für Ungarn erlaubt er nicht.

Was die Regierungen als Reform anerkennen sollen

Der Vorschlag würde die 4,2 Mrd. EUR nicht sofort nach Budapest überweisen (Europäische Kommission). Bei dem Geld handelt es sich um Kohäsionsmittel, mit denen die EU Straßen, Wasserversorgung und andere Vorhaben in ärmeren Regionen finanziert. Würden die Beschränkungen aufgehoben, könnte Ungarn die Mittel wieder verbindlich für Projekte einplanen. Ausgezahlt würde das Geld, wenn bei diesen Projekten Kosten anfallen.

Dem Vorschlag ging der Abschluss des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens der Kommission voraus. Mit diesem Instrument kann sie EU-Mittel einfrieren, wenn sie einer Regierung die ordnungsgemäße Verwendung nicht zutraut. Weitere Auflagen für Ungarns Mittel blieben nach Abschluss des Verfahrens bestehen (To Brief). Der Beitritt zur EUStA ist nur einer von mehreren Gründen für den Vorschlag.

Nun entscheiden die Mitgliedstaaten im Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit. Dabei haben größere Länder mehr Gewicht; kein einzelner Staat kann die Entscheidung allein verhindern (EUobserver).

Die EUStA ist auch über diese Abstimmung hinaus für die Kontrolle des EU-Haushalts relevant. Sobald in Budapest Staatsanwälte arbeiten, könnten sie mit Kollegen in anderen Mitgliedstaaten gemeinsame Ermittlungen führen, wenn Unternehmen oder Zahlungen Ländergrenzen überschreiten (Verordnung (EU) 2017/1939). Jeder Staat, der in den EU-Haushalt einzahlt, hat daher ein Interesse daran, dass die Stellen besetzt werden. Die Zuständigkeit der Behörde bleibt begrenzt: Die EUStA entscheidet, welche Fälle sie eröffnet; verhandelt werden sie vor ungarischen Gerichten. Straftaten, bei denen ausschließlich ungarische öffentliche Gelder betroffen sind, fallen nicht in ihre Zuständigkeit.

Die EU-Regierungen sollen Ungarns Beitritt zur EUStA als vollzogene Reform werten, obwohl in Ungarn noch kein einziger Staatsanwalt der Behörde arbeitet. Nach Kövesis eigener Einschätzung werde das Büro erst bis zum kommenden Sommer eröffnet (HVG). Der Rat hat noch nicht abgestimmt; die Regierungen können vor einer Freigabe weiterhin konkrete Nachweise für Fortschritte verlangen. Ein erster Nachweis wäre, dass das ungarische Parlament noch in diesem Jahr die von der Regierung angekündigten Gesetze zur Auswahl der Staatsanwälte verabschiedet (Index).

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9/30/2026, 1:51:31 AM
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